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Landesjugendamt für Kindertageseinrichtungen

Aufgaben und Strukturen des Landesjugendamts

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Das Landesjugendamt ist zuständig für die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen. Das Landesjugendamt besteht aus der Verwaltung und dem Landesjugendhilfeausschuss. Während die Verwaltung die laufenden Geschäfte führt, befasst sich der Landesjugendhilfeausschuss mit grundlegenden Fragen der Kinder- und Jugendhilfe. Er beschließt Grundsätze und Empfehlungen auf überörtlicher Ebene.

Im Land Bremen werden die Aufgaben des Landesjugendamts in zwei senatorischen Behörden wahrgenommen – der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport und dem Senator für Kinder und Bildung. Das Landesjugendamt für Kindertageseinrichtungen ist bei dem Senator für Kinder und Bildung angesiedelt. Hier kommen Sie zum Landesjugendamt bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

Das Landesjugendamt für Kindertageseinrichtungen nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Sicherstellung des strukturellen Kindeswohls in Kindertageseinrichtungen im Land Bremen:
    • Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertageseinrichtungen gemäß § 45 SGB VIII und Überprüfung der formalen, räumlichen, fachlichen, personellen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vor Ort und nach Aktenlage gemäß § 46 SGB VIII
    • Aufsicht über Kindertageseinrichtungen im Land Bremen, insbesondere Umgang mit besonderen Vorkommnissen im Sinne des § 47 SGB VIII, die geeignet sind das Wohl der Kinder in Einrichtungen zu beeinträchtigen
    • Beratung und Unterstützung der öffentlichen, freien und privaten Träger von Kindertageseinrichtungen bei Planungen und während der Betriebsführung gemäß § 85 SGB VIII, u.a. zu Personalfragen oder gesetzlichen Anforderungen, etc.
    • Beratung gemäß § 8b SGB VIII der Träger von Einrichtungen bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien
      • zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt
      • Verfahren zur Beteiligung und Beschwerde
    • Sicherstellung des Fachkräftegebotes gemäß § 72 SGB VIII (u.a. Erteilung von Ausnahmegenehmigungen)
    • Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung gemäß § 79a SGB VIII (u.a. Entwicklung von Richtlinien, Handlungsempfehlungen).

Ansprechpartner:innen

Leitung des Landesjugendamts

Frau Kathrin Blumenhagen

30

Herdentorsteinweg 7
28195 Bremen

  • Grundsatzangelegenheiten für das Landesjugendamt


Stellvertretende Leitung des Landesjugendamts

Frau Helena Justa

30-1

Herdentorsteinweg 7
28195 Bremen

  • Grundsatzangelegenheiten für das Landesjugendamt
  • Aufsicht, Beratung und Betriebserlaubnis

Frau Annika Kleiner

30-7

Herdentorsteinweg 7
28195 Bremen

  • Grundsatzangelegenheiten für das Landesjugendamt - Inklusion
  • Aufsicht, Beratung und Betriebserlaubnis

Frau Angelika Meiners

30-12

Herdentorsteinweg 7
28195 Bremen

  • Aufsicht, Beratung und Betriebserlaubnis

Herr Matthias Weigt

30-14

Herdentorsteinweg 7
28195 Bremen

  • Aufsicht, Beratung und Betriebserlaubnis

Herr Steven von Thaden

30-11

Herdentorsteinweg 7
28195 Bremen

  • Verwaltung Landesjugendamt

Örtliche Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit Landesjugendamt für Kindertageseinrichtungen im Land Bremen



StadtStadtteilZuständigkeit
Bremerhaven Wedderwarden Helena Justa
Bremerhaven Lehe
Bremerhaven Mitte
Bremerhaven Schiffdorferdamm
Bremerhaven Wulsdorf
Bremerhaven Fischereihafen
Bremerhaven Wedderwarden
Bremen Neustadt Annika Kleiner
Bremen Obervieland
Bremen Huchting
Bremen Woltmershausen
Bremen Seehausen
Bremen Mitte Angelika Meiners
Bremen Häfen
Bremen Findorff
Bremen Walle
Bremen Gröpelingen
Bremen Burglesum
Bremen Vegesack
Bremen Blumenthal
Bremen Östliche VorstadtMatthias Weigt
Bremen Schwachhausen
Bremen Vahr
Bremen Horn-Lehe
Bremen Borgfeld
Bremen Oberneuland
Bremen Osterholz
Bremen Hemelingen

Handlungsempfehlungen, Formulare und rechtliche Grundlagen

1. Handlungsempfehlungen

2. Formulare

3. Onlinedienste

4. Rechtliche Grundlagen