Betriebe aus dem Bereich der Hauswirtschaft, dem Gartenbau und der Landwirtschaft können sich gem. § 27 des Berufsbildungsgesetzes,
nach Feststellung der Eignung durch die jeweils zuständige Stelle und deren Anhörung, als Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung anerkennen lassen.
Der Antrag für den Bereich des Gartenbaus und der Landwirtschaft ist bei der Landwirtschaftkammer Bremen, für den Bereich der Hauswirtschaft bei der Senatorin für Finanzen, zu stellen.
Personen, die ausbilden möchten und die beruflichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte in einem Ausbildungsberuf erforderlich sind, aber nicht über eine bestandene
verfügen, können sich durch die nach Landesrecht zuständige Behörde, die fachliche Eignung nach Anhörung der zuständigen Stelle widerruflich zuerkennen lassen.