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Aufnahme und Ankommen

Aufnahmeentscheidung und Auswahlkriterien

Die oberste Entscheidungsgrundlage für die Vergabe von Betreuungsplätzen ergeben sich aus der gesetzlichen Grundlage, dem Bremischen Aufnahmeortsgesetzes – BremAOG. Betreuungsplätze werden bevorzugt an Kinder vergeben, bei denen das Amt für soziale Dienste bestätigt, dass die Betreuung des Kindes Bestandteil der Hilfeplanung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung und daher notwendig ist.

Wird ein Kind bis zum 30. September des Kita-Jahres, für das die Anmeldung erfolgt, fünf Jahre alt, erfüllt das Kind beispielsweise ein gesetzliches Auswahlkriterium. Zusätzliche Auswahlkriterien sind die Entfernung der Einrichtung zum Wohn- bzw. Arbeitsort, das pädagogische Konzept der Einrichtung, Geschwisterkinder, die in der gleichen Einrichtung betreut werden und die berufliche und familiäre Situation der Sorgeberechtigten.

Anhand dieser Auswahlkriterien entscheidet die Kita-Leitung über die Aufnahme von zu betreuenden Kindern.

Platzzusage und Bestätigung durch die Sorgeberechtigten

Sobald Ihre Suche nach einem Betreuungsplatz erfolgreich war, erhalten Sie eine Benachrichtigung im Postfach Ihres Kitaportal-Accounts. Zusätzlich werden Sie per E-Mail darüber benachrichtigt. Sollten Sie eine schriftliche Anmeldung eingereicht haben, erhalten Sie ggf. eine schriftliche Zusage der Kita.

Einen Betreuungsplatz müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalte der Benachrichtigung entweder Zu- oder Absagen.

Sollten Sie sich nicht rechtzeitig melden, wird der Platz einem anderen Kind angeboten.

Ankommen und Eingewöhnen

Die Eingewöhnung für Kinder, die zum 1. August eines Jahres einen Betreuungsplatz erhalten, startet nach dem Ende der Sommerferien. Die Eingewöhnungszeit, in der die Eltern ihr Kind durch die ersten Schritte der Tagesbetreuung begleiten, ist von individueller Dauer und kann bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen.

Sorgeberechtigte von Kindern in der Eingewöhnung, insbesondere bei unter 3-jährigen, müssen davon ausgehen, dass sie ihr Kind in diesem Zeitraum noch nicht allein lassen können.

Aufnahme-Entscheidung und Auswahl-Kriterien

Die Vergabe der Plätze erfolgt durch ein Gesetz. Das Gesetz heißt Bremisches Orts-Aufnahme-Gesetz (BremAOG).

Wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gibt entscheidet die Kita. Die Kita handelt dabei nach dem Gesetz. Es gibt Kriterien die wichtig für die Platz-Vergabe sind. Wichtige
Kriterien sind:

  • Wohnort-Nähe
  • Geschwister-Kinder in der gleichen Einrichtung
  • Berufliche Situation der Eltern

Kinder können auch bevorzugt behandelt werden. Zum Beispiel wenn die Kinder vom Jugend-Amt betreut werden. Oder wenn Kinder lange keinen Platz hatten und 5 Jahre alt werden.

Platz-Zusage und Bestätigung

Bei einer Platz-Zusage erhalten Sie eine Nachricht im Kita-Portal. Zusätzlich erhalten Sie eine E-Mail.
Bei schriftlicher Anmeldung erhalten Sie einen Brief über die Platz-Zusage.
Sie müssen sich anschließend innerhalb von 14 Tagen dazu äußern. Ansonsten wird Ihr Platz einem anderen Kind zugewiesen.

Eingewöhnung

Der erste Besuch einer Kita findet nach dem Ende der Sommerferien statt. Die Eingewöhnungs-Zeit ist bei jedem Kind unterschiedlich. Zusammen mit den Eltern lernt das Kind die Kita kennen. Das Kind soll auch die Fach-kräfte kennen lernen. Die Eingewöhnung kann bis zu 6 Wochen dauern. Während der Eingewöhnung müssen Sie vielleicht immer bei Ihrem Kind bleiben. Das ist je nach Kind unterschiedlich.