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Teilnahme von Umschülerinnen und Umschülern an berufsbildenden Schulen in Bremen

Umschülerinnen und Umschüler sind nicht schulpflichtig und haben daher keinen automatischen Anspruch auf eine Teilnahme am Unterricht an öffentlichen berufsbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen. Eine Aufnahme ist jedoch im Rahmen freier Kapazitäten und gegen Zahlung einer Gebühr möglich.
Wichtige Informationen zur Teilnahme:

Gebührenpflichtige Teilnahme: Die aktuellen Schulgebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Stadtgemeinde Bremen. Sie betragen derzeit:

  • Berufsschule (Teilzeitform): 2.932,77 € pro Schuljahr
  • Berufsfachschule, Fachschule, Fachoberschule (Vollzeitform): 8.797,80 € pro Schuljahr

Erforderliche Unterlagen:

  • Kostenübernahmeerklärung: Muss vor Unterrichtsbeginn vorliegen.
  • Für Umschüler mit Bildungsgutschein: Bildungsgutschein, Leistungsbescheid und unterschriebene Abtretungserklärung sind erforderlich. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Agentur für Arbeit.

Alle weiteren Informationen sowie das erforderliche Formular zur Anmeldung finden Sie hier: