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Ganztagsschulen

Ganztagsschulen bestehen im Bundesland Bremen seit 2001. Der flächendeckende Ausbau zu Ganztagsschulen wurde in den beiden letzten Jahrzehnten kontinuierlich vorangetrieben, sodass sich seitdem immer mehr Schulen zu Ganztagsschulen entwickelt haben. Mit ihren hochwertigen Bildungs- und Betreuungsangeboten am Nachmittag bieten sie die Möglichkeit, den steigenden Ansprüchen an individueller Förderung, Chancengerechtigkeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht zu werden.

Ganztagsschulen verwirklichen die Bildungs- und Erziehungsziele des Bremischen Schulgesetzes unter den Bedingungen ganztägigen Lernens und Lebens in der Schule. Sie verbinden Unterricht und unterrichtsergänzende Angebote in einer anregenden Lernumgebung zu einer pädagogischen und organisatorischen Einheit (Lernzeit) am Vor- und Nachmittag. Zudem halten sie zusätzliche verpflichtende sowie nicht verpflichtende Betreuungsangebote vor.

Zur Lernzeit an einer Ganztagsschule gehören neben dem Unterricht nach Stundentafeln unterrichtsergänzende Angebote, insbesondere erweiterte Lerngelegenheiten im sprachlichen, musisch-künstlerischen, mathematisch-naturwissenschaftlichen, sozialen und sportlichen Bereich, Übungszeiten sowie fächerübergreifende Projekte. Entspannungs- und Bewegungsangebote sind zusätzliche verpflichtende Bildungs- und Betreuungsangebote.

Die Ganztagsschule bietet darüber hinaus ein kostenpflichtiges Mittagessen an, an dem die Schüler:innen der Ganztagsgrundschule verpflichtend teilnehmen.

Organisationsformen

Im Land Bremen werden drei verschiedene Organisationsformen von Ganztagsschulen unterschieden:

  • In der offenen Form nimmt ein Teil der Schüler:innen an zusätzlichen außerunterrichtlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten am Nachmittag in der Schule teil.
  • In der teilgebundenen Form besucht ein Teil der Schüler:innen (einzelne Klassen, Jahrgangsstufen oder jahrgangsstufenübergreifende Lerngruppen) an mindestens drei Wochentagen für mindestens sieben Zeitstunden die Schule.
  • In der gebundenen Form besuchen alle Schüler:innen einer Schule für mindestens 35 Zeitstunden pro Woche die Schule.

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