Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Bundesland Bremen arbeiten, haben in einem Zeitraum von zwei Jahren grundsätzlich Anspruch auf zehn Tage Bildungszeit. Diese Zeit steht für die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung zur Verfügung, die nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt ist. Das Arbeitsentgelt wird für die Dauer der Bildungszeitveranstaltung fortgezahlt.
Auf der Webseite www.bildungszeit.bremen.de finden Sie weitere Informationen zur Bildungszeit, beispielsweise
- welchen Nutzen Bildungszeit hat;
- wer an einer Bildungszeitveranstaltung teilnehmen kann;
- welche Voraussetzungen es für eine Teilnahme gibt;
- wie man in nur vier Schritten zur Bildungszeit gelangt;
- Informationen für Anbieter von Bildungsveranstaltungen und
- Informationen zum Gütesiegel "Bildungszeitfreundlicher Betrieb".
Erklärvideo Bildungszeit (mp4, 5.8 MB)
Damit Ihre Weiterbildungsveranstaltung als Bildungszeitveranstaltung in Bremen anerkannt werden kann, müssen Sie bei der Senatorin für Kinder und Bildung einen Antrag (pdf, 159.1 KB) stellen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Kontakt:
bildungszeit@bildung.bremen.de
Angebote gemeinnütziger Veranstalter/-innen in Deutschland, Gewerkschaften:
Frau Manon Hüring, Telefon 0421 361-96875
Angebote von Volkshochschulen und dem DGB Bildungswerk:
Herr Dr. Hendrik Neubauer, Telefon 0421 361-96902
Angebote gewinnorientierter Veranstalter/-innen sowie Veranstalter/-innen mit Sitz im Ausland
Frau Laura Nolte, Telefon 0421 361-15934
Postanschrift:
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Referat 23
Rembertiring 8-12
28195 Bremen