Umschülerinnen und Umschüler sind nicht schulpflichtig und haben daher keinen automatischen Anspruch auf eine Teilnahme am Unterricht an öffentlichen berufsbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen. Eine Aufnahme ist jedoch im Rahmen freier Kapazitäten und gegen Zahlung einer Gebühr möglich.
Wichtige Informationen zur Teilnahme:
Gebührenpflichtige Teilnahme: Die aktuellen Schulgebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Stadtgemeinde Bremen. Sie betragen derzeit:
Erforderliche Unterlagen:
Alle weiteren Informationen sowie das erforderliche Formular zur Anmeldung finden Sie hier: