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Bildungsprämie für angehende Erzieherinnen und Erzieher

Angehende Erzieherinnen und Erzieher in der Stadtgemeinde Bremen erhalten zum kommenden Schuljahr - ab 1. August 2020 - eine Bildungsprämie an den beiden öffentlichen Fachschulen für Sozialpädagogik (Inge-Katz-Schule und Schulzentrum Blumenthal).
  

Um bereits im Schuljahr 2020/21 Fachkräfte zur Absolvierung einer Weiterbildung zu motivieren, wird die Teilnahme an einer Weiterbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher an öffentlichen Fachschulen für Sozialpädagogik in der Stadtgemeinde Bremen durch die Gewährung einer monatlichen Bildungsprämie attraktiver. Mit der Bildungsprämie wird ein gezielter Anreiz ge-schaffen, sich zur Erzieherin/ zum Erzieher weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Begünstigte der Bildungsprämie sind Fachschülerinnen und Fachschüler an öffentlichen Fachschulen für Sozialpädagogik in der Stadtgemeinde Bremen, die sich zur Erzieherin/ zum Erzieher in Vollzeit oder Teilzeit aus- bzw. weiterbilden möchten.

Für Fachschüler/ Fachschülerinnen der Vollzeitweiterbildung beträgt die Bildungsprämie 300 Euro pro Monat. Fachschüler*innen der Teilzeitweiterbildung erhalten 200 Euro pro Monat.

Voraussetzung für die Auszahlung der Prämie sind ein Aufnahmebescheid der Fachschulen, ein unterzeichneter Bindungsvertrag sowie eine schriftliche Erklärung der Fachschüler/ Fachschülerinnen darüber, bis zum heutigen Zeitpunkt weder eine anderweitige Prämie für denselben Zweck zu erhalten oder in der Vergangenheit bereits erhalten zu haben.

Die Fachschule schreibt jede Fachschülerin und jeden Fachschüler an, die sich in der Aus- oder Weiterbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher an einer öffentlichen Fachschule für Sozialpädagogik befindet direkt an und versendet die Unterlagen.

Es handelt sich um

1. ein Datenblatt, auf dem die persönlichen Daten wie Name, Adresse, Kontoverbindung etc. eingetragen werden müssen. Zudem ist per Unterschrift auf dem Datenblatt zu erklären, dass die Fachschülerin oder der Fachschüler zum Zwecke der Weiterbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher bis zum heutigen Zeitpunkt weder eine anderweitige Prämie erhält noch in der Vergangenheit erhalten hat.

2. den Bindungsvertrag.

Beide Dokumente sind ausgefüllt und unterschrieben an die Fachschule zurückzusenden.

Nein. Sobald der unterschriebene Bindungsvertrag sowie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Datenblatt der Fachschule vorliegen, wird die Auszahlung automatisch veranlasst.

Die Bildungsprämie wird ab dem 1. August 2020 gezahlt.

Die Bildungsprämie wird erstmalig ab 1.August 2020 für die individuell verbleibende Dauer der Aus- oder Weiterbildung zur staatlich geprüften Erzieherin oder zum staatlich geprüften Erzieher bezahlt; längstens jedoch bis zum 31. Juli 2022 für in Vollzeit befindliche Schülerinnen und Schüler bzw. bis zum 31. Juli 2023 für in Teilzeit befindliche Schülerinnen und Schüler.

Ja. Die Bildungsprämie erhalten auch diejenigen Fachschülerinnen und Fachschüler, die ihre Aus- oder Weiterbildung

a) in Vollzeit zum 1. August 2019
b) in Teilzeit zum 1. August 2018 oder zum 1. August 2019

begonnen haben.

Ja, Die Bildungsprämie gilt gem. § 21 Abs. 3 Ziff. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetz als Einkommen und muss daher auf das BAföG in voller Höhe angerechnet werden.

Detaillierte Auskunft erteilt die zuständige BAföG-Stelle

Ob und wenn ja, in welcher Höhe auf die Bildungsprämie Steuern zu entrichten sind, hängt von individuellen Voraussetzungen ab. Hierzu kann nur das zuständige Finanzamt Auskunft geben.

Pauschalleistungen für angehende Erzieherinnen und Erzieher
Die Senatorin für Kinder und Bildung unterstützt ab dem Schuljahr 2021/22 alle Fachschüler:innen in der Weiterbildung zum/zur Erzieher:in an den öffentlichen Fachschulen des Landes Bremen mit zwei jährlichen Pauschalleistungen. Dabei soll über die „Digitalisierungs“-Pauschale die individuelle digitale Ausstattung verbessert werden. Die „Mobilitäts“-Pauschale soll dazu beitragen, möglichst umweltschonend die mobile Bewegung zu fördern.

[FETTWas genau verbirgt sich hinter den Pauschalleistungen?]
Die „Digitalisierungs“-Pauschale umfasst 900 Euro und ist für Anschaffungen wie z.B. Hardware/Endgeräte, Software oder auch die Finanzierung eines Internetzugangs zu nutzen.
Die „Mobilitäts“-Pauschale umfasst 600 Euro und soll die Mobilität fördern durch z.B. die Investition in ein Fahrrad, einen Roller oder (Monats-)Fahrkarten für den ÖPNV.
Die Pauschalleistungen sind zweckentsprechend zu verwenden.

Wer kann die Pauschalleistungen beantragen?
Antragsberechtigt sind alles Fachschüler:innen, die sich im Schuljahr 2021/22 in der Weiterbildung zum/zur Erzieher:in an einer öffentlichen Fachschule des Landes Bremen befinden. Fachschüler:innen in der Teilzeit-Ausbildung sind ebenso berechtigt wie Fachschüler:innen in der Vollzeit-Ausbildung.

Wann und wie können die Pauschalleistungen beantragt werden?
Anträge auf die beiden Pauschalleistungen können einmal pro Person und pro Schuljahr einmal beantragt werden. Der entsprechende Antrag wird über die Fachschulen voraussichtlich im September 2021 an die antragsberechtigten Fachschüler:innen versandt.

Wann werden die Pauschalleistungen ausgezahlt?
Die Pauschalleistungen werden im Herbst 2021 als Einmalzahlungen gezahlt.

Werden die Pauschalleistungen auf andere Leistungen angerechnet?
Nein, die Pauschalleistungen werden weder auf das Aufstiegs-BAföG noch auf die Bildungsprämie angerechnet.
Die Bildungsprämie wurde Fachschüler:innen in der Weiterbildung zum/zur Erzieher:in im Schuljahr 2020/21 angeboten. Da es sich bei der Bildungsprämie um eine vorübergehende Maßnahme handelte, kann diese inzwischen nicht mehr beantragt werden; bestehende Verträge behalten selbstverständlich bis zum Ende ihrer Laufzeit ihre Gültigkeit.

Wo kann ich meinen Antrag auf Aufstiegs-BAföG stellen?
Den Antrag auf Aufstiegs-BAföG stellen Sie nicht bei der Senatorin für Kinder und Bildung. Zu den Unterlagen gelangen Sie über folgenden Link: AFBG-Online-Seite der NBank