| Daten & Fakten | |
|---|---|
| Erstmals gestartet | 2020 |
| nächster Beginn | Mai 2026 |
| Platzangebot | max. 24 Personen pro Durchgang |
| Platzvergabe | bisher war kein Proporz notwendig |
| Bildungsträger | Paritätisches Bildungswerk Bremen (PBW), Ansprechpartner:in: Katja Ohlenbusch, fortbildung@pbwbremen.de, Tel. 0421 | 17 47 2-38 |
| Art | berufsbegleitende Qualifizierung |
| Dauer | 9-12 Monate |
| Abschluss | Zertifikat zum Einsatz als Gruppenleitung in einer Kindertageseinrichtung im Land Bremen |
| Zielgruppe | berufserfahrene Menschen mit einem fachnahen Ausbildungs- oder Fachhochschul-/ Universitätsabschluss |
| Ansprechpersonen | Senator für Kinder und Bildung . Bei Fragen zur Eignung: Landesjugendamt Helena Justa E-Mail: helena.justa@kinder.bremen.de Tel.: 0421 361 12604
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| Aufteilung theoretischer/ praktischer Teil | Die Teilnehmer:innen werden i.d.R. in Vollzeit angestellt. Theoretischer Teil: 350 Stunden, davon 276 Stunden Präsenzseminar, 72 Stunden e-Learning, Praxisaufgaben und Projektbericht, 2 Stunden Abschlusspräsentation und Fachgespräch. Der Unterricht findet in Blöcken à 3 oder 5 Tagen (von 9:00 bis 16:00 Uhr) statt. Praktischer Teil: Die restliche Zeit sind die Teilnehmer:innen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung eingesetzt. |
| Finanzierung | KiQuTG (Handlungsfeld 3) |
Das Quereinstiegspprogramm richtet sich an einschlägig vorqualifizierte Personen (z.B. mit einem Hochschulabschluss mit Haupt- oder Nebenfach Pädagogik, Logopäd:innen, Kunsttherapeut:innen, sozialpädagogische Assistent:innen uvm.), die innerhalb von 9-12 Monaten am PBW berufsbegleitend weiterqualifiziert werden. Nach erfolgreichem Abschluss können die Teilnehmenden (ausschließlich im Land Bremen) als Gruppenleitung in einer Kindertageseinrichtung eingesetzt werden.
Die rechtliche Grundlage bildet die „Zeitlich befristete Eckpunktevereinbarung der Kita-Trägervertretungen mit der SKB zur Personalgewinnung“. Die Eckpunktevereinbarung finden Sie hier (pdf, 232.8 KB).
Das Programm richtet sich an Personen, die
Die Begleitung der Teilnehmenden durch eine erfahrene sozialpädagogische Fachkraft ist zwingend erforderlich und entsprechend durch die Einrichtungen sicherzustellen.
In Kitas darf das Beschäftigungsvolumen der Quereinsteiger:innen 25% des Beschäftigungsvolumens des pädagogischen Personals nicht übersteigen. Ausgenommen davon sind Einrichtungen mit bis zu zwei Gruppen. In diesen darf das Beschäftigungsvolumen der oben genannten Fachkräfte 50% nicht übersteigen.
1. Auswahl der Teilnehmenden durch die Einrichtung/Träger
Die Bewerbungen sind seitens der potenziellen Teilnehmer:innen direkt an die Träger zu richten. Zudem können Träger Mitarbeiter:innen, die die Voraussetzungen erfüllen, gezielt ansprechen. Die grundsätzliche Prüfung, ob ein/e Bewerber:in geeignet ist, um als Quereinsteiger:in an der Nachqualifizierung teilnehmen zu können, obliegt dem Träger.
In enger Anlehnung an die Eckpunktevereinbarung (pdf, 232.8 KB) empfiehlt sich bei der Auswahl zur Einstellung der Quereinsteiger:innen folgende Schrittigkeit:
a. Grundsätzliche Zuordnung der Person zur Gruppe der sozialpädagogischen Fachkräfte mit Nachqualifizierungsbedarf gemäß Eckpunktevereinbarung.
