Diese schulischen Abschlüsse können anerkannt werden
- Abitur (allg. oder fachgebundene Hochschulreife, Bildungsabschlüsse von internationalen Schulen)
- Fachhochschulreife (FHR)
- Mittlerer Schulabschluss (MSA, in anderen Bundesländern auch "Realschulabschluss" genannt)
- Erweiterte Berufsbildungsreife (ErwBBR, auch "Erweiterter Hauptschulabschluss" genannt)
- Einfache Berufsbildungsreife (EinfBBR, auch "Einfacher Hauptschulabschluss" genannt)
Benötigte Unterlagen
Immer erforderlich
Wenn möglich
- Studiennachweise in Originalsprache und auf Deutsch**
- Nachweis über Hochschulaufnahmeprüfung in Originalsprache und auf Deutsch**
- Nachweis über Namensänderung in Originalsprache und auf Deutsch**
- Spätaussiedlerausweis in Originalsprache und auf Deutsch**
* In Einzelfällen fordern wir zusätzlich Schuljahreszeugnisse an.
** Bitte lassen Sie Übersetzungen auf der Grundlage Ihrer Originalzeugnisse anfertigen. Bei Zweifeln an der Qualität von eingereichten Übersetzungen behalten wir uns das Recht vor, Übersetzungen von beeidigten Übersetzer*innen aus Deutschland nachzufordern.
Antragsverfahren
- Sie schicken uns Ihre Antragsunterlagen per E-Mail oder per Post*** zu.
- Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und melden uns bei Ihnen, wenn der Antrag unvollständig ist oder wenn im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt werden.
- Sie schicken die nachgeforderten Unterlagen ggf. per E-Mail oder per Post*** zu.
- Wir prüfen Ihren Antrag inhaltlich. Manchmal ist eine vertiefte Prüfung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn erforderlich. In diesen Einzelfällen leiten wir Ihre Unterlagen entsprechend weiter. Hierüber werden Sie schriftlich informiert. Die Bearbeitungsdauer verlängert sich in diesen Fällen um einen unbestimmbaren Zeitraum.
- Wenn die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, senden wir Ihnen den Ergebnisbescheid auf dem Postweg nach Hause.
Sollten Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, erhalten Sie zunächst eine Vorab-Mitteilung über das Ergebnis der Anerkennungsprüfung per E-Mail. Sobald Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt haben, teilen Sie uns bitte Ihre neue Adresse mit. Dann erhalten Sie den offiziellen Ergebnisbescheid auf dem Postweg nach Hause.
***Versenden Sie keinesfalls Zeugnisoriginale auf dem Postweg, da wir für eine einwandfreie Übermittlung keine Haftung übernehmen.
Zuständigkeiten
Der Senator für Kinder und Bildung prüft Anträge zur Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ausschließlich für Arbeits- und berufliche Ausbildungszwecke.
Sollten Sie eine Anerkennung benötigen, weil Sie sich für ein Studium bewerben wollen, ist die Studienberatung der jeweiligen Universität Zentrale Studienberatung (ZSB) - Universität Bremen oder Fachhochschule Zentrale Studienberatung - HSB Hochschule Bremen oder die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerber in Deutschland Uni Assist der richtige Ansprechpartner.
Sollten Sie Ihren ausländischen Hochschulabschluss anerkennen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Kontakt
Senator für Kinder und Bildung
Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse (Referat 21)
Rembertiring 8 – 12
28195 Bremen
Tel.: 0421 – 361 65057
Telefonische Sprechzeit: montags und mittwochs von 10.00 bis 12.00 Uhr
E-Mail: zeugnisanerkennung@bildung.bremen.de
Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.