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Berufspraktikum

Das Berufspraktikum setzt sich aus einem Praxisteil, der in anerkannten Praxisstellen stattfindet und praxisbegleitenden Veranstaltungen zusammen.
Die Fachkraft im Berufspraktikum wird von einer qualifizierten Anleitung begleitet.

Sie möchten eine Fachkraft im Berufspraktikum (FiB) – auch Anerkennungsjahr genannt – beschäftigen und ausbilden? Wunderbar! Dann muss Ihre Einrichtung gemäß der jeweiligen Anerkennungsordnung von dem Senator für Kinder und Bildung als Praxisstelle anerkannt sein.

Voraussetzung für die Anerkennung als Praxisstelle ist, dass dort

  • mindestens 3 staatlich anerkannte Fachkräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung beschäftigt sind
  • die Anleitung der Fachkraft an einer Fortbildung für Anleitende teilgenommen hat.

Sofern Ihre Einrichtung diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie den Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle stellen.

Auf Grundlage dieses Antrages wird die Eignung der Einrichtung durch den Senator für Kinder und Bildung geprüft und entsprechend beschieden.

[H2 Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle]
Um eine Fachkraft im Berufspraktikum ausbilden zu können, müssen Sie Ihre Einrichtung als Praxisstelle bei dem Senator für Kinder und Bildung anerkennen lassen.
Den Antrag dafür steht Ihnen als Download bereit: Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle (docx, 145.8 KB).

Wenn Sie eine Fachkraft im Berufspraktikum (FiB) beschäftigen möchten, schließen Sie vor Beginn des Berufspraktikums – auch Anerkennungsjahr genannt – einen Vertrag mit der Fachkraft im Berufspraktikum.

Der von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Vertrag ist (in Kopie) von der Fachkraft im Berufspraktikum bei der sie begleitenden Stelle einzureichen.

Sie möchten eine Fachkraft im Berufspraktikum (FiB) begleiten und anleiten? Vielen Dank! Eine Voraussetzung, um eine Anleitung zu übernehmen, ist die nachgewiesene Teilnahme an der Fortbildung für Anleitende.

Teilnahmevoraussetzungen
Für Erzieher:innen und Heilerziehungspfleger:innen:

  • Eine Fachkraft im Berufspraktikum für das aktuelle oder kommende Berufspraktikum unter Vertrag zu haben
  • Die zur Fortbildung angemeldete Person erfüllt die Voraussetzung nach § 8 (2) 3. der Bremischen Anerkennungsverordnung (AVO) und verfügt über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung nach dem Anerkennungsjahr
  • Die gemeldete Person hat bisher noch keine Fortbildung für Anleiter: innen absolviert, oder die Fortbildung liegt 5 Jahre zurück
  • Die Einrichtung muss als Praxisstelle anerkannt sein, bzw. sich gerade im Anerkennungsprozess befinden (hierfür muss mindestens der Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle bei praxisstellenanerkennung@kinder.bremen.de eingegangen sein, bei Fragen hierzu können Sie sich an den zuständigen Fachberater Arne Busch wenden)

Für Sozialarbeiter:innen und Elementarpädagog:innen:

  • Die zur Fortbildung angemeldete Person erfüllt die Voraussetzung nach §4 der Verordnung über die Anerkennung von Sozialpädagog:innen/Sozialarbeiter:innen bzw. nach §3 der Verordnung zur Anerkennung von Elementarpädagog:innen
  • Die gemeldete Person hat bisher noch keine Fortbildung für Anleiter: innen absolviert, oder die Fortbildung liegt 5 Jahre zurück
  • Die Einrichtung muss als Praxisstelle anerkannt sein, bzw. sich gerade im Anerkennungsprozess befinden (hierfür muss mindestens der Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle bei praxisstellenanerkennung@kinder.bremen.de eingegangen sein, bei Fragen hierzu können Sie sich an die zuständigen Fachberaterinnen Ellen Gutschmidt wenden

und monika.meyer@kinder.bremen.de wenden.

Bitte melden Sie sich mit dem Formular "Anmeldung zur Fortbildung für Anleiter:innen einer Fachkraft im Berufspraktikum (docx, 68.2 KB)/Ausfüllhilfe (pdf, 178.4 KB) an.