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Flexible Arbeitszeiten und vielfältige Beschäftigungsmodi

Als Kindertagespflegeperson haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigene Chefin oder Ihr eigener Chef zu sein. Sie können aber auch sozialversicherungspflichtig als angestellte Kindertagespflegeperson in einer Betreuungseinrichtung arbeiten – Sie haben die Wahl!

Kindertagespflegeperson Auflistung selbstständig und angestellt