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Verfahrensablauf

Was passiert, wenn ein:e Schüler:in einer Lehrkraft oder anderen schulischen Fachkraft von einem Vorfall berichtet?
Was passiert, wenn eine Lehrkraft oder die Schulleitung etwas Auffälliges beobachtet?

Wir stellen im folgenden einen idealen Ablauf dar, um ihn zu verdeutlichen.
Tatsächlich ist der Verlauf selten so ideal. Sehr häufig sehen sich alle Beteiligten immer wieder mit schwierigen Momenten konfrontiert. Deswegen weisen wir an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass die betroffenen Personen aber auch die pädagogischen Fachkräfte das Recht auf Fachberatung und auf Beratung beim ReBUZhaben.

Idealer Verlauf

Verfahrensablauf
  • Die Lehrkraft / Fachkraft bleibt ruhig. Sie bagatellisiert nicht. Sie dramatisiert nicht.
  • Die Lehrkraft / Fachkraft protokolliert möglichst genau, ohne Wertungen, mit Daten und Zeiten, möglichst wortgetreu.
  • Die:der die betroffene Schüler:in stimmt ein, dass die Fachkraft sich an die Schulleitung wendet und dass im Verlauf auch die Eltern/Sorgeberechtigten informiert werden (bei Minderjährigen).
  • Die Schulleitung erhält die Meldung und das Protokoll. Sie stellt sicher, dass keine akute Gefährdung von der beschuldigte Person ausgeht. Die Sorgeberechtigten werden informiert.
  • Die schulischen Fachkräfte bewahren ansonsten Stillschweigen über die berichtete Situation.
  • Die Schulleitung meldet der Schulaufsicht, dass es einen mutmaßlichen Vorfall sexueller Belästigung gibt.
  • Die Schulaufsicht gibt den Fall der Expert:innengruppe weiter.
  • Die beschuldigte Person und ggf. Zeug:innen werden befragt. Alles wird gründlich protokolliert.
  • Die Expert:innengruppe berät den Fall. Gemeinsam werden Handlungsempfehlungen getroffen.

Diese können ja nach Fall und Schwere der sexuellen Belästigung von Gesprächen mit den Beteiligten über Verhaltensauflagen für die beschuldigte Person über disziplinarische Maßnahmen (Suspendierung, Kürzung der Bezüge, Rückstufung) bis hin zur Strafanzeige und Ausscheiden aus dem Dienst gehen.

Grafische Darstellung des Verfahrensablaufs als Download (pdf, 83.9 KB)

Eine detaillierte Beschreibung zum Verfahrensablauf finden Sie in der Dienstanweisung zum Verbot der sexuellen Belästigung gegenüber Schüler:innen (pdf, 1.6 MB)

Wichtig

  • Der mutmaßlich betroffenen Person oder Personen können Beratungs- und Unterstützungsangebote gemacht werden, auch um den weiteren sicheren Schulbesuch zu ermöglichen.
  • Die meldende Person hat das Recht auf eine Vertrauensperson.
  • Bei einem Verdacht akuter Kindeswohlgefährdung - wenn z.B. der Verdacht besteht, dass ein Kind / ein:e Jugendliche:r akut durch sexuellen Missbrauch betroffen ist - müssen die entsprechenden Stellen (Jugendamt) eingeschaltet werden.

Die Schule muss bis zur Klärung des Falles dafür sorgen, dass Kinder oder Jugendliche, die berichtet haben, dass sie von sexueller Belästigung betroffen sind, sicher sind und keinen weiteren Übergriffen oder Einschüchterungsmaßnahmen ausgesetzt sind.

Schüler:innen, die von sexueller Belästigung an der Schule betroffen sind, können sich auch direkt an Schattenriss e.V. oder an das JungenBüro e.V. wenden.

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