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Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk

Die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen des Handwerks hängen in hohem Maße von der Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. Es besteht deshalb erhebliches Interesse, deren berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse dem neuesten Stand der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung anzupassen.

Handwerksbetriebe verfügen nicht immer über die entsprechenden wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte und der Ausbildungsordnung entsprechende qualifizierte Ausbildung. Da der beruflichen Qualifizierung auch nach der Handwerksordnung besondere Bedeutung zukommt, gewährt das Land Bremen nach Maßgabe der Richtlinie der Senatorin für Kinder und Bildung zur Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk, den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV) Zuwendungen in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse zu den Kosten von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung (übA).

Ziel dieser Förderung ist die Sicherung einer einheitlichen hohen Ausbildungsqualität, die Entlastung der Ausbildungsbetriebe von den Kosten der überbetrieblichen Ausbildung und die Schaffung eines Anreizes, Ausbildungsplätze anzubieten.

Die Zuschüsse werden eingesetzt, um die von den Ausbildungsbetrieben zu tragenden Lehrgangskosten zu senken.

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