Daten & Fakten | |
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Start | 2023 |
nächster Beginn | ggf. Herbst 2024 |
Bewerbungsfrist | Anträge seitens der Träger müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden; bei Bedarf muss zusätzlich ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden |
Platzangebot | max. 16 Personen pro Durchgang |
Proporz/ Platzvergabe | 82% Bremen und 18% Bremerhaven |
angeboten durch | PBW (privater Bildungsträger) |
Art | berufsbegleitende Qualifizierung |
Turnus | jährlich |
Dauer | 12 Monate |
Abschluss | Zertifikat zum Einsatz als Gruppenleitung in einer Kindertageseinrichtung im Land Bremen |
Zielgruppe | im Ausland fachaffin ausgebildete Fachkräfte |
Voraussetzungen | im Ausland erworbener Hochschulabschluss ohne Chance auf Gleichstellung in Bremen |
Ansprechperson | Ekaterine Jagusch (PBW), E-Mail: e.jagusch@pbwbremen.de, Tel.: 0421 17 47 2-90 |
Aufteilung theoretischer/ praktischer Teil | Die Teilnehmer:innen werden i.d.R. in Vollzeit angestellt. Theoretischer Teil: 2 Tage pro Woche findet Unterricht statt (Umfang insgesamt 450 Unterrichtsstunden, davon 336 Stunden in Präsenz und 114 Stunden Selbstlernzeiten (durchschnittlich 16 Stunden Unterricht pro Woche, davon 4 Stunden Selbstlernzeit)
Praktischer Teil: 3 Tage pro Woche arbeiten die Teilnehmer:innen in einer Einrichtung. |
Finanzierung | KiQuTG (HF3) |
Die Maßnahme Integrierte Qualifizierung in sozialpädagogische Arbeitsfelder (IQsA), die im Herbst 2023 mit 9 Teilnehmenden startete, richtet sich an nach Bremen zugewanderte Menschen mit einem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss, der sie zwar in ihren Herkunftsländern berechtigt, Kinder von 0 – 12 Jahren zu unterrichten (Lehrämter) oder mit ihnen (sozial-) pädagogisch zu arbeiten (wie z.B. Psycholog:innen, Therapeut:innen, Sozialarbeiter:innen oder Erzieher:innen), der jedoch keine Chance auf Gleichstellung in Bremen birgt.
Ziel der Maßnahme ist, analog zum Quereinstiegs-Programm, die Zielgruppe berufsbegleitend zur Gruppenleitung in bremischen Kindertagesein-richtungen zu qualifizieren. Die Qualifizierung erfolgt praxisintegriert.
Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt des Paritätischen Bildungswerk Bremen (PBW) und der Senatorin für Kinder und Bildung. Das PBW führt die Qualifizierung im Rahmen des IQ-Teilprojekts „Brückenmaßnahme für zugewanderte Pädagog:innen“ im bundesweiten Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ durch. Dadurch entstehen keine Schulungskosten. Die Senatorin für Kinder und Bildung übernimmt die Personalkosten, finanziert aus Mitteln des KiQuTG (HF3).
Die rechtliche Grundlage bilden die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen (hier: im Rahmen des Weiterqualifizierungsprogrammes [LINK [411717;„Integrierte Qualifizierung in sozialpädagogische Arbeitsfeld“] sowie die zeitlich befristete [LINK411722; „Eckpunktevereinbarung der Kita-Trägervertretungen mit der SKB zur Personalgewinnung“ (mit Gültigkeit bis 31.07.2026)].
Eine Teilnahme an der Qualifizierung ist möglich, wenn der/die Teilnehmer:in
Außerdem benötigen die Teilnehmer:innen für die Teilnahme gute Deutschkenntnisse (vergleichbar mit dem Niveau B2 GER).
Zuwendungs- und Zuweisungsempfänger sind freigemeinnützige Träger, gemeinnützige Elternvereine und sonstige nach dem Bremischen Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz (BremKTG) förderungsfähige Träger von Kindertageseinrichtungen, sowie die Stadtgemeinde Bremerhaven als öffentlicher Jugendhilfeträger, der selbst Maßnahmen nach dieser Richtlinie durchführt.
Der Förderumfang beträgt 100 % der auf ein Vollzeitäquivalent bezogenen Personalkosten in Höhe einer tariflichen Vergütung gemäß TVÖD SuE S2 erste Stufe für die an der Maßnahme teilnehmende beschäftigte Person.
Die Teilnehmer:innen werden nicht auf den Personalschlüssel angerechnet.
Die Träger reichen vor Abschluss des Arbeitsvertrags den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen (hier IQsA) ein. Nach positiver Prüfung sendet SKB, Ref. 31 dem Träger den Zuwendungsbescheid nebst Anlagen zu. Die Träger müssen gemäß Zuwendungsrecht eine Finanzierungszusage noch vor Abschluss der Arbeitsverträge erhalten. Ggf. ist von den Trägern/Einrichtungen ein entsprechender Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn an Ref. 31 zu stellen. Andernfalls ist eine Refinanzierung der Personalkosten ausgeschlossen.