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Antikorruptionsbeauftragte

Frau Ann Rindfleisch

SV-1

Rembertiring 8-12
28195 Bremen

Ann Rindfleisch ist Antikorruptionsbeauftragte der Senatorin für Kinder und Bildung. In dieser Funktion ist sie für alle Dienststellen des Ressorts zuständig. Sie ist Gesprächspartnerin in Fragen rund um das Thema Korruption, für Bürgerinnen und Bürger, die Dienststellenleitung sowie die Bediensteten, auch ohne Einhaltung des Dienstweges.

Der Senat hat in jedem Ressort genau für die Beantwortung dieser Fragen Antikorruptionsbeauftragte eingerichtet. Die Integrität und Verlässlichkeit öffentlicher Bediensteter gegenüber den Bürgern ist ein wesentliches Merkmal der Verwaltung. Die wichtigste Aufgabe der Antikorruptionsbeauftragten ist es, durch Beratung und Information zu helfen, den Anschein unlauteren Handelns präventiv zu vermeiden und Verfahren gegen unlautere Einflussnahme zu sichern.
Korruption ist der Missbrauch von Macht zum privaten Vorteil und wird meistens dort vermutet, wo Entscheidungen scheinbar einseitig begünstigen oder eine zu starke Vertraulichkeit zwischen den Bediensteten des öffentlichen Dienstes und Privaten wahrgenommen wird.
Für die Kolleg:innen stellt es eine hohe Belastung dar, wenn sie der Vermutung korruptiven Verhaltens ausgesetzt sind. Es ist wichtig, konsequent zu handeln, wenn Korruption als Ursache nicht ausgeschlossen werden kann. Genauso wichtig ist es, Kolleg:innen vor Belastungen zu schützen, wenn die Vermutung ungerechtfertigt ist. Antikorruptionsbeauftragte beraten in Fällen aufgekommener Korruptionsvermutungen zur weiteren Vorgehensweise. Ist ein solcher Sachverhalt aufgeklärt, machen sie Vorschläge, wie solche Vorkommnisse in der Zukunft vermieden werden können.

Zu den Aufgaben der Antikorruptionsbeauftragten gehören insbesondere:

  • die Beratung und Aufklärung der Bediensteten
  • die Beratung und Unterstützung der Dienststellenleitung
  • die Unterbreitung von Vorschlägen an die Dienststellenleitung zu internen Ermittlungen, zu Maßnahmen gegen Verschleierung und zur Unterrichtung der Ermittlungsbehörden bei einem durch Tatsachen gerechtfertigten Korruptionsverdacht
  • das Achten auf Korruptionsanzeichen

Die Antikorruptionsbeauftragte unterstützt bei Fragen zu:

  • der Annahme eines Geschenkes, einer Spende oder einer Einladung
  • der Zulässigkeit eines Sponsoring
  • zu einem bestehenden Interessenkonflikt oder möglichen Befangenheit bei einer dienstlichen Entscheidung

Frau Rindfleisch ist zugleich Leiterin der Innenrevision. Die Innenrevision ist durch die Unterstützung der Dienststellenleitung bei der Wahrnehmung ihrer Fach- und Dienstaufsicht ein weiteres wichtiges Element der Antikorruptionsarbeit.

Informationen zur Innenrevision erhalten Sie unter www.innenrevision.bremen.de

Materialien

Der Korruptionsprävention dienende Verwaltungsvorschriften:

Weitere Informationen zur Korruptionsprävention erhalten Sie auf der
Internetseite der Zentralen Antikorruptionsstelle Bremen ZAKS