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Übergang

in die Gymnasiale Oberstufe GyO

Mit der Gymnasialen Oberstufe schließt in Bremen der gymnasiale
Bildungsgang ab. Sie führt über eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase zur Abiturprüfung.

Voraussetzungen

Oberschule:

Am Ende der Jahrgangsstufe 10 wird eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der den neunjährigen Bildungsgang zum Abitur besucht, in die Einführungsphase der Gymnasiale Oberstufe zugewiesen, wenn zu erwarten ist, dass sie oder er in der Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe erfolgreich mitarbeiten kann.

Auf Nichtversetzung kann nur entschieden werden, wenn die folgenden Leistungen unterschritten sind:

  1. Teilnahme in drei Fächern am Unterricht mit erweiterten Anforderungen, darunter zwei der Fächer Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik, mit im Durchschnitt befriedigenden Leistungen,
  2. im Durchschnitt ausreichende Leistungen in den restlichen Fächern mit erweiterten Anforderungen,
  3. im Durchschnitt gute Leistungen in den Fächern mit grundlegenden Anforderungen und
  4. im Durchschnitt befriedigende Leistungen in den Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung.

Gymnasium:

Am Ende der Jahrgangsstufe 9 wird eine Schülerin oder ein Schüler in die Einführungsphase der Gymnasiale Oberstufe zugewiesen, wenn zu erwarten ist, dass sie oder er in der Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe erfolgreich mitarbeiten kann.
Auf Nichtversetzung kann nur entschieden werden, wenn die Lernfortschritte der Schülerin oder des Schülers nicht den Anforderungen an ihre oder seine Klasse oder Lerngruppe entsprechen und zu erwarten ist, dass ein weiterer Verbleib in der Klasse oder Lerngruppe die Entwicklung der Schülerin oder des Schülers beeinträchtigt.

Die Entscheidung für eine Nichtversetzung einer Schülerin oder eines Schülers setzt folgende Notenbilder voraus:

  1. die Note „ungenügend“ in einem Kernfach (Deutsch, Mathematik oder Englisch),
  2. die Note „ungenügend“ in einem der übrigen Fächer in Kombination mit der Note „mangelhaft“ in einem weiteren Fach,
  3. die Note „ungenügend“ ohne Ausgleich,
  4. die Note „mangelhaft“ in zwei der drei Kernfächer (Deutsch, Mathematik, Englisch),
  5. die Note "mangelhaft" in zwei Fächern ohne Ausgleich für beide Fächer oder
  6. die Note „mangelhaft“ in drei oder mehr Fächern.

Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Niedersachsen können nur dann in eine Bremer Oberstufe aufgenommen werden, wenn sie den erweiterten Sekundarabschluss I erworben haben und eine so genannte Freistellungserklärung der für ihren Wohnsitz zuständigen Landesschulbehörde zum Besuch einer Bremer Oberstufe vorlegen.

Anmeldung

Für den Besuch einer Gymnasialen Oberstufe in Bremen ist eine Anmeldung erforderlich. Jeweils nach den Herbstferien erhalten die Schülerinnen und Schüler der 9. bzw. 10. Klasse in der von ihnen besuchten Schule Informationsmaterialien und Anmeldebögen für die Gymnasiale Oberstufe.
Privatschülerinnen und -schüler erhalten das Material direkt bei der Senatorin für Kinder und Bildung.

Von Dezember bis Anfang Februar finden Informationsveranstaltungen in den Gymnasialen Oberstufen statt. Dazu gehören neben Informationsabenden auch Hospitationen und Tage der offenen Tür. Auch Einzelberatungen sind möglich.

Anmeldeschluss ist am 10. Februar 2022.

Abgegeben wird die Anmeldung in der jeweils zurzeit besuchten öffentlichen Schule der Sekundarstufe I. Wer keine öffentliche Schule der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen besucht, gibt den Wahlbogen direkt in der Erstwahlschule ab.

Bitte beachten Sie, dass jede Schülerin und jeder Schüler im Aufnahmeverfahren nur einen Anmeldebogen abgeben darf.

Für die doppelqualifizierenden Bildungsgänge können Sie sich neben Ihrer Bewerbung an einer Gymnasialen Oberstufe oder an einem Beruflichen Gymnasium zusätzlich bewerben. Die Anmeldeformulare sind direkt beim Schulzentrum des Sekundarbereichs II Utbremen erhältlich und müssen dort ebenfalls wieder abgegeben werden.

Materialien

Kontakt

Herr Joachim Böse

Foto von Joachim Böse

40-20

Rembertiring 8-12
28195 Bremen