Wenn Sie die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter:in anstreben, müssen Sie im Anschluss an Ihr Studium ein einjähriges Berufspraktikum – auch Anerkennungsjahr genannt – absolvieren. Alle Informationen und notwendigen Unterlagen hierfür finden Sie auf diesen Seiten.
Grundsätzlich sind die Voraussetzungen, um das Berufspraktikum zu beginnen:
Das Berufspraktikum – auch Anerkennungsjahr genannt – bildet im Anschluss an das überwiegend theoretische Studium den praktischen Teil auf dem Weg zum/zur staatlich anerkannten Sozialarbeiter:in. Für die Zeit des Berufspraktikums werden Sie sozialversicherungspflichtig angestellt und gemäß des Tarifs TV- Prakt L vergütet.
Das insgesamt 12-monatige Berufspraktikum umfasst
Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens 35 Wochenstunden arbeiten müssen, damit das Berufspraktikum in 12 Monaten abgeleistet wird. Bei Teilzeit verlängert sich der Zeitraum. Die Verlängerung können Sie dieser Auflistung entnehmen (pdf, 220 KB).
Wenn Sie bereits in Bereichen der Sozialarbeit gearbeitet haben, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Anrechnung (docx, 161.1 KB) dieser Praxiszeiten auf die zwölf Monate des Berufspraktikums zu stellen.
Ziel, Inhalte und Verfahren werden durch die Bremische Verordnung zur staatlichen Anerkennung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern vom 02.05.2025 in der jeweils geltenden Fassung bestimmt.
Das Berufspraktikum – auch Anerkennungsjahr genannt – wird von einer Praxisstelle begleitet. In dieser Praxisstelle arbeiten Sie während Ihres Berufspraktikums und werden dort von einer erfahrenen Fachkraft angeleitet. Die Praxisstelle muss von dem Senator für Kinder und Bildung anerkannt sein. (Wenn Sie eine Einrichtung als Praxisstelle anerkennen lassen wollen, klicken Sie bitte hier.)
Ihre Praxisstelle suchen Sie sich eigenständig. Wenn Sie eine Einrichtung gefunden haben, melden Sie sich zum Berufspraktikum.
Wenn Sie Ihr Berufspraktikum im öffentlichen Dienst absolvieren möchten, müssen Sie Ihre Bewerbung an das Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) richten.
Wenn Sie Ihr Berufspraktikum bei einem freien Träger absolvieren möchten, bewerben Sie sich direkt bei dem Träger. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen
Sie haben die Zusage einer Praxisstelle und möchten sich für das Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) als Sozialarbeiter:in anmelden? Wunderbar! Das Formular „Meldung zum Berufspraktikum“ finden Sie hier (docx, 156.5 KB). Bitte füllen Sie das Formular online aus und senden Sie es an: antrag@kinder.bremen.de
Wichtig: Wenn Sie eine Praxisstelle gefunden haben, teilen Sie uns diese bitte so früh wie möglich mit, spätestens jedoch zwei Monate vor Antritt des Berufspraktikums.
Alle Personen, deren Anmeldung zum Berufspraktikum rechtzeitig bei uns eingegangen ist, werden in Praxisbegleitende Ausbildungsveranstaltungen eingeteilt. Sie erhalten von dem Senator für Kinder und Bildung sowohl per Mail als auch schriftlich eine Einladung zu Ihrem ersten Großgruppentreffen. Von Rückfragen und Anrufen diesbezüglich bitten wir Sie freundlich abzusehen.
Die Praxisbegleitenden Ausbildungsveranstaltungen (auch „PAV-Gruppen“ oder „Großgruppen“ genannt) treffen sich während des Berufspraktikums ca. einmal pro Monat. Durch sie werden die Fachkräfte im Berufspraktikum (FiB) in ihrem professionellen Lernprozess begleitet. Sie dienen der theoretischen Reflexion von Praxiserfahrungen, der Einübung von mündlicher wie schriftlicher Darstellung fachlicher Zusammenhänge, der Vertiefung fachlicher Erkenntnisse und Fähigkeiten, der Ergänzung fachlicher Informationen sowie dem ausbildungsplanübergreifenden Erfahrungsaustausch.
Die praxisbegleitenden Ausbildungsveranstaltungen finden während des Berufspraktikums an höchstens 38 Tagen statt, davon mindestens zwölf Tage unter Leitung der Gruppenberaterin oder des Gruppenberaters. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Mit Hilfe des Lernportals wird das Verfahren zur Erlangung der staatlichen Anerkennung für sozialpädagogische Berufe verwaltet. Hier können Sie Kontakt mit Ihrer Ausbildungsberatung aufnehmen oder, wenn Sie das Anerkennungsjahr absolvieren, die nächsten Termine Ihrer praxisbegleitenden Ausbildungsveranstaltungen einsehen. Außerdem können Sie selbständig Ihre persönlichen Daten aktualisieren.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, bereits geleistete Berufspraxis auf das Berufspraktikum anzurechnen.
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin bevor Sie den Antrag auf Anrechnung stellen.
Wenn Sie bereits in Bereichen der Sozialarbeit gearbeitet haben, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Anrechnung (docx, 161.1 KB) dieser Praxiszeiten auf die zwölf Monate des Berufspraktikums zu stellen.
Sie haben an einer Hochschule/Fachhochschule/Universität im Ausland einen Abschluss in einer sozialpädagogischen Ausrichtung erworben? Dann besteht die Möglichkeit, dass dieser Abschluss nach einer Einzelfallprüfung einem deutschen Abschluss als staatlich annerkannte:r Sozialarbeiter:in gleichgestellt wird.
