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Pauschalleistungen für angehende Erzieherinnen und Erzieher

Die Senatorin für Kinder und Bildung unterstützt seit dem Schuljahr 2021/22 alle Fachschüler:innen in der Weiterbildung zum/zur Erzieher:in an den öffentlichen Fachschulen des Landes Bremen mit zwei jährlichen Pauschalleistungen. Dabei soll über die „Digitalisierungs“-Pauschale die individuelle digitale Ausstattung verbessert werden. Die „Mobilitäts“-Pauschale soll dazu beitragen, möglichst umweltschonend die mobile Bewegung zu fördern.

Was genau verbirgt sich hinter den Pauschalleistungen?

Die „Digitalisierungs“-Pauschale umfasst 900 Euro und ist für Anschaffungen wie z.B. Hardware/Endgeräte, Software oder auch die Finanzierung eines Internetzugangs zu nutzen.
Die „Mobilitäts“-Pauschale umfasst 600 Euro und soll die Mobilität fördern durch z.B. die Investition in ein Fahrrad, einen Roller oder (Monats-)Fahrkarten für den ÖPNV.
Die Pauschalleistungen sind zweckentsprechend zu verwenden.

Wer kann die Pauschalleistungen beantragen?

Antragsberechtigt sind alles Fachschüler:innen, die sich im Schuljahr 2022/23 in der Weiterbildung zum/zur Erzieher:in an einer öffentlichen Fachschule des Landes Bremen befinden. Fachschüler:innen in der Teilzeit-Ausbildung sind ebenso berechtigt wie Fachschüler:innen in der Vollzeit-Ausbildung.

Wann und wie können die Pauschalleistungen beantragt werden?

Anträge auf die beiden Pauschalleistungen können einmal pro Person und pro Schuljahr einmal beantragt werden. Der entsprechende Antrag wird über die Fachschulen an die antragsberechtigten Fachschüler:innen versandt.

Wann werden die Pauschalleistungen ausgezahlt?

Die Pauschalleistungen werden als Einmalzahlungen zum Jahresende ausgezahlt.

Werden die Pauschalleistungen auf andere Leistungen angerechnet?

Nein, die Pauschalleistungen werden weder auf das Aufstiegs-BAföG noch auf die Bildungsprämie angerechnet.

Die Bildungsprämie wurde Fachschüler:innen in der Weiterbildung zum/zur Erzieher:in im Schuljahr 2020/21 angeboten. Da es sich bei der Bildungsprämie um eine vorübergehende Maßnahme handelte, kann diese inzwischen nicht mehr beantragt werden; bestehende Verträge behalten selbstverständlich bis zum Ende ihrer Laufzeit ihre Gültigkeit.

Den Antrag auf Aufstiegs-BAföG stellen Sie nicht bei der Senatorin für Kinder und Bildung. Zu den Unterlagen gelangen Sie über folgenden Link: AFBG-Online-Seite der NBank