Sie haben im Ausland einen Berufsabschluss als Lehrer:in erworben und möchten in Bremen oder Bremerhaven als Lehrer:in arbeiten.
Dann können Sie die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses wie folgt beantragen:
Zunächst lassen Sie sich vor der Antragstellung bei der Anerkennungsberatung in der Arbeitnehmerkammer Bremen oder beim Verein Frauen in Arbeit und Wirtschaft e.V. beraten:
Anerkennungsberatung in der Arbeitnehmerkammer Bremen
Bürgerstr. 1
28195 Bremen
+49 421 36301-954
anerkennung@wae.bremen.de
www.arbeitnehmerkammer.de
Frauen in Arbeit und Wirtschaft e. V.
Knochenhauerstr. 20 – 25
28195 Bremen
+49 421 16937-0
kontakt@faw-bremen.de
www.faw-bremen.de
Haben Sie die Ausbildung als Lehrer:in im Ausland komplett abgeschlossen?
Dürfen Sie in Ihrem Ausbildungsland ohne Einschränkungen als Lehrer:in an einer öffentlichen Schule arbeiten? Nur dann ist das hier beschriebene Anerkennungsverfahren für Sie das richtige Verfahren.
Haben Sie Ihre Ausbildung als Lehrer:in an einer ausländischen Hochschule absolviert?
Nur Ausbildungen, auf die dieses zutrifft, können anerkannt werden.
Haben Sie bereits in einem anderen deutschen Bundesland einen Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen Lehrberechtigung gestellt?
Die Antragstellung ist zeitlich nur in einem einzigen Bundesland möglich.
Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz derzeit im Bundesland Bremen?
Falls nicht, sollten Sie in Ihrem Antrag die Ernsthaftigkeit begründen, als Lehrer/in Bremen oder Bremerhaven tätig werden zu wollen.
Welche Fächer an welcher Schulform in Bremen kann und möchte ich unterrichten?
Welche Fächer an welchen Schulformen in Bremen unterrichtet werden.
Anschließend reichen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung und Feststellung der Gleichwertigkeit ein:
Der Antrag auf Anerkennung Gleichwertigkeit ausländischer Lehrkräfteberufsqualifikationen kann mit vollständigen Unterlagen beim Staatlichen Prüfungsamt per Post eingereicht werden.
Das Formular ist online verfügbar.
Kontakt
Senatorin für Kinder und Bildung
Staatliches Prüfungsamt
Rembertiring 8 – 12
28195 Bremen,
Anke Treseler
+49 421 361 99736
anke.treseler@bildung.bremen.de
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Alle Übersetzungen sind in deutscher Sprache von einer öffentlich bestellten oder vereidigten Person zu erstellen.
Der Anpassungslehrgang kann wissenschaftliche und/oder berufspraktische Anteile betreffen und dauert insgesamt höchstens drei Jahre.
Der wissenschaftliche Anpassungslehrgang wird an der Universität Bremen durchgeführt: Universität Bremen Zentrum für Lehrerinnen-/Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZfLB)
Universitätsboulevard 18, 28359 Bremen
Gesche Heidemann
+49 421 218-57102
bqfg@uni-bremen.de
Wissenschaftlicher Anpassungsstudium, Uni Bremen
Der berufspraktische Anpassungslehrgang wird vom Landesinstitut für Schule (LIS) durchgeführt und dauert mindestens 6 in einem Fach und maximal von 18 Monate in mehreren Fächern.
Landesinstitut für Schule (LIS)
Am Weidedamm 20, 28215 Bremen
Ruth Beckmann
rbeckmann@lisbvn.bremen.de
Berufspraktischer Anpassungslehrgang, LIS Bremen
Die Eignungsprüfung wird vom Staatlichen Prüfungsamt durchgeführt. Sie stellt fest, ob die teilnehmende Person über die beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen bereits vollumfänglich verfügt, um den Beruf in dem angestrebten Lehramt in Bremen auszuüben. Sie kann innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden. Die Prüfung wird nach den Maßstäben der Zweiten Staatprüfung beurteilt.
Senatorin für Kinder und Bildung
Staatliches Prüfungsamt
Dr. Aydin Gürlevik
+49 421 361 2217
aydin.guerlevik@bildung.bremen.de
Hinweisen zu deutschen Sprachkenntnissen
Dies gilt auch für Lehrkräfte, die im Fach Deutsch oder in den modernen Fremdsprachen unterrichten. Ein Sprachkurs für Lehrkräfte in aller Welt wird beispielsweise vom Paritätischen Bildungswerk angeboten.
Anke Treseler
Tel.: 0421 361 99736
anke.treseler@bildung.bremen.de