Die Feststellung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses Sozialarbeiter:in erfolgt nach den Bestimmungen der Bremischen Verordnung über die staatliche Anerkennung von im Ausland erworbener reglementierter Sozialberufe (BremSobAnV) in der jeweils geltenden Fassung.
Wenn Sie eine Gleichstellung anstreben, stellen Sie einen Antrag auf Gleichstellung (docx, 155 KB).
Für die Bearbeitung benötigen wir folgende Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass Sie nur in einem Bundesland einen Antrag auf Anerkennung Ihres Abschlusses stellen dürfen!
Recognition of qualifications obtained overseas
Have you obtained a qualification in early years education/early childhood education/ preschool education or elementary education from a college/university/higher education institution overseas? Then you can undergo an individual assessment to obtain a statement of comparability for this qualification with the German qualification of state-approved elementary educator (early childhood educator).
Comparability of a professional qualification in early years education/childhood education/ preschool education or elementary education obtained overseas is assessed in accordance with the provisions of the Bremen Act on Recognition of Professional Qualifications.
If you wish to have your qualification recognised, please apply for a statement of comparability (docx, 152.1 KB). You can find all the most important information in this information leaflet (pdf, 152.9 KB), Russion Version (docx, 41.2 KB), Turkish Version (docx, 43.2 KB).
In order to process your application, we require the following documents:
Please note that you may only apply for recognition of your degree in one federal state!
Yurt dışında edinilen yeterliliklerin tanınması
Yurt dışında bir yüksekokulda/mesleki yüksekokulunda/üniversitede sosyal hizmet/sosyal pedagoji diploması mı aldınız? O zaman bu yeterliliğin, münferit bir değerlendirmenin ardından devlet tarafından tanınan bir sosyal hizmet uzmanı olarak Alman yeterliliğine denk sayılması mümkündür.
Yurt dışında alınan bir sosyal hizmet yeterliliğinin denkliği, Bremen Mesleki Yeterlilik Değerlendirme Yasası hükümlerine göre belirlenir.
Denklik almak istiyorsanız, denklik için bir başvuruda bulunun (docx, 155 KB).
İşlem için aşağıdaki belgelere ihtiyacımız var:
Sadece bir federal eyalette derecenizin tanınması için başvurabileceğinizi lütfen unutmayın!
Вы получили диплом по направлению социальная работа/социальная педагогика в институте/университете прикладных наук/университете за рубежом? Тогда после индивидуального рассмотрения может быть установлено, равноценен ли данный диплом немецкому диплому официально признанного(-ной) социального(-ной) работника(-цы).
Эквивалентность диплома социального работника, полученного за рубежом, устанавливается в соответствии с положениями Бременского закона об установлении эквивалентности иностранных профессиональных квалификаций.
Если Вы желаете запросить установление эквивалентности, подайте заявку на установление эквивалентности (docx, 155 KB).
Для обработки заявки нам необходимы следующие документы:
Обратите внимание, что вы можете подать заявку только на признание вашей степени в одном федеральном штате!
الاعتراف بالمؤهلات التي تم الحصول عليها في الخارج
هل حصلت على مؤهل في التعليم الاجتماعي من كلية / جامعة / مؤسسة التعليم العالي في الخارج؟ ثم يمكنك الخضوع لتقييم فردي للحصول على بيان قابلية المقارنة لهذا التأهيل مع المؤهل الألماني للأخصائي الاجتماعي المعتمد من الدولة.
يتم تقييم إمكانية المقارنة بين المؤهل المهني في العمل الاجتماعي الذي يتم الحصول عليه في الخارج وفقًا لأحكام قانون بريمن بشأن الاعتراف بالمؤهلات المهنية.
إذا كنت ترغب في الحصول على مؤهلاتك المعترف بها ، فيرجى التقدم بطلب للحصول على بيان قابلية المقارنة (تطبيق (docx, 155 KB)).
من أجل معالجة طلبك ، نطلب المستندات التالية:
• شهادة التأهيل الأكاديمي
• المنهج الدراسي، إن وجد
• وثائق الهوية
• جدول التعليم المنجز والأنشطة المهنية المضطلع بها حتى الآن
• جميع الأدلة ذات الصلة من المؤهل الأكاديمي الخاص بك في أصلها، مع ترجمة الألمانية أو الإنجليزية حيثما ينطبق ذلك (ملحق الدبلوم)
يرجى ملاحظة أنه يمكنك التقدم بطلب فقط للاعتراف بشهادتك في ولاية اتحادية
واحدة
Визнання кваліфікацій, отриманих за кордоном
Ви отримали кваліфікацію з соціальної освіти в коледжі/університеті/вищому навчальному закладі за кордоном? Потім ви можете пройти індивідуальну оцінку, щоб отримати заяву про порівнянність для цієї кваліфікації з німецькою кваліфікацією державного соціального працівника.
Порівнянність професійної кваліфікації з соціальної роботи, отриманої за кордоном, оцінюється відповідно до положень Бременського закону про визнання професійних кваліфікацій.
Якщо ви хочете, щоб ваша кваліфікація була визнана, будь ласка, подайте заяву про порівнянність (застосування (docx, 155 KB)).
Для того, щоб оформити вашу заявку, ми вимагаємо наступні документи:
Будь ласка, зверніть увагу, що ви можете подати заявку тільки на визнання вашого ступеня в одній федеральній державі!