Zum Erlangen der staatliche Anerkennung, wird regulär nach der abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule (Sozialarbeit oder Elementarpädagogik) bzw. einer öffentlichen oder privaten Fachschule (Erzieher:innen oder Heilerziehungspflege) ein 12-monatiges Berufspraktikum absolviert, das auch Anerkennungsjahr genannt wird.
In der Berufsgruppe „Erzieher:in“ besteht seit 2023 zudem die Möglichkeit, nach der staatlichen Prüfung zum/zur Erzieher:in die Variante des Berufseinstiegsjahres zu wählen.
Grundsätzlich besteht in jeder Berufsgruppe die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen auch bereits geleistete sozialpädagogische Tätigkeiten auf das Berufspraktikum anzurechnen.
Alle Informationen über das Berufspraktikum, das Berufseinstiegsjahr, die Möglichkeiten einer Anrechnung und über das Kolloquium zur Erlangung der staatlichen Anerkennung sowie alle Formulare und Ansprechpersonen finden Sie hier, nach Berufsgruppen getrennt.