Das Berufspraktikum setzt sich aus einem Praxisteil, der in anerkannten Praxisstellen stattfindet und praxisbegleitenden Veranstaltungen zusammen.
Die Fachkraft im Berufspraktikum wird von einer qualifizierten Anleitung begleitet.
Sie möchten eine Fachkraft im Berufspraktikum (FiB) – auch Anerkennungsjahr genannt – beschäftigen und ausbilden? Wunderbar! Dann muss Ihre Einrichtung gemäß der jeweiligen Anerkennungsordnung von dem Senator für Kinder und Bildung als Praxisstelle anerkannt sein.
Voraussetzung für die Anerkennung als Praxisstelle ist, dass dort
Sofern Ihre Einrichtung diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie den Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle stellen.
Auf Grundlage dieses Antrages wird die Eignung der Einrichtung durch den Senator für Kinder und Bildung geprüft und entsprechend beschieden.
[H2 Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle]
Um eine Fachkraft im Berufspraktikum ausbilden zu können, müssen Sie Ihre Einrichtung als Praxisstelle bei dem Senator für Kinder und Bildung anerkennen lassen.
Den Antrag dafür steht Ihnen als Download bereit: Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle (docx, 145.8 KB).
Wenn Sie eine Fachkraft im Berufspraktikum (FiB) beschäftigen möchten, schließen Sie vor Beginn des Berufspraktikums – auch Anerkennungsjahr genannt – einen Vertrag mit der Fachkraft im Berufspraktikum.
Der von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Vertrag ist (in Kopie) von der Fachkraft im Berufspraktikum bei der sie begleitenden Stelle einzureichen.
Das Berufspraktikum wird in Einrichtungen, die von der senatorischen Behörde als „Praxisstelle“ anerkannt sind, durchgeführt. Das Berufspraktikum setzt sich aus einem Praxisteil, der in der Praxisstelle stattfindet und praxisbegleitenden Veranstaltungen zusammen.
Die Fachkraft im Berufspraktikum wird dabei von einer qualifizierten Anleitung begleitet.
Fortbildung für Anleiter:innen von Fachkräften im Berufspraktikum
Sie möchten eine Fachkraft im Berufspraktikum (FiB) zur Erzieher:in, Heilerziehungspflege oder Elementarpädagogik begleiten und anleiten? Vielen Dank! Eine Voraussetzung, um eine Anleitung zu übernehmen, ist die nachgewiesene Teilnahme an der Fortbildung für Anleitende, die von der senatorischen Behörde in Kooperation mit dem Paritätischen Bildungswerk Bremen und Bremerhaven durchgeführt wird. Für die Teilnahme an der Fortbildung füllen Sie bitte das Anmeldeformular auf der Homepage des Paritätischen Bildungswerkes vollständig aus: Anmeldung Fortbildung Praxisanleiter*innen - PBW Bremen
Nach der Anmeldung erhalten Sie vom Paritätischen Bildungswerk die Termine der Veranstaltungen der Anleiter-Fortbildung.
Teilnahmevoraussetzungen
Für Erzieher:innen, Heilerziehungspfleger:innen oder Elementarpädagogik:
Teilnahmevoraussetzungen
Für die Fortbildung für die Anleitung im Berufspraktikum von Sozialarbeiter:innen beachten Sie bitte folgendes Verfahren:
Für Sozialarbeiter:innen:
Bitte melden Sie sich mit dem Formular "Anmeldung zur Fortbildung für Anleiter:innen einer Fachkraft im Berufspraktikum (docx, 68.2 KB)/Ausfüllhilfe (pdf, 178.4 KB) an.
Hier finden Sie alle Unterlagen, die Sie für die Anleitung einer Fachkraft im Berufspraktikum benötigen: