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Informationen für Erzieher:innen

Allgemein

Wenn Sie die staatliche Anerkennung als Erzieher:in anstreben, können Sie im Anschluss an Ihre fachschulische Aus-/Weiterbildung entweder ein Berufspraktikum – auch Anerkennungsjahr genannt – absolvieren, oder aber das Berufseinstiegsjahr beginnen. Alle Informationen und notwendigen Unterlagen hierfür finden Sie auf diesen Seiten.

Grundsätzlich sind die Voraussetzungen, um das Berufspraktikum oder das Berufseinstiegsjahr zu beginnen:

  • Abschluss als „staatlich geprüfte:r Erzieher:in“ (maximal fünf Jahre zurückliegend)
  • Zusage einer Praxisstelle (beim Berufspraktikum) bzw. der einstellenden Einrichtung (beim Berufseinstiegsjahr)

Das Berufspraktikum – auch Anerkennungsjahr genannt – bildet im Anschluss an die überwiegend theoretische Aus- und Weiterbildung zum/zur Erzieher:in den praktischen Teil auf dem Weg zum/zur staatlich anerkannten Erzieher:in. Für die Zeit des Berufspraktikums werden Sie sozialversicherungspflichtig angestellt und gemäß des Tarifs TV Prakt-L vergütet.

Das Berufspraktikum umfasst

  • den zwölfmonatigen Einsatz in einer von Ihnen ausgewählten Einrichtung. Diese muss von der Senatorin für Kinder und Bildung als Praxisstelle anerkannt sein.
  • die Teilnahme an einer Praxisbegleitenden Ausbildungsveranstaltung.
  • die Teilnahme an dem Kolloquium der staatlichen Anerkennung als Erzieher:in.

Wenn Sie bereits in sozialpädagogischen Bereichen gearbeitet haben, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Anrechnung dieser Praxiszeiten auf die zwölf Monate des Berufspraktikums zu stellen.

Ziele, Inhalte und Verfahren werden durch die Ordnung zur staatlichen Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher bestimmt.

Meldung zum Berufspraktikum

Sie haben die Zusage einer Praxisstelle und möchten sich für das Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) als Erzieher:in anmelden? Wunderbar! Das Formular „Meldung zum Berufspraktikum“ finden Sie hier. Bitte füllen Sie das Formular online aus und senden Sie es an: antrag@kinder.bremen.de

Wichtig: Wenn Sie eine Praxisstelle gefunden haben, teilen Sie uns diese bitte so früh wie möglich mit, spätestens jedoch zwei Monate vor Antritt des Berufspraktikums.

Alle Personen, deren Anmeldung zum Berufspraktikum rechtzeitig eingegangen ist, werden in Praxisbegleitende Ausbildungsveranstaltungen eingeteilt. Sie erhalten von der Senatorin für Kinder und Bildung bzw. der begleitenden öffentlichen Fachschule per Mail eine Einladung zu Ihrem ersten Großgruppentreffen. Von Rückfragen und Anrufen diesbezüglich bitten wir Sie freundlich abzusehen.

Wenn Sie als staatlich geprüfte:r Erzieher:in die Option des Berufseinstiegsjahres wählen, werden Sie von der von Ihnen gewählten Einrichtung als pädagogische Mitarbeiter:in gemäß bzw. in Anlehnung an TVöD SuE 4 (Stufe 1) eingestellt. Sie arbeiten zu 80% der vereinbarten Arbeitszeit in der Einrichtung. Zwar werden Sie dort von einer ausgebildeten Fachkraft angeleitet, aber anders als im Berufspraktikum werden Sie hier bedarfsdeckend eingesetzt, da Sie voll auf den Personalschlüssel angerechnet werden.

Zu 20% der vereinbarten Arbeitszeit werden Sie freigestellt, um an den praxisbegleitenden Veranstaltungen und anderen Fortbildungen teilzunehmen.

Nach knapp 9 Monaten stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung von Praxiszeiten und erlangen so die Zulassung zum Kolloquium der staatlichen Anerkennung.

Das Berufspraktikum – auch Anerkennungsjahr genannt – wird von einer Praxisstelle begleitet. In dieser Praxisstelle arbeiten Sie während Ihres Berufspraktikums und werden dort von einer erfahrenen Fachkraft angeleitet. Die Praxisstelle muss von der Senatorin für Kinder und Bildung anerkannt sein. (Wenn Sie eine Einrichtung als Praxisstelle anerkennen lassen wollen, klicken Sie bitte hier).

Ihre Praxisstelle suchen Sie sich eigenständig. Wenn Sie eine Einrichtung gefunden haben, melden Sie sich zum Berufspraktikum.

