Sexuelle Belästigung von Schüler:innen ist verboten. Sie ist ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung und verstößt gegen den Auftrag von Lehrkräften, die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen in ihrem Lernen und ihrer Entwicklung zu fördern und sie vor sexueller Ausbeutung zu schützen. Sexuelle Belästigung von Schüler:innen ist ein Dienstvergehen.
Was können Sie als Lehrkraft/schulische Fachkraft tun, wenn Sie eine mögliche sexuelle Belästigung beobachtet haben oder wenn Ihnen jemand davon berichtet?
Das Vorgehen bei Vermutung sexueller Belästigung von Schüler:innen wird in der Dienstanweisung (pdf, 1.6 MB) zum Verbot sexueller Belästigung gegenüber Schüler:innen beschrieben.
Was ist Ihre Aufgabe, wenn Sie sexuelle Belästigung in der Schule beobachtet haben oder wenn sich eine Schüler:in Ihnen anvertraut hat?
Es ist ein Zeichen von großem Vertrauen in Sie, wenn sich ein:e Schüler:in Ihnen anvertraut. In den allermeisten Fällen müssen Sie nicht sofort handeln. Protokollieren Sie zunächst das Gespräch und vergewissern Sie sich über das Meldeverfahren in der Dienstanweisung.
Nachfolgend finden Sie spezifische Hinweise zum weiteren Vorgehen für Lehrkräfte und für Schulleitungen.
Weitere Informationen zum Vorgehen finden Sie in der Dienstanweisung oder im itslearning- Kurs „DA gegen sexuelle Belästigung gegenüber Schüler:innen“. Für weitere Informationen zum Kurs finden Sie unten auf dieser Seite.
Auch Schulleitungen haben ein Recht auf (anonyme) Beratung bei Fachberatungsstellen.
Bei Vermutung auf strafrechtlich relevantes Verhalten müssen die Ermittlungsbehörden (am besten über das K32) eingeschaltet werden. Schulleitungen und Schulaufsichten können sich dazu auch bei der Expert*innengruppe bei Dr. Meike Winkler beraten lassen.
Der Dienstanweisung für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen zum Verbot der sexuellen Belästigung gegenüber Schüler:innen können Sie die Vorgehensweise wie auch weitere Informationen und Materialien entnehmen.
Was ist mit der Verantwortung den Kolleg:innen und Mitarbeitenden gegenüber?
Sexuelle Belästigung von Schüler:innen verstößt gegen den Auftrag von Lehrkräften, die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen in ihrem Lernen und ihrer Entwicklung zu fördern. Darum muss jedem Verdacht nachgegangen werden. Der Grundsatz unseres Rechtssystems, dass wir bis zum Nachweis der Schuld davon ausgehen, dass eine beschuldigte Person unschuldig ist, darf dabei nicht vergessen werden.
Deswegen müssen alle Beteiligten immer ergebnisoffen vorgehen. Dabei soll sich an das Vorgehen in der Dienstanweisung gehalten werden. Z.B. muss immer gründlich protokolliert werden. So wird sichergestellt, dass Informationen gesammelt werden und sich ein umfassendes Bild ergibt.
Sexuelle Belästigung von Schüler:innen kann langfristige Folgen für die Entwicklung der Betroffenen haben. Wichtig ist ein aufmerksames Umfeld: Signale, Symptome und Folgen von sexuellem Missbrauch.
Die Expert:innengruppe hat für Schulleitungen und Lehrkräfte zwei itslearning-Kurse eingerichtet, in denen Sie vielfältige Informationen zum Vorgehen bei einer Vermutung sexueller Belästigung finden, z.B. eine ganze Videoreihe zur Dienstanweisung, aber auch Interviews mit Fachkräften aus der Expert*innengruppe bzw. aus Fachberatungsstellen, mit Betroffenen, die selbst in ihrer Kindheit Missbrauch im schulischen Kontext erfahren haben oder mit der Polizei.
Die Kurse heißen DA gegen sexuelle Belästigung gegenüber Schüler:innen und FoBi zur Dienstanweisung gegen sexuelle Belästigung.
Bitte schicken Sie eine Nachricht an katharina.kracht@bildung.bremen.de oder über itslearning, um dort eingetragen zu werden.