Was passiert, wenn ein:e Schüler:in einer Lehrkraft oder anderen schulischen Fachkraft von einem Vorfall berichtet?
Was passiert, wenn eine Lehrkraft oder die Schulleitung etwas Auffälliges beobachtet?
Wir stellen im folgenden einen idealen Ablauf dar, um ihn zu verdeutlichen.
Tatsächlich ist der Verlauf selten so ideal. Sehr häufig sehen sich alle Beteiligten immer wieder mit schwierigen Momenten konfrontiert. Deswegen weisen wir an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass die betroffenen Personen aber auch die pädagogischen Fachkräfte das Recht auf Fachberatung und auf Beratung beim ReBUZhaben.
Diese können ja nach Fall und Schwere der sexuellen Belästigung von Gesprächen mit den Beteiligten über Verhaltensauflagen für die beschuldigte Person über disziplinarische Maßnahmen (Suspendierung, Kürzung der Bezüge, Rückstufung) bis hin zur Strafanzeige und Ausscheiden aus dem Dienst gehen.
Grafische Darstellung des Verfahrensablaufs als Download (pdf, 83.9 KB)
Eine detaillierte Beschreibung zum Verfahrensablauf finden Sie in der Dienstanweisung zum Verbot der sexuellen Belästigung gegenüber Schüler:innen (pdf, 1.6 MB)
Die Schule muss bis zur Klärung des Falles dafür sorgen, dass Kinder oder Jugendliche, die berichtet haben, dass sie von sexueller Belästigung betroffen sind, sicher sind und keinen weiteren Übergriffen oder Einschüchterungsmaßnahmen ausgesetzt sind.
Schüler:innen, die von sexueller Belästigung an der Schule betroffen sind, können sich auch direkt an Schattenriss e.V. oder an das JungenBüro e.V. wenden.