Wer sein Kind zur Schule schickt, vertraut darauf, dass es dort gut aufgehoben ist und dass Lehrkräfte und andere schulische Fachkräfte sich den Kindern und Jugendlichen gegenüber verantwortungsvoll verhalten.
Die allermeisten Lehrkräfte und schulischen Fachkräfte achten auf einen respektvollen, grenzwahrenden Umgang mit den Kindern und Jugendlichen. Doch leider gibt es auch anderes Verhalten. Es gibt Lehrkräfte und schulische Fachkräfte, die sich sexuell grenzverletzend verhalten, Schüler:innen belästigen.
Für Kinder und Jugendliche ist es oft schwer, dieses Verhalten einzuschätzen. Sie sind dann häufig verwirrt. Vielleicht erzählt Ihnen Ihr Kind, dass es “etwas Komisches” beobachtet hat oder dass sich etwas komisch anfühlt. Wenn Sie dann nachfragen und Ihr Kind mehr erzählt, haben Sie möglicherweise den Verdacht, dass sich eine Lehrkraft oder eine schulische Fachkraft sexuell grenzverletzend verhalten hat.
Der Expert:innengruppe gegen sexuelle Belästigung von Schüler:innen ist es wichtig, solchen Hinweisen nachzugehen. Denn natürlich dürfen Lehrer:innen und andere schulische Fachkräfte Schüler:innen nicht sexuell belästigen.
Deswegen gibt es die . Darin wird beschrieben, wie eine Schule vorgehen soll, wenn es eine Vermutung gibt, dass ein:e Lehrer:in eine oder mehrere Kinder oder Jugendliche sexuell belästigt hat.
Als Vertrauenspersonen und Unterstützer:innen spielen Eltern und Sorgeberechtigte eine wichtige Rolle bei einer Vermutung auf sexuelle Belästigung.
Ihr Kind und Sie haben das Recht auf Beratung und Unterstützung durch Fachberatungsstellen. Dort arbeiten Menschen, die sich mit sexueller Gewalt auskennen und die Betroffene von sexueller Gewalt beraten, wie z.B. bei Schattenriss e.V. und dem Bremer Jungen*Büro.