Die Elternbeitragsstelle beim Senator für Kinder und Bildung ist zuständig für
Für wen?
Bremer Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kinder in Elternvereinen, bei privatgewerblichen Trägern, Kindertagespflegepersonen o.ä. betreut werden.
sowie Einkommensnachweise aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Kindergartenjahres:
Betreuungskosten werden frühestens ab dem Monat des schriftlichen Eingangs des Antrags gewährt.
Betreuung in Elternvereinen
Betreuung in der Tagespflege