b. Überprüfung der vorzulegenden Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Nachweise zu Studien-, Bildungs- und Berufsabschlüssen
- falls im Ausland erworbener Abschluss:
Der Träger füllt als Dokumentation der Prüfung ein Kurzprotokoll Kurzprotokoll (pdf, 172.7 KB) aus und sendet dieses dem Landesjugendamt (LJA) zur formalen Prüfung zu. Nur in schwierigen Einzelfällen entscheidet das LJA, ggf. unter Beteiligung des Kita-Trägers, des Bildungsträgers und von SKB Referat 31 (z.B. bei fachnahen Universitätsabschlüssen). Bei Unsicherheiten, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, gibt das LJA telefonisch Auskunft. Sollten auf Basis der Nachweise Zweifel bestehen, dass der/die Bewerber:in geeignet ist an der Nachqualifizierung teilzunehmen, hat der Träger/die Einrichtung die Möglichkeit, über den Bildungsträger ein Fachgespräch zwecks Analyse der tatsächlichen Fachkompetenz zu organisieren.
2. Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens, über das seitens SKB über den Verteiler der AG 78 informiert wird, werden die Träger aufgefordert ihr Teilnahmeinteresse zu bekunden. Bis zum Ende dieses Verfahrens müssen hierzu seitens der Träger alle entsprechenden Kurzprotokolle eingereicht werden.
3. Das Landesjugendamt prüft die Kurzprotokolle und erstellt eine Liste mit allen potenziell geeigneten Personen.
4. Referat 31 informiert die Träger über das Ergebnis der Platzvergabe.
5. Die Kita-Träger stellen für die Erstattung der Kosten für die theoretische Nachqualifizierung Zuwendungsanträge bei Referat 13.
6. Nach positiver Prüfung sendet Referat 13 dem Kita-Träger den Zuwendungsbescheid nebst Anlagen zu. Die Träger müssen gemäß Zuwendungsrecht eine Finanzierungszusage noch vor Abschluss der Verträge erhalten. Ggf. ist von den Trägern/Einrichtungen ein entsprechender Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn an Referat 13 zu stellen. Dies wäre entsprechend im vorgenannten Zuwendungsantrag anzukreuzen. Andernfalls ist eine Refinanzierung der Kosten für die theoretische Qualifizierung ausgeschlossen.
7. Die geeigneten und ausgewählten Teilnehmer:innen schließen - sofern nicht schon vorhanden - einen Arbeitsvertrag mit dem Kita-Träger einer Einrichtung ab.
8. Der Kita-Träger schließt einen Vertrag mit dem Bildungsträger über die Teilnahme an der theoretischen Nachqualifizierung ab.
9. Die theoretische Nachqualifizierung soll möglichst parallel mit Beschäftigungsbeginn erfolgen, spätestens jedoch drei Monate nach Beschäftigungsbeginn begonnen und innerhalb von 18 Monaten nach Beschäftigungsbeginn abgeschlossen werden.
10. Je nach fachlicher und persönlicher Weiterentwicklung entscheidet der Träger frühestens nach sechs Monaten über den erlangten Grad der Selbständigkeit zur Übernahme einer eigenverantwortlichen Gruppenleitung. Zur Entscheidungsfindung spricht sich der Träger mit der Einrichtungsleitung und der jeweiligen Begleitperson ab. Über das Ergebnis wird ein Bewertungsbogen (pdf, 430.1 KB) angefertigt und dem LJA (Ansprechpartnerin Helena Justa) zugesandt.
11. Der Träger informiert die Absolvent:innen über die Möglichkeit der Externenprüfung zum/zur Erzieher:in.
Die Quereinsteiger:innen arbeiten vergütet in einer Kindertageseinrichtung. Teilnehmer:innen mit einem fachnahen Fach-/ Hochschulabschluss sollen während der Qualifizierung nach TVöD SuE S8 a/b vergütet werden; Teilnehmer:innen mit einem fachnahen Berufsabschluss nach TVöD SuE S4.
Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung und einem Einsatz als Gruppenleitung in einer Bremer Einrichtung der Kindertagesbetreuung ist eine Refinanzierung bis S 8 a/b vorgesehen.
Die Teilnehmer:innen werden im Kontext der Refinanzierung auf den Personalschlüssel angerechnet. Der Einsatz als Gruppenleitung erfolgt frühestens nach 6 Monaten.
Die Refinanzierung der Kosten für die theoretische Qualifizierung erfolgt über ein Zuwendungsverfahren mittels Förderrichtlinie. Der genaue Ablauf der Antragstellung etc. ist unter dem Punkt Verfahren (weiter oben) im Detail erläutert.
Die Refinanzierung der Personalkosten erfolgt über die reguläre Grundfinanzierung der Personalkosten.