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Ablauf des Einstellungsverfahrens von Lehrkräften bei der Senatorin für Kinder und Bildung

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Einstellung als Lehrkraft im stadtbremischen Schuldienst. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die einzelnen Schritte des Einstellungsverfahrens.

Die Haupteinstellungstermine in der Stadtgemeinde Bremen sind der 01.02. und der 01.08. eines Jahres. Abweichend davon sind aber auch jederzeit Einstellungen möglich. Dafür veröffentlicht der Bereich der Unterrichtsversorgung in einem monatlichen Turnus die Stellenausschreibungen auf der Homepage des Bildungsressorts unter www.bildung.bremen.de. Diese Ausschreibungen haben eine monatliche Bewerbungsfrist, sodass Sie die Möglichkeit haben, sich monatlich über das Bewerberportal unter www.lehrkraft.bildung.bremen.de zu bewerben. Bereits erfolgte Bewerbungen können Sie im Bewerberportal problemlos durch einfaches Anklicken erneuern. So stellen Sie sicher, dass Ihre Bewerbung immer bei den aktuellen Stellenausschreibungen Berücksichtigung findet – auch bei Einstellungsterminen abweichend vom 01.02. bzw. 01.08. eines Jahres.

Wenn Sie sich registriert und beworben haben, wird Ihre Bewerbung für die Schulleitungen im Bewerberportal sichtbar. Interessierte Schulleitungen nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf und laden Sie ggf. zu einem Informationsgespräch in die Schule ein.

Die Schulleitungen melden regelmäßig ihre Fächerbedarfe. Diese werden mit den vorhandenen Bewerbungen abgeglichen. Aus der Vielzahl der Bewerbungen werden dann schul- und fächerbezogene Auswahllisten erstellt und mit den Mitbestimmungsgremien (Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, Frauenbeauftragte und Personalrat) abgestimmt. Im Anschluss erfolgt die Zusammenstellung der Einstellungskommission und schließlich die Versendung der Einladungen zum Einstellungsgespräch. Auch dies geschieht hauptsächlich in den Monaten April/Mai bzw. November/Dezember eines Jahres. Wenn Sie ausgewählt wurden, erhalten Sie eine Mitteilung über die beabsichtigte Einstellung inklusive der notwendigen Formulare und Merkblätter für den Einstellungsvorgang.

Anschließend erreicht der Einstellungsvorgang die Personalverwaltung Schulen. Hier kümmern sich ca. 20 Personalsachbearbeiterinnen und Personalsachbearbeiter um sämtliche personelle Angelegenheiten der öffentlichen Schulen in der Stadtgemeinde Bremen. Die Einstellung neuer Lehrkräfte hat dabei oberste Priorität und folgt einem eingespielten Verfahren. Zunächst erfolgt eine erste dienstrechtliche Prüfung der von Ihnen im Bewerberportal eingestellten Unterlagen. In diesem Zuge wird festgestellt, welche weiteren Unterlagen noch von Ihnen vorgelegt werden müssen. Außerdem entscheidet sich an dieser Stelle, ob Sie die Voraussetzungen zur Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe erfüllen oder ob Sie im Tarifbeschäftigtenverhältnis eingestellt werden. Die Einstellung im Beamtenverhältnis ist der Regelfall und seitens der Senatorin für Kinder und Bildung ausdrücklich gewünscht.

Nach Abschluss dieser Prüfung, die innerhalb weniger Tage abgeschlossen ist, erhalten Sie postalisch ein schriftliches Einstellungsangebot, eine Aufzählung der noch einzureichenden Dokumente sowie weitere Einstellungsunterlagen, die Sie ausfüllen müssen. Wenn Sie eine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, werden Ihnen die Schriftstücke zusätzlich auch online zugesandt, um den Einstellungsvorgang zu beschleunigen.

Dem Einstellungsangebot können Sie bereits entnehmen, ob Ihre Verbeamtung oder eine Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis vorgesehen ist. Soweit möglich erhalten Sie bereits jetzt Auskunft über Ihre konkrete tarifliche Eingruppierung sowie über Ihre individuelle Erfahrungsstufe. Die Festlegung der Erfahrungsstufe hängt maßgeblich davon ab, ob sie über einschlägige Berufserfahrungen verfügen. Sollte dies der Fall sein, können Sie die Festlegung der Erfahrungsstufe beschleunigen, wenn sie entsprechende Arbeitsnachweise (Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse) bereits frühzeitig im Bewerberportal online einstellen.
Sollten sich Fragen zu den Unterlagen ergeben, können sie sich jederzeit an die für Sie zuständige Personalsachbearbeiterin bzw. den für Sie zuständigen Personalsachbearbeiter wenden. Die Kontaktdaten finden Sie im Einstellungsangebot.

Während Sie sich um die zur Einstellung erforderlichen Unterlagen kümmern (hierzu zählen insbesondere ein erweitertes polizeiliches Führungszeugniss und die (amts-)ärztliche Bescheinigung ihrer Arbeits- bzw. Dienstfähigkeit), werden parallel weitere Verfahrensschritte vorgenommen. Zum einen wird das Mitbestimmungsverfahren der für die stadtbremischen Schulen zuständigen Gremien durchgeführt. Zum anderen wird die Aufnahme Ihrer Besoldung bzw. Ihrer Vergütung vorbereitet. Abschließend unterzeichnet die Senatorin für den Fall, dass Sie verbeamtet werden, Ihre Ernennungsurkunde.

In dem Moment, in dem sämtliche Verfahrensschritte vor dem Abschluss stehen und auch Sie signalisieren, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können, erhalten Sie Ihre Einladung in die senatorische Behörde, um Ihren Arbeitsvertrag zu unterzeichnen oder – und das ist der Regelfall – Ihre Ernennungsurkunde ins Beamtenverhältnis persönlich ausgehändigt zu bekommen.

Durch Ihre Mitwirkung können Sie den Einstellungsprozess beschleunigen. Kümmern Sie sich bitte umgehend um die Einholung bzw. Vorlage der einstellungsrelevanten Unterlagen und nutzen Sie die Upload-Möglichkeiten des Bewerberportals. Stellen Sie sicher, dass Sie während des Einstellungsverfahrens erreichbar sind und geben Sie etwaige Urlaubsabwesenheiten an.

Wir freuen uns auf Sie!

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