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Jugendberufsagentur

Jugendliche unter 25 Jahren aus Bremen und Bremerhaven können jederzeit die Unterstützung der Jugendberufsagentur (JBA) in Anspruch nehmen. Junge Menschen sollen nach Abschluss der Schule direkt in eine Ausbildung gehen oder ein Studium beginnen können. Die JBA begleitet auf dem Weg zu einem Berufs- oder Studienabschluss. Sie vermittelt Ausbildungsplätze oder fördert individuell mit einer passenden Maßnahme, die später zu einem (Schul-)Abschluss führt. Dabei ist das Ziel immer, mit den Jugendlichen zu klären, wie sie beruflich gut vorankommen können.

Eine Ausbildung oder ein Studium haben dabei Vorrang vor der Vermittlung in Arbeit. Dennoch bleibt die JBA auch zuständig für junge Menschen unter 25 Jahre, die in eine Beschäftigung übergehen und berät sie auch während der Arbeitsphase.

Die Jugendberufsagentur ist derzeit an drei Standorten vertreten: in Bremen-Mitte, Bremen-Nord und in Bremerhaven.

Weitere Informationen

- www.jugendberufsagentur-bremen.de

- Verwaltungsvereinbarung (pdf, 82.3 KB)
- Kooperationsvereinbarung (pdf, 52.6 KB)

Team

Unter dem Dach der Jugendberufsagentur arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgender Institutionen Hand in Hand:
- Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven
- Jobcenter Bremen, Jobcenter Bremerhaven
- Magistrat Bremerhaven
- Die Senatorin für Kinder und Bildung
- Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport
- Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen

Die Senatorin für Kinder und Bildung trägt auf unterschiedlichen Ebenen zur Zusammenarbeit der Partner der Jugendberufsagentur bei:

  • Die „Berufsorientierungsteams“ stellen eine systematische und flächendeckende Berufsorientierung in den allgemeinbildenden Schulen sicher. Bei besonderen Problemlagen unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regionalen Beratungszentren.
  • Fachkräfte beraten vor Ort in den Standorten der Jugendberufsagentur insbesondere zum Übergang von der allgemeinbildenden in die berufsbildenden Schulen.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde arbeiten in der Planungs- und Koordinierungsgruppe an der Lösung rechtskreisübergreifender Fragen wie zum Beispiel der abgestimmten Planung von Maßnahmen im Übergang Schule – Beruf. Dafür stellen sie wichtige Informationen aus dem Schulsystem zur Verfügung.
  • Strategische Fragen werden von der Behördenspitze gemeinsam mit den anderen Partnern im Lenkungsausschuss beraten.