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IQsA – Integrierte Qualifizierung in sozialpädagogische Arbeitsfelder" (kommunal)

Daten & Fakten
Start2023
nächster Beginn voraussichtlich Frühjahr 2026
Platzangebot14 Personen pro Durchgang
Angeboten durch Paritätisches Bildungswerk Bremen (PBW)
Artberufsbegleitende Qualifizierung
Dauer9-12 Monate
Abschluss Zertifikat zum Einsatz als Gruppenleitung in einer Kindertageseinrichtung im Land Bremen
Zielgruppe im Ausland fachnah ausgebildete Fachkräfte, Voraussetzungen im Ausland erworbener fachnaher Hochschulabschluss ohne Chance auf Gleichstellung in Bremen
Ansprechpersonen Ekaterine Jagusch (PBW), E-Mail: e.jagusch@pbwbremen.de, Tel.: 0421 17 47 2-90
Zielgruppe Teil Die Teilnehmer:innen werden i.d.R. in Vollzeit angestellt. Theoretischer Teil: 2 Tage pro Woche findet Unterricht statt (Umfang insgesamt 450 Unterrichtsstunden, davon 336 Stunden in Präsenz und 114 Stunden Selbstlernzeiten (durchschnittlich 16 Stunden Unterricht pro Woche, davon 4 Stunden Selbstlernzeit). Praktischer Teil: 3 Tage pro Woche arbeiten die Teilnehmer:innen in einer Bremer Einrichtung der Kindertagesbetreuung.

Die Maßnahme Integrierte Qualifizierung in sozialpädagogische Arbeitsfelder (IQsA), die im Herbst 2023 gestartet ist, richtet sich an nach Bremen zugewanderte Menschen mit einem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss, der sie zwar in ihren Herkunftsländern berechtigt, Kinder von 0 – 12 Jahren zu unterrichten (Lehrämter) oder mit ihnen (sozial-) pädagogisch zu arbeiten (wie z.B. Psycholog:innen, Therapeut:innen, Sozialarbeiter:innen oder Erzieher:innen), der jedoch keine Chance auf Gleichstellung als staatlich anerkannte Erzieher:innen in Bremen birgt.

Ziel der Maßnahme ist, analog zum Quereinstiegs-Programm, die Zielgruppe berufsbegleitend zur Gruppenleitung in bremischen Kindertageseinrichtungen zu qualifizieren. Die Qualifizierung erfolgt somit praxisintegriert.

Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt des Paritätischen Bildungswerk Bremen (PBW) und der Senatorin für Kinder und Bildung (SKB). Das PBW führt die Qualifizierung aktuell im Rahmen des IQ-Teilprojekts „Brückenmaßnahme für zugewanderte Pädagog:innen“ im bundesweiten Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ durch. Dadurch entstehen keine Schulungskosten. SKB übernimmt die Personalkosten, finanziert aus Mitteln des KiQuTG (HF3).

Eine Teilnahme an der Qualifizierung ist möglich, wenn die Teilnehmer:innen

  • im Ausland ein Studium im Grundschullehramt abgeschlossen haben ODER
  • im Ausland ein Studium in Psychologie, Musikpädagogik oder einem ähnlichen Bereich abgeschlossen und mindestens ein Jahr mit Kindern im Alter von 0 – 12 Jahren gearbeitet haben ODER
  • im Ausland (Sozial-)Pädagogik oder Lehramt studiert und mindestens drei Jahre mit Kindern von 0 – 12 Jahren gearbeitet haben.

Außerdem benötigen die Teilnehmer:innen für die Teilnahme gute Deutschkenntnisse (vergleichbar mit dem Niveau B2 GER).

Zuwendungs- und Zuweisungsempfänger sind freigemeinnützige Träger, gemeinnützige Elternvereine und sonstige nach dem Bremischen Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz (BremKTG) förderungsfähige Träger von Kindertageseinrichtungen, sowie die Stadtgemeinde Bremerhaven als öffentlicher Jugendhilfeträger, der selbst Maßnahmen nach dieser Richtlinie durchführt.

  1. Bewerbung der Maßnahme sowie Akquise interessierter Teilnehmer:innen erfolgt durch das PBW. Zudem berät das PBW die Interessierten und übernimmt die Vorprüfung der erforderlichen Unterlagen und Dokumente. Anschließend leitet das PBW diese (unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen/ Einwilligung der jeweiligen Antragsteller:in) mit der Bitte um weitere Veranlassung an SKB, Referat 31, Ansprechpartnerin: Frau Verena Metzner, verena.metzner@kinder.bremen.de), weiter.
  2. Referat 31 überprüft und bewertet die eingereichten Dokumente und vorgelegten Nachweise und stellt bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen eine Zulassungsbescheinigung zur Qualifizierungsmaßnahme am PBW aus, sendet diese den Antragsteller:innen zu und informiert das PBW.
  3. Referat 31 führt parallel zur Gewinnung von geeigneten Praxiseinrichtungen ein Interessensbekundungsverfahren über die AG 78 durch.
  4. Das PBW übernimmt anschließend das Matching zwischen den zugelassenen Teilnehmer:innen und den Trägern, die ihr Interesse bekundet haben.
  5. Nach Abschluss des Matching und vor Abschluss des Arbeitsvertrags zwischen Kita-Träger und Teilnehmer:in ist durch den Träger ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen bei SKB zu stellen. Weitere Details sind im unten stehenden Abschnitt "Zuwendungsverfahren" ausgeführt.
  6. Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags zwischen Quereinsteiger:in und Träger, erstellt der Träger ein Kurzprotokoll (pdf, 477 KB) und leitet dieses zur Information und Kenntnisnahme an das Landesjugendamt Bremen (Ansprechpartnerin: Frau Helena Justa, helena.justa@kinder.bremen.de) weiter.
  7. Nach erfolgreichem Abschluss sowohl des fachtheoretischen als auch des fachpraktischen Teils erhält die/der Quereinsteiger:in durch das PBW ein Zertifikat, welches auf Dauer zur Gruppenleitung innerhalb der Freien Hansestadt Bremen berechtigt.

Der Förderumfang beträgt 100 % der auf ein Vollzeitäquivalent bezogenen Personalkosten in Höhe einer tariflichen Vergütung bis max.TVöD SuE S2 Stufe 1 für die an der Maßnahme teilnehmende Person.

Die Teilnehmer:innen werden im Kontext der Refinanzierung nicht auf den Personalschlüssel angerechnet. Der Einsatz als Gruppenleitung erfolgt frühestens nach 8 Monaten.

Die Träger reichen vor Abschluss des Arbeitsvertrags den Antrag (docx, 34.9 KB) auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen (hier IQsA) ein. Eine Ausfüllhilfe finden Sie hier (pdf, 731.1 KB).

Nach positiver Prüfung sendet Referat 31 dem Träger den Zuwendungsbescheid nebst Anlagen zu. Die Träger müssen gemäß Zuwendungsrecht eine Finanzierungszusage noch vor Abschluss der Arbeitsverträge erhalten. Ggf. ist von den Trägern/Einrichtungen ein entsprechender Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn an Referat 31 zu stellen. Dies wäre entsprechend im vorgenannten Antrag anzukreuzen. Andernfalls ist eine Refinanzierung der Personalkosten ausgeschlossen.