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Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk

Die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen des Handwerks hängen in hohem Maße von der Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. Es besteht deshalb erhebliches Interesse, deren beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse dem neuesten Stand der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung anzupassen.

Handwerksbetriebe verfügen nicht immer über die entsprechenden wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte und der Ausbildungsordnung entsprechende qualifizierte Ausbildung. Da der beruflichen Qualifizierung auch nach der Handwerksordnung besondere Bedeutung zukommt, gewährt das Land Bremen nach Maßgabe dieser Richtlinie, den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV) Zuwendungen in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse zu den Kosten von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung.

Ziel dieser Förderung ist die Sicherung einer landesweit einheitlichen hochwertigen Ausbildungsqualität, die Entlastung der Ausbildungsbetriebe von den Kosten der überbetrieblichen Ausbildung und die Schaffung eines Anreizes, Ausbildungsplätze anzubieten.

Mit den Zuschüssen wird ein Beitrag zu den von den Ausbildungsbetrieben zu tragenden Lehrgangskosten geleistet. Mit den Zuwendungen sind die Lehrgangsgebühren, die durch die Teilnahme der Auszubildenden an Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung entstehen, herabzusetzen.

In Zeiten des Fachkräftemangels und der negativen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine, zum Beispiel durch den erheblichen Anstieg der Energiekosten und der Lieferengpässe, brauchen ausbildende Handwerksbetriebe im Land Bremen die größtmögliche Unterstützung. Aus diesem Grund sind die Fördersätze für das Sonderförderprogramm der überbetrieblichen Ausbildung im Jahr 2023 angehoben worden.

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Kontakt

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28195 Bremen


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