Um die staatliche Anerkennung zu erlangen, schließt regulär an die absolvierte Ausbildung an einer Hochschule (Sozialarbeit oder Elementarpädagogik) bzw. einer öffentlichen oder privaten Fachschule (Erzieher:innen oder Heilerziehungspflege) ein 12-monatiges Berufspraktikum an, das auch Anerkennungsjahr genannt wird.
In der Berufsgruppe „Erzieher:in“ besteht seit 2023 zudem die Möglichkeit, nach der staatlichen Prüfung zum/zur Erzieher:in die Variante des Berufseinstiegsjahres zu wählen. Hierbei stellen Sie nach knapp 9 Monaten Tätigkeit einen Antrag auf Anrechnung von Praxiszeiten und legen ebenfalls nach knapp 12 Monaten ein Kolloquium zur Erlangung der staatlichen Anerkennung ab.
Grundsätzlich besteht in jeder Berufsgruppe die Möglichkeit, dass einschlägige Tätigkeiten, die vor, während oder nach Abschluss der fachschulischen Ausbildung geleistet wurden, auf das Berufspraktikum angerechnet werden können.
Alle Informationen über das Berufspraktikum, das Berufseinstiegsjahr, die Möglichkeiten einer Anrechnung und über das Kolloquium zur Erlangung der staatlichen Anerkennung sowie alle Formulare und Ansprechpersonen finden Sie hier, nach Berufsgruppen getrennt.