Sie haben die Zusage einer Praxisstelle und möchten sich für das Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) als Erzieher:in anmelden? Wunderbar! Das Formular „Meldung zum Berufspraktikum“ finden Sie hier (pdf, 291.5 KB). Bitte füllen Sie das Formular online aus und senden Sie es an: antrag@kinder.bremen.de

Wichtig: Wenn Sie eine Praxisstelle gefunden haben, teilen Sie uns diese bitte so früh wie möglich mit, spätestens jedoch zwei Monate vor Antritt des Berufspraktikums.

Alle Personen, deren Anmeldung zum Berufspraktikum rechtzeitig bei uns eingegangen ist, werden in Praxisbegleitende Ausbildungsveranstaltungen eingeteilt. Sie erhalten von der Senatorin für Kinder und Bildung sowohl per Mail als auch schriftlich eine Einladung zu Ihrem ersten Großgruppentreffen. Von Rückfragen und Anrufen diesbezüglich bitten wir Sie freundlich abzusehen.

Sie haben eine Einrichtung gefunden, die Sie als pädagogische Mitarbeiter:in für das Berufseinstiegsjahr einstellt? Wunderbar! Das Formular „Meldung zum Berufseinstiegsjahr“ finden Sie hier (pdf, 291.5 KB). Bitte füllen Sie das Formular online aus und schicken es an: antrag@kinder.bremen.de

Wichtig: Wenn Sie eine Einrichtung gefunden haben, teilen Sie uns diese bitte so früh wie möglich mit, spätestens jedoch zwei Monate vor Antritt des Berufseinstiegsjahres.

Alle Personen, deren Anmeldung zum Berufseinstiegsjahr rechtzeitig eingegangen ist, werden in Praxisbegleitende Ausbildungsveranstaltungen eingeteilt. Sie erhalten von der Senatorin für Kinder und Bildung bzw. der begleitenden öffentlichen Fachschule per Mail eine Einladung zu Ihrem ersten Großgruppentreffen. Von Rückfragen und Anrufen diesbezüglich bitten wir Sie freundlich abzusehen.

Die Praxisbegleitenden Ausbildungsveranstaltungen (auch „PAV-Gruppen“ oder „Großgruppen“ genannt) treffen sich während des Berufspraktikums bzw. des Berufseinstiegsjahres ca. einmal pro Monat. Durch sie werden die Fachkräfte im Berufspraktikum (FiB) bzw. im Berufseinstiegsjahr (BEJ) in ihrem professionellen Lernprozess begleitet. Sie dienen der theoretischen Reflexion von Praxiserfahrungen, der Einübung von mündlicher wie schriftlicher Darstellung fachlicher Zusammenhänge, der Vertiefung fachlicher Erkenntnisse und Fähigkeiten, der Ergänzung fachlicher Informationen sowie dem ausbildungsplanübergreifenden Erfahrungsaustausch.

Die praxisbegleitenden Ausbildungsveranstaltungen finden während des Berufspraktikums bzw. Berufseinstiegsjahrs an höchstens 38 Tagen statt, davon mindestens zwölf Tage unter Leitung der Gruppenberaterin oder des Gruppenberaters. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Es ist fast so weit! In Kürze finden Sie an dieser Stelle Informationen rund um das Lernportal "Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte" (ASF).

Mit Hilfe des Lernportals wird das Verfahren zur Erlangung der staatlichen Anerkennung für sozialpädagogische Berufe verwaltet. Hier können Sie Kontakt mit Ihrer Ausbildungsberatung aufnehmen oder, wenn Sie das Anerkennungsjahr absolvieren, die nächsten Termine Ihrer praxisbegleitenden Ausbildungsveranstaltungen einsehen. Außerdem können Sie selbständig Ihre persönlichen Daten aktualisieren.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, bereits geleistete Berufspraxis auf das Berufspraktikum anzurechnen. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin bevor Sie den Antrag auf Anrechnung stellen.

Sie haben an einer Hochschule/Fachhochschule/Universität im Ausland einen Abschluss in einer sozialpädagogischen Ausrichtung erworben? Dann besteht die Möglichkeit, dass dieser Abschluss nach einer Einzelfallprüfung einem deutschen Abschluss als staatlich geprüfte:r Erzieher:in gleichgestellt wird.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses Erzieher:in erfolgt nach den Bestimmungen des Bremischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes.

Wenn Sie eine Gleichstellung anstreben, stellen Sie einen Antrag auf Gleichstellung. Für die Bearbeitung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Urkunde/Zeugnis über akademische Qualifikation
  • Falls vorhanden Curriculum
  • Ausweispapiere
  • Lebenslauf
  • Alle relevanten Nachweise über die akademische Qualifikation im Original ggf. mit deutscher Übersetzung