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Programmkonzept Startchancen – Umsetzung im Land Bremen

Es ist das größte Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik, von dem Bremen ab diesem Sommer profitiert: Bund und Länder investieren mit dem Startchancen-Programm zusammen 20 Milliarden Euro in zehn Jahren, um Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Zehn Jahre lang erhält Bremen aus dem Programm je zehn Millionen Euro (Erklärfilm: Was ist das Startchancen-Programm? (BMBF)).

Das Startchancen-Programm soll im Sinne einer echten bildungspolitischen Trendwende dazu beitragen, den Bildungserfolg von sozialer Herkunft zu entkoppeln, so dass möglichst alle Kinder und Jugendliche ihre Potentiale so entfalten können, dass eine altersangemessene Teilhabe möglich ist.

Dank der Strategie Gute Bildung zur Stärkung der Basiskompetenzen mit Leseband, BISS, Mathe sicher können, qua math und dem Referenzrahmen für Schulqualität kann Bremen in der Umsetzung des Bund-Länder-Programms auf Bestehendem aufbauen.

Auf der Ebene der Schülerinnen und Schüler liegt der Schwerpunkt auf der Stärkung der Basiskompetenzen, das heißt auf den Grundkompetenzen in Deutsch und Mathematik. Ziel ist, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch nicht erreichen, bis zum Ende der Programmlaufzeit an den Startchancen-Schulen deutlich zu reduzieren.

Zusätzlich sollen die Kinder und Jugendlichen zu demokratischer Teilhabe befähigt und in ihren sozio-emotionalen Kompetenzen gestärkt werden.
Auf der Ebene der Institution Schule soll das Know-How für eine datengestützte Schulentwicklung aufgebaut werden.

Durch verbindliche und konstruktive Kooperationsformate zwischen Schulen, Schulaufsicht/Schulamt, Stabstelle Startchancen, IQHB und LIS/SEFO soll die Wirksamkeit der Unterstützungssysteme erhöht werden.

Im Land Bremen werden 43 Schulen am Programm Startchancen teilnehmen. Bei der Anzahl der Schulen folgt Bremen dem für die Länder vom Bund vorgegebenen Richtwert. Die Verteilung der Schulen zwischen den Stadtgemeinden Bremerhaven und Bremen erfolgte entlang der vorgegebenen Sozialkriterien „Armutsgefährdungsquote“ und „Migration unter Berücksichtigung nichtdeutscher Muttersprache“.

Von den 43 Schulen sind – einer weiteren Vorgabe des Bundes folgend – 60% Grundschulen und 40% weiterführende und berufliche Schulen. Damit wird dem Sachverhalt Rechnung getragen, dass in den ersten Schuljahren die entscheidenden Grundsteine für eine erfolgreiche Schullaufbahn und die gesellschaftliche Teilhabe gelegt werden.

Da Bremen eines der wenigen Bundesländer ist, das über einen etablierten und akzeptierten Sozialindex verfügt, konnten die Schulen nach entsprechend der Reihenfolge der Sozialstufe benannt werden. Beide Stadtgemeinden haben sich die Entscheidung, nach 43 Schulen einen harten Schnitt vorzunehmen, nicht leichtgemacht. Insbesondere deshalb nicht, da eine Reihe weiterer Schulen den programmspezifischen Kriterien entsprechen und aufgrund der Begrenzung nicht am Programm teilhaben können. Die Begrenzung jedoch ist notwendig, wenn eine Impulsstärke in der Zielerreichung mit den zusätzlichen Mitteln erreicht werden soll. Allen Programmschulen ist gemein, dass sie sich in besonders herausfordernder Lage befinden. Hinzu kommen je nach Standort besondere Gegebenheiten. Dazu gehören etwa die pädagogischen Konzepte, bauliche Gegebenheiten, die Übergangsgestaltung von frühkindlicher zu Primar-, Sekundar- und beruflicher Bildung, Entwicklungsbedarfe.

LSV

  • durchschnittlicher Anteil Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen/Sprache/Verhalten im Übergang 4 nach 5 über 3 Schuljahre

Armut

  • Anteil Schüler:innen, die in 3 Schuljahren mind. 1x Bremen Pass abgegeben haben an allen Schüler:innen

Sprachförderbedarf

  • durchschnittlicher Anteil an Schüler:innen mit Sprachförderbedarf vorschulischer Primo-Test über 3 Schuljahre

Ehemalige VBK-SuS

  • gewichteter Anteil Schüler:innen, die in Schullaufbahn Vorkurse für Migrant:innen besucht haben, an allen Schüler:innen

Muttersprache nicht Deutsch

  • Anteil Schüler:innen ohne Deutsch als Muttersprache an allen Schüler:innen

Lebensumwelt

  • Durchschnitt Sozialindex der Wohnquartiere der Schüler:innen

Schulen, die am Startchancen-Programm teilnehmen, erhalten differenziert nach den drei Programmsäulen jährlich virtuell Mittel zugewiesen, die ebenfalls zwischen den 43 Schulen chancengerecht verteilt werden.

