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Ziel- und Leistungsvereinbarungen

In der Bildungssteuerung hat sich in den letzten Jahren ein deutlicher Wandel vollzogen: an die Stelle einer Detailsteuerung über Vorgaben ist die Orientierung an Ergebnissen getreten.

Das zentrale Steuerungsinstrument um eine stärke Eigenverantwortung von Schule, Schulentwicklungsprozesse und schulaufsichtliche Verantwortung systematisch miteinander zu verknüpfen, ist die Ziel- bzw. Ziel- und Leistungsvereinbarung. Diese werden jährlich im Rahmen eines standardisierten Verfahrens mit allen Schulen abgeschlossen.
Das bedeutet: Die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen werden von der Schule vorgenommen und die Schulaufsicht gleicht diese mit den gesetzlichen und bildungspolitischen Vorgaben ab. In einem Zielvereinbarungsgespräch wird dies besprochen, die Unterstützungsleistungen vereinbart und das Ergebnis schriftlich festgehalten.

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Frau Sabine Kurz

Foto von Sabine Kurz

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