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Wie kann mein Kind eine berufsbildende Schule besuchen?

Jugendliche, die zusammenstehen und lachen

Um für schulpflichtige Geflüchtete ab Vollendung des 16. Lebensjahres eine passende berufsbildende Schule zu finden, werden Sprach-, Mathe- und Deutschkenntnisse überprüft und der Lernstand erhoben. Durch das Clearing-Verfahren wird sehr spezifisch nach Kriterien wie beispielsweise dem Sprachniveau differenziert, wodurch eine bedarfsgerechte Zuweisung an die entsprechenden Schulen stattfindet.

Schülerinnen und Schüler mit wenig Sprachkenntnissen werden für ein Jahr in einer besonderen Klasse für Sprachförderung mit Berufsorientierung (sogenannte SpBO-Klassen) für ein Jahr unterrichtet. Im Anschluss gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Auch die Schulanmeldungen für die berufsbildenden Schulen werden zentral über die Senatorin für Kinder und Bildung getätigt. Hierfür bitten wir Sie uns eine E-Mail an ankommen@bildung.bremen.de mit ihren persönlichen Daten wie Vorname, Nachname, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift, sowie Telefonnummer zukommen zu lassen. Herr Hallmann steht Ihnen für Auskünfte bereit.

  • FAQ zur Aufnahme an den Schulen