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FAQ – für Stellenbesetzungsverfahren in der Verwaltung bei der Senatorin für Kinder und Bildung

Alle Staatsbürger:innen haben gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt gemäß Art. 33 Abs. 2 GG. Daraus resultiert der Grundsatz der Bestenauslese, wonach im öffentlichen Dienst die Auswahl für eine Stellenausschreibung nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber:innen erfolgt.

Ein Leistungsvergleich der Bewerber:innen und der damit zu erfolgenden Vorauswahl ist anhand aktueller (von der aktuellen Tätigkeit und nicht älter als 1 Jahr) dienstlicher Beurteilungen für Beamt:innen sowie aktuellen (von der aktuellen Tätigkeit und nicht älter als 1 Jahr) Arbeitszeugnissen von Beschäftigten vorzunehmen.

Stellen werden in folgenden Kategorien ausgeschrieben:

Externe Ausschreibungen
Bei Ausschreibungen für den allgemeinen Arbeitsmarkt können sich alle Interessenten bewerben.

Verwaltungsinterne Ausschreibungen
Diese Ausschreibungen richten sich ausschließlich an die Beschäftigten der Freien Hansestadt Bremen. Dies gilt auch für befristet Beschäftigte sowie Beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen, die bereits im bremischen öffentlichen Dienst tätig sind. Des Weiteren können sich schwerbehinderte bzw. gleichgestellt behinderte Bewerber:innen des allgemeinen Arbeitsmarktes bewerben.

Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Im Anschluss nehmen wir uns Zeit, um Ihre Bewerbung sorgfältig zu prüfen. Es erfolgt eine Vorauswahl derjenigen Bewerber:innen, die das Anforderungsprofil am Weitestgehenden erfüllen. Die Vorauswahl wird von den Interessenvertretungen mitbestimmt. In der Regel erfolgen danach die Auswahlgespräche und im Anschluss die Auswahl. Ergibt sich nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen ein klarer Leistungsvorsprung für eine Kandidatin oder einen Kandidaten, kann auf die Führung von Auswahlgesprächen verzichtet werden. Die Auswahlentscheidung bedarf sowohl der Zustimmung der Hausleitung als auch der Interessenvertretungen. Anschließend erfolgt der Versand der Zu- und Absagen.

Ein Auswahlverfahren dauert aufgrund von internen Abstimmungsprozessen, der gesetzlichen Fristen zur Beteiligung der Interessenvertretungen sowie abhängig von der jeweiligen Bewerber:innenlage zwischen zwei und vier Monaten.

Unsere Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage als auch im Karriereportal Bremen. Der Vorteil des Karriereportals ist, dass sie dort direkt eine Onlinebewerbung absenden können.

Neben einer Onlinebewerbung können Sie Ihre Bewerbung mit den weiteren Unterlagen alternativ per E-Mail an das Postfach mailto:karriereportal.skb@bildung.bremen.de senden. Wir bitten um Angabe der im Ausschreibungstext genannten Kennziffer.

Sollten eine Onlinebewerbung oder ein Versand per E-Mail nicht möglich sein, kann die Bewerbung per Post an folgende Adresse geschickt werden:

Die Senatorin für Kinder und Bildung
OKZ: 112-11
Rembertiring 8-12, 28195 Bremen

Eine aussagekräftige Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugnisse relevanter Studienabschlüsse und/oder Ausbildungen inkl. Abschlussnote
  • Aktuelles Arbeitszeugnis bzw. dienstliche Beurteilung von der aktuellen Tätigkeit und nicht älter als ein Jahr (Falls Sie sich in Elternzeit befinden oder im Moment keiner Tätigkeit nachgehen, reichen Sie bitte ein Arbeitszeugnis oder eine dienstliche Beurteilung Ihrer letzten Tätigkeit ein. Sollte Ihnen auch aus Ihrer letzten Tätigkeit keine Beurteilung bzw. Arbeitszeugnis vorliegen, teilen Sies dies bitte mit Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen mit.)
  • Angabe der aktuellen Entgeltgruppe, wenn eine Vergütung nach einem Tarifvertrag erfolgt
  • Angabe des aktuellen Statusamtes bei Beamt:innen
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte, wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig sind
  • ggf. Zeugnisse und dienstliche Beurteilungen vorheriger Arbeitgeber:innen
  • ggf. Nachweise über Weiterbildungen
  • eine aussagekräftige Darstellung über Ihre Vorstellungen zur Wahrnehmung der ausgeschriebenen Aufgaben (bei Referent:innen-Stellen und Leitungspositionen)
  • Fotos sind nicht beizufügen

Aktuelle Zeugnisse und dienstliche Beurteilungen können bis 2 Wochen nach der jeweiligen Bewerbungsfrist nachgereicht werden.

Bei einer Papierbewerbung fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Bitte verwenden Sie auch keine Mappen und Folien. Die Bewerbungsunterlagen werden nur auf Wunsch zurückgesandt, falls Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.

Sofern Sie sich bewerben, werden die Daten verarbeitet, die im Rahmen der Auswahlverfahren benötigt werden. Dies können Kontaktdaten, alle mit der Bewerbung in Verbindung stehenden Daten (Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikationen, Antworten auf Fragen etc.) sein. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus § 12 Bremisches Datenschutzgesetz i. V. m §§ 85 bis 92 des Bremischen Beamtengesetzes. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte übermittelt.

Die vollständige Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Ihre Unterlagen werden bei erfolgloser Bewerbung bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.

Gemäß Art. 33 Abs. 2 GG hat jede:r Staatsbürger:in „nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung“ Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Danach sind öffentliche Ämter nach Maßgabe der sogenannten Bestenauslese zu besetzen. Ein Leistungsvergleich der Bewerber:innen und der damit zu erfolgenden Vorauswahl ist anhand dienstlicher Beurteilungen für Beamt:innen sowie Arbeits- und Zwischenzeugnissen von Beschäftigten vorzunehmen.

Die beste, da rechtssichere Grundlage für den Leistungsvergleich, ist ein Arbeitszeugnis oder eine dienstliche Beurteilung. Falls vorhanden, stellen diese ein zentrales Entscheidungselement in der Vorauswahl und für eine rechtssichere Auswahlentscheidung dar.

Liegt eine dienstliche Beurteilung oder ein Arbeitszeugnis nicht innerhalb der Frist vor, müssen die dafür vorgebrachten Gründe geprüft werden. In begründeten Fällen müssen andere Wege gefunden werden, um Aussagen zu Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung machen zu können.