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Sie haben Ihren Abschluss als Lehrer:in im Ausland erworben?

Die Anerkennung beantragen

Sie haben im Ausland einen Berufsabschluss als Lehrer:in erworben und möchten in Bremen oder Bremerhaven als Lehrer:in arbeiten.
Dann können Sie die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses wie folgt beantragen:

Zunächst lassen Sie sich vor der Antragstellung bei der Anerkennungsberatung in der Arbeitnehmerkammer Bremen oder beim Verein Frauen in Arbeit und Wirtschaft e.V. beraten:

Anerkennungsberatung in der Arbeitnehmerkammer Bremen
Bürgerstr. 1
28195 Bremen
+49 421 36301-954
anerkennung@wae.bremen.de
www.arbeitnehmerkammer.de

Frauen in Arbeit und Wirtschaft e. V.
Knochenhauerstr. 20 – 25
28195 Bremen
+49 421 16937-0
kontakt@faw-bremen.de
www.faw-bremen.de

Hier können Sie vor der Antragstellung folgende Fragen klären:

Haben Sie die Ausbildung als Lehrer:in im Ausland komplett abgeschlossen?
Dürfen Sie in Ihrem Ausbildungsland ohne Einschränkungen als Lehrer:in an einer öffentlichen Schule arbeiten? Nur dann ist das hier beschriebene Anerkennungsverfahren für Sie das richtige Verfahren.

Haben Sie Ihre Ausbildung als Lehrer:in an einer ausländischen Hochschule absolviert?
Nur Ausbildungen, auf die dieses zutrifft, können anerkannt werden.

Haben Sie bereits in einem anderen deutschen Bundesland einen Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen Lehrberechtigung gestellt?
Die Antragstellung ist zeitlich nur in einem einzigen Bundesland möglich.

Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz derzeit im Bundesland Bremen?
Falls nicht, sollten Sie in Ihrem Antrag die Ernsthaftigkeit begründen, als Lehrer/in Bremen oder Bremerhaven tätig werden zu wollen.

Welche Fächer an welcher Schulform in Bremen kann und möchte ich unterrichten?
Welche Fächer an welchen Schulformen in Bremen unterrichtet werden.

Anschließend reichen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung und Feststellung der Gleichwertigkeit ein:

Der Antrag auf Anerkennung Gleichwertigkeit ausländischer Lehrkräfteberufsqualifikationen kann mit vollständigen Unterlagen beim Staatlichen Prüfungsamt per Post eingereicht werden.
Das Formular ist online verfügbar.

Kontakt

Senatorin für Kinder und Bildung
Staatliches Prüfungsamt

Rembertiring 8 – 12
28195 Bremen,
Anke Treseler
+49 421 361 99736
anke.treseler@bildung.bremen.de

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  1. Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben
  2. beglaubigte Ausweiskopie mit Aufenthaltsstatus und ggf. Namensänderungsdokument
  3. deutschsprachiger Lebenslauf
  4. Übersetzungen und beglaubigte Kopien des Abschlusszeugnisses, der Inhalte und Dauer der Ausbildung, der Fächer- und Notenangaben sowie der Lehrberechtigung des Ausbildungslandes
  5. Übersetzungen und beglaubigte Kopien über ggf. ausgeübte einschlägige Berufserfahrungen als Lehrkraft

Alle Übersetzungen sind in deutscher Sprache von einer öffentlich bestellten oder vereidigten Person zu erstellen.

Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren

Erwachsener Mann, der einen Zettel beschreibt
  • Für seine Entscheidung holt das Staatliche Prüfungsamt in der Regel ein Gutachten von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ein.
  • Voraussetzung für die Gleichwertigkeit ist, dass zwischen Ihrer und der in Bremen erforderlichen Lehrkräfteberufsqualifikation keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Die Lehrkräfteausbildung in Bremen besteht aus einem sechssemestrigen Bachelorstudium und einem viersemestrigen Masterstudium (Master of Education) sowie einem 18-monatigen Vorbereitungsdienst, der mit der Zweiten Staatsprüfung abschließt.
  • Verglichen werden die Ausbildungsfächer, -dauer, -inhalte und -struktur.

