Für Lehrkräfte in Bremen gibt es zahlreiche Angebote, sich persönlich und fachlich weiterzuentwickeln.
Die Entwicklungsmöglichkeiten für Lehrkräfte sind immer in Bewegung. Insbesondere im Hinblick auf den Wandel der Gesellschaft und der digitalen Welt. Dafür werden während der Berufsausübung unterschiedlichste Fortbildungen angeboten.
Die Anforderungen an Lehrkräfte gehen heute weit über das hinaus, was einst im Rahmen der Lehramtsausbildung vermittelt wurde. Der Bedarf an Fortbildung wächst durch immer neue Aufgaben: Schulentwicklung, Evaluation, Ganztagskonzepte, Medienerziehung, Gewaltprävention, Gesundheits-, Sexual- und Verkehrserziehung, fachübergreifendes und selbstständiges Lernen, heterogene Klassenzusammensetzung und vieles mehr. Auf Bundesebene vereinbarte Bildungsstandards, Kompetenzorientierung und die Erstellung von Schulcurricula fordern die fachdidaktischen Fähigkeiten der Lehrkräfte in hohem Maße. Vielleicht stehen bei Ihnen aber auch neue berufliche Herausforderungen an, wie z. B. die Übernahme einer Funktionsstelle.
Fortbildungen können Lehrkräften helfen, ihre fachlichen und methodischen, aber auch ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen zu erweitern. Sie bieten die Möglichkeit, eine andere Perspektive auf die eigene Arbeit zu erhalten und Gelerntes aufzufrischen oder zu überdenken und neue Anregungen zu erhalten. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Impulse aus dem Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Schulen und Schularten bringen frischen Wind für die tägliche Arbeit.
In Bremen ist jede Lehrkraft verpflichtet, innerhalb eines Schuljahres im Umfang von mindestens 30 Stunden an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Lehrerfortbildungsverordnung
Die Fortbildungen für Lehrkräfte werden organisiert und durchgeführt vom Landesinstitut für Schule (LIS). Die vielseitigen Angebote finden Sie hier
Weitere Fortbildungsangebote bietet auch die Universität Bremen.
Die Universität Bremen bietet einen akkreditierten weiterbildenden Masterstudiengang Inklusive Pädagogik an. Dieser richtet sich an berufstätige Lehrkräfte, die sich für die Arbeit als sonderpädagogische Lehrkraft in inklusiv ausgerichteten Schulen weiterbilden möchten. Mit dem Abschluss wird die Befähigung zum Lehramt für Inklusive Pädagogik / Sonderpädagogik erworben. Das Studium findet berufsbegleitend an der Uni Bremen in Zusammenarbeit mit dem LIS und der Akademie für Weiterbildung statt.
Teilnehmende erhalten eine Entlastung von 10 Lehrerwochenstunden pro Vollzeitkraft.
Weitere Informationen: uni-bremen.de/inklusive-paedagogik
Antragstellung
Bewerben können Sie sich , wenn Sie ...
1. eine Lehramtsausbildung nach § 3(3) des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes absolviert haben,
2. im Land Bremen in einer öffentlichen Schule als Lehrkraft arbeiten,
3. qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr vorweisen können und
4. die Befähigung zu einem allgemeinbildenden oder zu einem berufsbildenden Lehramt besitzen.
Das Nähere regelt die Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik.
Prüfung
Die Prüfung für den Weiterbildungsstudiengang Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik schließt mit der Masterprüfung ab. Diese besteht aus den studienbegleitenden Modulprüfungen, der Masterarbeit und einem Kolloquium. Mit dem Abschluss haben Sie einen Master of Education.
Kontakt
Die Angebote zur Gesundheitsförderung werden ebenfalls durch das Landesinstitut für Schule (LIS) organisiert. Auf der Homepage des LIS finden Sie zahlreiche Angebote aus den unterschiedlichsten Bereichen aber auch Informationsmaterialien/Handreichungen. Sie richten sich an Lehrerinnen und Lehrer die im Berufsleben stehen aber auch an die Referendarinnen und Referendare. Das Studium und auch der Vorbereitungsdienst folgen den salutogenesen Grundprinzipien. Diese sind auch in § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Lehrämter (APV-L) verankert.
Aktuelle Fortbildungsangebote zur Gesundheitsförderung
Informationen zum Gesundheitsmanagement für das schulische Personal finden Sie im Intranetauftritt https://intranet.bildung.bremen.de.
Für die Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen der Stadtgemeinde Bremen steht u.a. zur Eingabe von Fehlzeiten und Noten folgendes Programm zum Download zur Verfügung: setup_myFuNe.exe
Wir empfehlen allen weiterführenden Schulen, die mit myFuNe arbeiten, dieses Update durchzuführen!
