Für Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Hören, Sehen oder körperlich-motorische Entwicklung sind in Bremen spezielle Förderzentren eingerichtet. Dieser Förderbedarf kann durch ein Feststellungsverfahren ermittelt werden. Anträge hierfür können sowohl die Eltern als auch die Schulärzte in allen Bremer Schulen stellen.
Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs beantragen
Alle Informationen zur Beantragung finden Sie auf dem Online-Dienstleistungsportal: service.bremen.de.
Der Förderort wird von dem Senator für Kinder und Bildung festgelegt (§ 35 Bremer Schulgesetz).