Nachdem das Staatliche Prüfungsamt Ihren Antrag geprüft hat, erhalten Sie einen Bescheid.
Der Bescheid enthält eine der folgenden Entscheidungen:

  • Sie erhalten einen Feststellungsbescheid. Sind die Voraussetzungen zur Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses vollständig erfüllt, erhalten Sie die Lehrbefähigung in einem Fach oder die Lehramtsbefähigung in allen für das jeweilige Lehramt erforderlichen Fächern.
  • Ergeht eine Ablehnung, so bedeutet dies, dass die Voraussetzungen für eine Gleichwertigkeitsfeststellung nicht erfüllt sind. Der Zugang zum reglementierten Beruf der Lehrerin/des Lehrers ist in diesem Fall nur durch ein Studium des Master of Education mit anschließendem Vorbereitungsdienst möglich. Ggf. können Leistungen, die im Studium an einer ausländischen Hochschule erbracht wurden, angerechnet werden. Hierfür ist nicht das Staatliche Prüfungsamt, sondern die Universität zuständig.
  • Wurden die Voraussetzungen zwar erfüllt, jedoch wesentliche wissenschaftliche und/oder berufspraktische Unterschiede zwischen der ausländischen und der bremischen Qualifikationsanforderung festgestellt, können diese Unterschiede durch Ausgleichsmaßnahmen behoben werden. Dies ist möglich entweder durch die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang (Universität Bremen, Landesinstitut für Schule) oder unter bestimmten Voraussetzungen mit der Teilnahme an einer Eignungsprüfung (Staatliches Prüfungsamt) ausgeglichen werden. Anschließend erfolgt die Gleichstellung

Der Anpassungslehrgang kann wissenschaftliche und/oder berufspraktische Anteile betreffen und dauert insgesamt höchstens drei Jahre.

Der wissenschaftliche Anpassungslehrgang

Der wissenschaftliche Anpassungslehrgang wird an der Universität Bremen durchgeführt: Universität Bremen Zentrum für Lehrerinnen-/Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZfLB)
Universitätsboulevard 18, 28359 Bremen
Gesche Heidemann
+49 421 218-57102
bqfg@uni-bremen.de
Wissenschaftlicher Anpassungsstudium, Uni Bremen

Der berufspraktische Anpassungslehrgang

Der berufspraktische Anpassungslehrgang wird vom Landesinstitut für Schule (LIS) durchgeführt und dauert mindestens 6 in einem Fach und maximal von 18 Monate in mehreren Fächern.
Landesinstitut für Schule (LIS)
Am Weidedamm 20, 28215 Bremen
Ruth Beckmann
rbeckmann@lisbvn.bremen.de
Berufspraktischer Anpassungslehrgang, LIS Bremen

Die Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung wird vom Staatlichen Prüfungsamt durchgeführt. Sie stellt fest, ob die teilnehmende Person über die beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen bereits vollumfänglich verfügt, um den Beruf in dem angestrebten Lehramt in Bremen auszuüben. Sie kann innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden. Die Prüfung wird nach den Maßstäben der Zweiten Staatprüfung beurteilt.

Senatorin für Kinder und Bildung
Staatliches Prüfungsamt

Dr. Aydin Gürlevik
+49 421 361 2217
aydin.guerlevik@bildung.bremen.de

Hinweisen zu deutschen Sprachkenntnissen

  • Voraussetzung für das Unterrichten der Schülerinnen und Schüler sind deutsche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Innerhalb von drei Jahren nach Einstellung in den Schuldienst sollen die Lehrkräfte die Kompetenzen auf dem Niveau C2 erreicht haben.
  • Für universitäre Qualifizierungsmaßnahmen sind Sprachkompetenzen nach den Bestimmungen der Universität maßgeblich.
  • Sofern bei Ausgleichsmaßnahmen am Landesinstitut für Schule oder bis zur Eignungsprüfung das Niveau C1 noch nicht vorliegt, müssen die Teilnehmenden sich in dieser Zeit begleitend fortbilden, um es zu erreichen.

Dies gilt auch für Lehrkräfte, die im Fach Deutsch oder in den modernen Fremdsprachen unterrichten. Ein Sprachkurs für Lehrkräfte in aller Welt wird beispielsweise vom Paritätischen Bildungswerk angeboten.

Inforgrafik zur Anerkennung als Lehrkraft mit internationalem Lehramtsabschluss

Infografik "Anerkennung als Lehrkraft mit internationalem Abschluss" als Download (pdf, 176.4 KB)

Anerkennungen ausländischer Lehrkräfteberufsqualifikationen

Anke Treseler
Tel.: 0421 361 99736
anke.treseler@bildung.bremen.de