Bitte beachten Sie außerdem:
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) des Bundesverwaltungsamtes bietet Lehrkräften einen befristeten Auslandsschuldienst an deutschen Schulen im Ausland an. Mit dieser Arbeit verwirklicht sie folgende Ziele:
1. Die Begegnung mit Kultur und Gesellschaft des Gastlandes.
2. Die schulische Versorgung deutscher Kinder im Ausland.
3. Die Förderung der deutschen Sprache und Kultur weltweit.
Die ZfA betreut und unterstützt in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und den Bundesländern – sowohl finanziell als auch personell –
- weltweit 140 Deutsche Schulen im Ausland sowie
- rund 1100 Sprachdiplomschulen in 95 Ländern.
Damit verfügt sie über das älteste "Bildungsnetz" außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Auslandsschulen tragen nicht nur zu einem hervorragenden Bild von Deutschland in der Welt bei und ermöglichen deutschen Unternehmen im Ausland die gleiche Qualität an Bildung sondern bieten auch Inländern aufgrund des hohen Bildungsniveaus einen Anreiz, einen Abschluss an einer deutschen Schule im Ausland zu erwerben.
Herausragende Schulen im Ausland benötigen vor allem überdurchschnittlich befähigte und motivierte Lehrkräfte. In Zusammenarbeit mit den Bundesländern ist dafür Sorge zu tragen, dass besonders qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung stehen. Die im Auslandsschuldienst erworbenen Erfahrungen der zurückkehrenden deutschen Lehrkräfte unterstützen zusätzlich die Weiterentwicklung des Schulwesens in der Bundesrepublik Deutschland.
Die nachhaltige Qualität der Auslandsschulen basiert neben der Vermittlung von Lehrkräften aus Deutschland auch auf der ständigen Fortbildung der Ortslehrkräfte. Dies stellt für das aus Deutschland stammende Personal eine wichtige zusätzliche Aufgabe neben ihrer eigenen Unterrichtstätigkeit dar.
Als Lehrkraft ins Ausland - Bewerbungsinfos (pdf, 1.1 MB)
Bitte beachten sie hierzu auch die jeweiligen Ausschreibungen, in der Rubrik Informationsschreiben finden.
Website der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA)
Kontakt
Die dreizehn offiziellen Europäischen Schulen (ES) an neun Standorten in sechs Ländern (Belgien, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Spanien) mit knapp 27.000 Schülerinnen und Schülern werden gemeinsam von den EU-Mitgliedsstaaten als Einrichtungen öffentlichen Rechts getragen. Deutsche Lehrkräfte können im Rahmen der schulischen Arbeit im Ausland für bis zu neun Jahre zum Dienst an einer ES beurlaubt werden. Das Arbeitsfeld ist - insbesondere aufgrund der verschiedenen Sprachsektionen - international und multikulturell geprägt.
Die Lehrtätigkeit erfolgt gemäß dem Statut der Europäischen Schulen. Das Deputat (100%) beträgt 25,5 Stunden für Lehrkräfte im Primarbereich und 21 Stunden für Lehrkräfte im Sekundarbereich. Ausführliche Informationen finden sich unter www.eursc.eu
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Tätigkeit an einer Europäischen Schule erfüllt die Bewerberin oder der Bewerber, wenn sie oder er die für die Anstellung laufbahnrechtlich vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt und sich im innerdeutschen Schuldienst mindestens drei Jahre bewährt hat. Es wird überdurchschnittliches persönliches Engagement, hohe Motivation für einen Auslandseinsatz, Erfahrung im Umgang mit IT, Smartboard, Tablet sowie hohe interkulturelle Kompetenz und Interesse an der Landeskultur des Einsatzlandes erwartet. Sehr gute Fremdsprachenkenntnisse in einer Fremdsprache (Englisch, Französisch) sind erforderlich. Die Bewerberin/der Bewerber verpflichtet sich zusätzlich, Grundkenntnisse in der jeweiligen Landessprache zu erwerben.
Jährlich werden über die Bewerberdatei des Bundesverwaltungsamtes, Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (www.auslandsschulwesen.de), zwischen 25 und 35 Lehrkräfte für die Grundschul- und Sekundarbereiche an die ES vermittelt.
Das Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren entspricht dem für Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) im Auslandsschulwesen. Eine Bewerbung erfordert die Zustimmung des Dienstherrn und die entsprechende Freistellung der Lehrkraft für den Auslandsschuldienst und muss zunächst immer auf dem Dienstweg über die Schulleitung bei der zuständigen übergeordneten Schulbehörde (Heimatschulbehörde) eingereicht werden.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind bei dem Dienstherrn einzureichen (zu finden auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes, Zentralstelle für das Auslandsschulwesen):
Für das Schuljahr 2021/2022 werden Erzieherinnen und Erzieher, Grundschullehrkräfte sowie Sekundarschullehrkräfte gesucht.
Interessentinnen und Interessenten erhalten weitere Informationen zur Stellensituation und zum Auswahlverfahren von
Birgit Schumacher, deutsche Inspektorin für den Primarbereich der ES
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft des Landes Berlin
E-Mail: birgit.schumacher@senbjf.berlin.de
Thilo Buchmaier, deutscher Inspektor für den Sekundarbereich der ES
Hessisches Kultusministerium
E-Mail: thilo.buchmaier@kultus.hessen.de