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Beiträge zur Kindertagesbetreuung

Seit dem 01. August 2019 gilt für alle Kinder mit gewöhnlichen Aufenthaltsort in Bremen, nach Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung eine Beitragsfreiheit. Die Betreuung in sozialpädagogischen Spielkreisen ist grundsätzlich beitragsfrei.

Die Zahlungspflicht ergibt sich aus § 19 Absatz 1 Bremisches Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz (BremKTG) und verpflichtet Eltern, sich an den Kosten für den Betreuungsplatz ihres Kindes zu beteiligen. Die Höhe Ihrer Kita-Beiträge ist von der täglichen Betreuungsdauer und Ihrem Familieneinkommen abhängig und ergibt sich aus der Bremer Beitragstabelle.

Die Berechnung der Beiträge in Bremen wird von der Performa Nord durchgeführt. Hierbei ist zwischen Kita-Beiträgen und Elternbeiträgen zu unterscheiden.

Kita-Beiträge werden für die Betreuung in der eine Kita erhoben und vom Kita-Beitragsservice der Stadt Bremen berechnet.

Für die Betreuung in Elternvereinen und bei Kindertagespflegepersonen (richtlinienfinanzierte Einrichtungen) ist die Elternbeitragsstelle der Senatorin für Kinder und Bildung zuständig.

Ortsgesetz über die Beiträge für Kindergärten und Horte und Beitragstabelle (pdf, 205.4 KB)

Weitere Informationen finden Sie in dem Flyer zu den Kita- und Hortbeiträgen (pdf, 454 KB).

Beiträge zur Kinder-tages-betreuung

Für die Betreuung kann ein Beitrag verlangt werden. Der Beitrag ist von der Betreuungs-Zeit und Ihrem Einkommen abhängig. Der Beitrag ergibt sich aus der Bremer Beitrags-Tabelle. Der Beitrag wird monatlich bezahlt. Spielkreise verlangen keine Beiträge.

Kinder ab dem 4. Lebensjahr müssen keine Beiträge bezahlen. Der Eltern-Beitrag wird von der Stadt Bremen berechnet. Die Stelle heißt Kita-Beitrags-service.

Für Kinder-Tages-Pflege-Personen und Eltern-vereine wird ein Eltern-Beitrag verlangt. Die Stelle heißt Eltern-Beitrags-Stelle.