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Informationen für Eltern zum Einsatz der Schüler*innen-iPads

Ihre Kinder können über unsere Tipps-und-Tricks-Videos etwas über ihre neuen Arbeitsgeräte lernen.

Weitere Materialien:

Hier finden Eltern Antworten zu einigen grundlegenden Fragen:

Besorgte Eltern haben darauf hingewiesen, dass YouTube zwar nicht als App auf den iPads für Grundschüler*innen vorhanden sei, aber trotz wirksam aktivierter Jugendschutzfilter aufgerufen werden könne.

Wir haben unverzüglich reagiert und YouTube auf den Geräten der Grundschulen gesperrt.

Damit werden aber auch die vielen im Bildungskontext wertvollen Inhalte blockiert, die wir Lehrkräften und Schülern nicht vorenthalten möchten. Über den dauerhaften Umgang mit diesem Problem sind wir mit allen Beteiligten in der Diskussion, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Außerdem werden weitere Filtermöglichkeiten auf ihre Einsetzbarkeit untersucht.

Gerade Vor- und Grundschulkinder benötigen Begleitung, wenn sie sich im Internet bewegen. In der Schule ist diese Begleitung durch Lehrkräfte und pädagogisches Personal gegeben. Da wo Eltern die Begleitung zu Hause nicht sicherstellen können, empfehlen wir das Passwort für das heimische WLAN auf den iPads zu löschen, sodass die Geräte vom Internet getrennt werden. Lernapps wie ANTON sind, dank der Lizenzen, die wir aus diesem Grund erworben haben, auch offline nutzbar.

Grundsätzlich gilt, dass pädagogische Probleme nur begrenzt technisch gelöst werden können. Die Sicherheit der iPads im heimischen WLAN lässt sich aber durch geeignete Maßnahmen erhöhen. Beispielsweise lassen sich erweitere Jugendschutzfunktionen und auch die Dauer der Internetnutzung bei den meisten gängigen Routern für bestimmte Geräte aktivieren.

Die Eigentümer:in der Tablets, die Senatorin für Kinder und Bildung (SKB), haftet bei Schäden am Tablet, sofern die Besitzer:in nicht unsachgemäß mit dem Endgerät umgegangen ist.

Ja, die schulischen Tablets dürfen, sofern die Schule dies gestattet, auch mit nach Hause genommen werden.

Nein. Lehrkräfte bekommen keinerlei Informationen über die Nutzung der Geräte. Davon ausgenommen sind Lernapps, die Lehrkräften beispielsweise eine Rückmeldung über den Lernstand oder bearbeitete Aufgaben geben. Innerhalb des Schulnetzwerks können Lehrkräfte die iPads ihrer Schüler:innen über die Classroom-App steuern und sich beispielsweise die Bildschirminhalte anzeigen lassen.
Die Administrator:innen der SKB und vom Schul-Support-Service (S3) können die Geräte über das Mobile Device Management sperren, updaten oder zurücksetzen. Sie können Geräteinformationen, wie den verfügbaren Speicher oder die Betriebssystemversion sehen. Sie können zudem App-Installationen vornehmen und sehen welche Apps installiert wurden. Auf Inhalte, wie z.B. erstellte Dokumente, Fotos oder den Browserverlauf haben sie keinen Zugriff. Grundsätzlich sind die Administrator:innen zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen Dritten keinerlei Auskunft geben. Gleiches gilt für die Administrator:innen in Bremerhaven.

Nein, es werden nur systemrelevante Informationen dokumentiert, aber keine Aktivitäten o. Ä. aufgezeichnet. Die von der Software jamf (ehemals ZuluDesk) erhobenen Informationen können eingesehen werden.

Unangemessene Inhalte werden bestmöglich durch einen zentral verwalteten Filter gesperrt. Dieser Filter wird laufend aktualisiert, bietet jedoch wie alle technischen Lösungen keinen absoluten Schutz.

Die Verantwortung über die inhaltliche und methodische Gestaltung von Schul- und Hausaufgaben liegt bei der jeweiligen Lehrkraft Ihres Kindes.

Derzeit ist eine gemeinsame Lösung mit der Telekom in Planung. Bestimmte Funktionen des iPads erlauben auch offline-Anwendungen. Beim Erwerb von landesweiten Lizenzen wird ebenfalls auf eine offline-Verfügbarkeit geachtet.