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Foto: Karsten Klama

Die Schulen sind souverän in der Entscheidung, wie und wofür sie ihre Budgetmittel einsetzen. Verstärken sollen sie das pädagogische Profil der einzelnen Schule, denn sie wissen am besten, was die Schüler:innen konkret an Unterstützung benötigen.

Die notwendigen Mittel in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro hat die Bürgerschaft im Rahmen des Doppelhaushaltes 2022/2023 für Grundschulen zur Verfügung gestellt.

Ähnlich ist auch die Verteilung der Mittel in Höhe von rund 460.000 Euro für die Oberschulen mit den Sozialstufen 4 und 5 erfolgt.
Alle Grundschulen und die Oberschulen mit den Sozialstufen 4 und 5 erhalten einen zusätzlichen Betrag. Die Mittel berechnen sich nach Sozialindex in Verbindung mit der Anzahl der Schüler:innen der jeweiligen Schule. Dies bedeutet, dass Schulen mit größeren Herausforderungen auch eine deutlich höhere Unterstützung durch die souveränen Verstärkungsmittel bekommen.

Die Schulen selbst sind für das Entwickeln und Anschieben der konkreten Kooperationen zuständig. Gerade am Anfang erfordert dies ein besonderes Engagement der Schulleitungen.
Um die Schulleitungen hierbei zu unterstützten und ihr Engagement zu würdigen, haben Schulleiter:innen der Grundschulen für ein Schuljahr eine Entlastungsstunde bekommen.

Der Einstieg in die Umsetzung dieses Programms erfordert gerade auch von schulischen Verwaltungskräften zusätzliche Mehrarbeit, zum Beispiel bei der Einführung neuer Ablaufprozesse. Für die Beschaffungen und Beauftragungen sind auch die Schulen selbst zuständig. Dieser besondere Mehraufwand wird vergütet. Schulverwaltungskräfte haben die Möglichkeit, zeitlich befristet für die Einführungsphase, ihre individuelle Arbeitszeit um eine Stunde aufzustocken.

Die Schulen wissen am besten, was ihre Schüler:innen für Angebote brauchen, was sie unterstützt und fördert. Und genau dafür steht das Programm der souveränen Verstärkungsmittel. Die Schulen können die Verwendung der Mittel eigenständig planen und einsetzen.

Die souveränen Verstärkungsmittel können als Sachmittel oder für den Besuch außerschulischer Lernorte genutzt werden.
Auch die Durchführung von Projekten in Zusammenarbeit mit Kooperationspartner:innen oder das Abschließen von Verträgen mit Einzelpersonen sind möglich. Mit den souveränen Verstärkungsmitteln werden den Schüler:innen zielgerichtete Förder- und Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Alle Grundschulen erhalten einen Grundbetrag. Die weiteren Mittel berechnen sich nach Sozialindex in Verbindung mit der Anzahl der Schüler:innen. Dies bedeutet, dass Schulen mit größeren Herausforderungen auch eine deutlich höhere Unterstützung durch die souveränen Verstärkungsmittel bekommen. Die jeweilige Summe bekommen die entsprechenden Schulen direkt zur Verfügung gestellt.

Sicherlich entwickeln sich im Laufe des Prozesses Fragen zur Umsetzung,
wie zum Beispiel:

[LISTE Was muss ich beim Abschließen von Dienstleistungsverträgen
beachten?
;Wie müssen Werkverträge aussehen?
;Wie bekomme ich Kontakt zu Kooperationspartner:innen?
;Was muss ich ansonsten genau beachten?

Für diese und alle weiteren Fragen gibt es bei der Senatorin für Kinder und Bildung Ansprechpersonen. Diese finden Sie auf der Hauptseite von "Schulen entscheiden selbst!". Schulen dürfen sich sehr gerne an uns wenden.