Die Informationen dieser Seite finden Sie auch in unserem Flyer
"Von den Grundschulen in die Gymnasien und Oberschulen" (pdf, 2.9 MB)
Oberschule oder Gymnasium? Wann beginnt die Härtefallregelung?
Antworten auf häufig gestellte Fragen, Ansprechparner:innen und einen Überblick über wichtige Termine zum Anmeldeverfahren erhalten Sie in diesem Flyer, der Ihnen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung steht.
Aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie können die Informationsveranstaltungen an den weiterführenden Schulen nicht stattfinden. Deshalb haben wir hier kurze Videoclips zu den wichtigsten Themen in diesem Zusammenhang für Sie bereitgestellt
Was bedeutet "über Regelstandard" und warum ist das wichtig?
Was unterscheidet Oberschulen von Gymnasien?
Was passiert, wenn an einer weiterführendend Schule zu viele Kinder angemeldet sind?
ZEB Präsentation 4nach5 (pdf, 2 MB)
Ausführliche Informationen finden sie hier Broschüre zum Übergang in die 5. Jahrgangsstufe (pdf, 409 KB)
Liebe Eltern,
wenn Ihr Kind die 4. Klasse besucht, wählen Sie eine weiterführende Schule aus. Sie haben die Wahl zwischen Oberschulen und Gymnasien. In beiden Schularten können alle allgemeinbildenden Abschlüsse bis hin zum Abitur erreicht werden.
Sie können die weiterführende Schule für Ihr Kind frei wählen
Sie können den Schulstandort frei wählen. Dies gilt auch für die Schulart, wenn Sie am Beratungsgespräch in der Grundschule teilgenommen haben.
Nutzen Sie alle drei Wahlmöglichkeiten
Geben Sie unbedingt drei unterschiedliche Schulen an. Ihre Erst-, Zweit- und Drittwahl stellen eine Rangfolge dar. Es kann aus Platzgründen vorkommen, dass Ihr Kind nicht an der erstgewählten Schule aufgenommen wird. Dann nimmt es nur am weiteren Aufnahmeverfahren teil, wenn eine Zweit- und Drittwahl angegeben sind. Andernfalls wird es nach einer Beratung durch die Bildungsbehörde einer anderen Schule zugewiesen.
Nutzen Sie alle Beratungsangebote
Die Wahl der weiterführenden Schule ist eine verantwortungsvolle Entscheidung, bei der die Schulen Sie unterstützen können. Ihre Grundschule bietet Ihnen zum Halbjahreswechsel der 4. Klasse Elternsprechtage an. Hier erhalten Sie auch den Anmeldebogen. Im Dezember und Januar finden in den Oberschulen und Gymnasien Informationsabende und Tage der offenen Tür statt. Aufgrund der derzeitigen Pandemie-Situation beachten Sie bitte die Infos auf der Homepage der jeweiligen Schule.
Oberschule
Sie finden hier eine Übersicht über alle schulischen Standorte, die dazu ausgestattet sind, Schüler:innen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf im Schwerpunkt „Wahrnehmung und Entwicklung“ (W & E) zu beschulen.
Gymnasium
Beratungsangebote
Sprechtage in den Grundschulen und Informationsveranstaltungen in den Oberschulen und Gymnasien. Beim Elternsprechtag in Ihrer Grundschule erhalten Sie das Anmeldeformular für Ihr Kind.
Anmeldeschluss
Geben Sie den Anmeldebogen bis zum 7. Februar 2023 in Ihrer Grundschule ab.
Wenn Sie aus einer privaten Grundschule an eine öffentliche Schule wechseln wollen, geben Sie den Anmeldebogen bei der Senatorin für Kinder und Bildung ab.
Aufnahmeverfahren
Sind genügend Plätze an der erstgewählten Schule vorhanden, wird Ihr Kind dort aufgenommen. Wenn nicht, wird für jede Schule nach dem sogenannten Aufnahmeverfahren entschieden.
Entscheidung
Sie erhalten eine Mitteilung von Ihrer neuen Schule, den sogenannten Aufnahmebescheid.
Falls keiner Ihrer Wünsche berücksichtigt werden konnte, erhalten Sie stattdessen einen Brief von der Bildungsbehörde. Diese bietet Ihnen dann nach einer Beratung einen anderen Schulplatz an.
Vorbereitung auf die neue Schule
Von der aufnehmenden Schule werden Sie über das weitere Vorgehen informiert.
Wie funktioniert das Aufnahmeverfahren?
Im Aufnahmeverfahren werden bis zu zehn Prozent der Plätze an Härtefälle vergeben. Alle übrigen Plätze an Gymnasien und bis zu ein Drittel der Plätze an Oberschulen werden bevorzugt an Schüler:innen mit Leistungen über dem Regelstandard vergeben. Die Plätze an Oberschulen erhalten bevorzugt Schüler:innen der zugeordneten Grundschulen. Übersteigen die Anwahlzahlen die Plätze der Schule, entscheidet das Los.
Wann gilt die Härtefallregelung?
Unter bestimmten Voraussetzungen können als Härtefälle anerkannt werden:
- Kinder mit körperlicher Behinderung,
- Kinder mit außergewöhnlich hoher familiärer oder sozialer Belastung oder
- Kinder mit Geschwistern an der gleichen Schule, wenn die Nichtaufnahme zu familiären Problemen führen würde.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre zum Übergang in die 5. Jahrgangsstufe (pdf, 409 KB). Der Härtefall-Antrag muss vor Anmeldeschluss direkt bei der weiterführenden Schule abgegeben werden, die Sie angewählt haben.
Ist mein Kind über dem Regelstandard?
Wie erfolgreich Ihr Kind ist, können Sie an den Lernentwicklungsberichten ablesen. Für mehrere Kompetenzen pro Fach wird von 1 bis 10 angekreuzt, wie gut Ihr Kind diese erlernt hat. So entsteht eine Übersicht über Stärken und Entwicklungsbedarfe. Über dem Regelstandard liegen die Leistungen, wenn nach dem ersten Halbjahr der 4. Klasse für die Fächer Deutsch und Mathematik mindestens ein Kreuz im 9. oder 10. Kästchen ist und außerdem die Mehrheit der Kreuze insgesamt im 9. oder 10. Kästchen sind. Ferner müssen in jedem Fach mindestens acht Teilkompetenzen bewertet sein.
Welche Fremdsprachen lernt mein Kind?
In beiden Schularten ist Englisch die erste Fremdsprache. Ab Jahrgangsstufe 6 kann an der Oberschule eine zweite Fremdsprache hinzugewählt werden. Am Gymnasium ist die zweite Fremdsprache verpflichtend.
Was bedeutet Inklusion?
In Bremen werden Kinder mit Lernschwierigkeiten oder Förderbedarfen inklusiv beschult. Das heißt, alle Kinder lernen gemeinsam in einer Klasse. Indem sie gemeinsam mit und von Gleichaltrigen lernen, können alle ihre Potenziale besser ausschöpfen. Außerdem bietet sich so ein großes Feld sozialen und inhaltlichen Lernens: Wer jemandem etwas beibringt, lernt es selbst besonders gut.
Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich direkt an die Schule Ihres Kindes oder an folgende Ansprechpersonen bei der Senatorin für Kinder und Bildung:
Frau Nesrin Ilkgün
40-13
Tel.: 0421 361 27600
nesrin.ilkgün@bildung.bremen.de
Frau Gudrun Graßhoff
40-Graß
Tel.: 0421 361 85384 (vormittags)
gudrun.grasshoff@bildung.bremen.de