Hinweisgebende Personen leisten durch die Meldung von Rechtsverstößen und Missständen einen wichtigen Beitrag dazu, Fehlverhalten aufzudecken und negative Folgen dieses Fehlverhaltens vorzubeugen und abzustellen. Die Freie Hansestadt Bremen hat daher für hinweisgebende Personen innerhalb der Verwaltung oder für Personen, die mit der Verwaltung in einem beruflichen Zusammenhang stehen, interne Meldestellen in allen senatorischen Behörden eingerichtet. Grundlage ist das am 2. Juli 2023 in Kraft tretende Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz; HinSchG). Das Gesetz beinhaltet verschiedene Regelungen für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen und soll diesen Rechtssicherheit geben.
Zusätzlich ist seit nunmehr zwölf Jahren ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft und bietet seit August 2006 eine weitere gesetzliche Grundlage, um Menschen zu schützen, die wegen ihrer ethnischen Herkunft oder aufgrund ihrer äußeren Erscheinung, von Dritten verbundenen ethnischen Zuschreibungen, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität diskriminiert oder belästigt werden.
Die Rechtsgrundlage finden Sie hier.