In der Säule I können die Mittel für eine im engeren und weiteren Sinn moderne, zeitgemäße Lernumgebung verausgabt werden. Hier ist der Bedarf der Programmschulen ausschlaggebend. Die Kriterien für den zu ermittelnden Bedarf werden zeitnah bekanntgegeben.

In der Säule II können die Mittel im Umfang von 2/3 für die Stärkung der Basiskompetenzen und zu 1/3 für Maßnahmen, die die gesellschaftliche Teilhabe (Sport, Demokratie, Kultur u.a.) verausgabt werden.

In der Säule III können die Mittel für die Verstärkung bestehender multiprofessioneller Teams verausgabt werden. Ein chancengerechtes Vorgehen setzt hier voraus, dass detailliert die Personalsituation, einschließlich diverser Sonderzuweisungen erfolgt.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass zwar alle Schulen in den Säulen II und III den gleichen Sockelbetrag erhalten werden, jedoch die Gesamtsumme chancengerecht variieren wird.

Die drei Säulen des Startchancen-Programms

Es gibt sehr viel mehr Schulen, die den programmspezifischen Kriterien entsprechen und die Sozialstufe 4 aufweisen, jedoch – auf Grund der limitierten Bundesmittel - nicht am Startchancen-Programm teilnehmen können. Über beide Stadtgemeinden hinweg sind dies 20 Grundschulen und 9 weiterführende Schulen. Um für diese Schulen eine Anschlussfähigkeit zu gewährleisten, werden diese in einem Pool der so genannten korrespondierenden Schulen zusammengefasst.

Für diese Schulen wird die Stabstelle "Startchancen" ebenfalls entlastende und begleitende Aufgaben übernehmen. Darüber hinaus sollen auch diese Schulen zusätzliche Mittel durch Umverteilung und Neupriorisierung erhalten sowie an ausgewiesenen Programmveranstaltungen (Fortbildungen und Netzwerktreffen) partizipieren können.

Startchancen wird in Bremen über eine Stabstelle umgesetzt, die direkt beim Staatsrat angesiedelt ist. Verantwortlich für Steuerung und Umsetzung ist folgendes Kernteam:

Programmleitung
Sabine Kurz
SV-4 PJ-01
E-Mail: Sabine.Kurz@bildung.bremen.de
Tel.: 0421 361 14185

Referent, Schwerpunkt:
Schulentwicklung, Schulbegleitung, Vernetzung im Sozialraum

Carsten Dohrmann
E-Mail: Carsten.Dohrmann@bildung.bremen.de
Tel.: 0421 361 10710

Referentin, Schwerpunkt: Ressourcensteuerung, Controlling
Sabine Ebeling
E-Mail: Sabine.Ebeling@bildung.bremen.de
Tel.: 0421 361 20321

Sachbearbeitung
Norman Zilian
E-Mail: Norman.Zilian@bildung.bremen.de
Tel.: 0421 361 98022

Funktionspostfach
Zusätzlich ist für das Startchancen-Programm ein Funktionspostfach hinterlegt, das für Anliegen und Anfragen genutzt werden kann: startchancen@bildung.bremen.de

Steuergruppe
Dem Kernteam fachlich eng zugeordnet ist eine Steuergruppe mit Ansprechpersonen für die Bereiche Basiskompetenzen (Fachreferenten und -innen SKB; Schulaufsicht, Diagnostik (IQHB), Qualifizierung und Unterrichtsentwicklung (LIS/SEFO), Schulaufsicht (SKB/Schulamt), Haushalt und Controlling (SKB/Magistrat); Bau (SKB/Magistrat).
Diese Steuergruppe bereitet alle Entscheidungen für das Startchancenprogramm vor und koordiniert nach Entscheidung durch die Hausleitung die Umsetzung.
Die Arbeit der Steuergruppe wird institutionalisiert reflektierend begleitet durch drei Sounding Boards (reflektierende Begleitgruppen)

  • Leitungsebene der Abteilungen SKB/Schulamt, LIS/SEFO, IQHB, RL
  • Mitbestimmungsgremien (PR Verwaltung, PR Schule, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte)
  • Bildungspolitische Sprecher:innen

Hier finden Sie alle Dokumente rund um das Startchancen des BMBF:
[LINK [413053;Das Startchancen-Programm (BMBF)]

Hier finden Sie eine Reihe von Dossiers und Studien zum Thema Bildungsgerechtigkeit:
Startchancen-Programm – Was ist geplant und wie gelingt die Umsetzung?