Für Lehrkräfte in Bremen gibt es zahlreiche Angebote, sich persönlich und fachlich weiterzuentwickeln.
Die Entwicklungsmöglichkeiten für Lehrkräfte sind immer in Bewegung. Insbesondere im Hinblick auf den Wandel der Gesellschaft und der digitalen Welt. Dafür werden während der Berufsausübung unterschiedlichste Fortbildungen angeboten.
Die Anforderungen an Lehrkräfte gehen heute weit über das hinaus, was einst im Rahmen der Lehramtsausbildung vermittelt wurde. Der Bedarf an Fortbildung wächst durch immer neue Aufgaben: Schulentwicklung, Evaluation, Ganztagskonzepte, Medienerziehung, Gewaltprävention, Gesundheits-, Sexual- und Verkehrserziehung, fachübergreifendes und selbstständiges Lernen, heterogene Klassenzusammensetzung und vieles mehr. Auf Bundesebene vereinbarte Bildungsstandards, Kompetenzorientierung und die Erstellung von Schulcurricula fordern die fachdidaktischen Fähigkeiten der Lehrkräfte in hohem Maße. Vielleicht stehen bei Ihnen aber auch neue berufliche Herausforderungen an, wie z. B. die Übernahme einer Funktionsstelle.
Fortbildungen können Lehrkräften helfen, ihre fachlichen und methodischen, aber auch ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen zu erweitern. Sie bieten die Möglichkeit, eine andere Perspektive auf die eigene Arbeit zu erhalten und Gelerntes aufzufrischen oder zu überdenken und neue Anregungen zu erhalten. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Impulse aus dem Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Schulen und Schularten bringen frischen Wind für die tägliche Arbeit.
In Bremen ist jede Lehrkraft verpflichtet, innerhalb eines Schuljahres im Umfang von mindestens 30 Stunden an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Lehrerfortbildungsverordnung
Die Fortbildungen für Lehrkräfte werden organisiert und durchgeführt vom Landesinstitut für Schule (LIS). Die vielseitigen Angebote finden Sie hier
Weitere Fortbildungsangebote bietet auch die Universität Bremen.
Die Universität Bremen bietet einen akkreditierten weiterbildenden Masterstudiengang Inklusive Pädagogik an. Dieser richtet sich an berufstätige Lehrkräfte, die sich für die Arbeit als sonderpädagogische Lehrkraft in inklusiv ausgerichteten Schulen weiterbilden möchten. Mit dem Abschluss wird die Befähigung zum Lehramt für Inklusive Pädagogik / Sonderpädagogik erworben. Das Studium findet berufsbegleitend an der Uni Bremen in Zusammenarbeit mit dem LIS und der Akademie für Weiterbildung statt.
Teilnehmende erhalten eine Entlastung von 10 Lehrerwochenstunden pro Vollzeitkraft.
Weitere Informationen: uni-bremen.de/inklusive-paedagogik
Antragstellung
Bewerben können Sie sich , wenn Sie ...
1. eine Lehramtsausbildung nach § 3(3) des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes absolviert haben,
2. im Land Bremen in einer öffentlichen Schule als Lehrkraft arbeiten,
3. qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr vorweisen können und
4. die Befähigung zu einem allgemeinbildenden oder zu einem berufsbildenden Lehramt besitzen.
Das Nähere regelt die Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik.
Prüfung
Die Prüfung für den Weiterbildungsstudiengang Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik schließt mit der Masterprüfung ab. Diese besteht aus den studienbegleitenden Modulprüfungen, der Masterarbeit und einem Kolloquium. Mit dem Abschluss haben Sie einen Master of Education.
Kontakt
Die Angebote zur Gesundheitsförderung werden ebenfalls durch das Landesinstitut für Schule (LIS) organisiert. Auf der Homepage des LIS finden Sie zahlreiche Angebote aus den unterschiedlichsten Bereichen aber auch Informationsmaterialien/Handreichungen. Sie richten sich an Lehrerinnen und Lehrer die im Berufsleben stehen aber auch an die Referendarinnen und Referendare. Das Studium und auch der Vorbereitungsdienst folgen den salutogenesen Grundprinzipien. Diese sind auch in § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Lehrämter (APV-L) verankert.
Aktuelle Fortbildungsangebote zur Gesundheitsförderung
Informationen zum Gesundheitsmanagement für das schulische Personal finden Sie im Intranetauftritt https://intranet.bildung.bremen.de.
Für die Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen der Stadtgemeinde Bremen steht u.a. zur Eingabe von Fehlzeiten und Noten folgendes Programm zum Download zur Verfügung: setup_myFuNe.exe
Wir empfehlen allen weiterführenden Schulen, die mit myFuNe arbeiten, dieses Update durchzuführen!
Bitte beachten Sie außerdem:
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) des Bundesverwaltungsamtes bietet in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt (AA) und den 16 Bundesländern verbeamteten und angestellten Lehrkräften einen befristeten Auslandsschuldienst (zwei bis acht Jahre) an. Es besteht die Möglichkeit, weltweit an ca. 140 deutschen Schulen bzw. Deutschen Spezialabteilungen, sowie an ca. 1100 Sprachdiplomschulen und auch an Bundeswehrschulen oder Europäischen Schulen als Fachlehrkraft zu arbeiten.
Die Auslandsschulen tragen zu einem modernen und positiven Bild von Deutschland in der Welt bei und ermöglichen es Lernenden, die gleiche hohe Qualität an Bildung und die gleichen Abschlüsse wie im Inland zu erwerben. Sekundarstufe I-Abschlüsse werden am Ende von Jahrgang 10, das Abitur am Ende von Jahrgang 12 geprüft.
Schulen im Ausland benötigen überdurchschnittlich befähigte, flexible und motivierte Lehrkräfte. Es ist deswegen notwendig, dass ausschließlich besonders qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Die nachhaltige Qualität der Auslandsschulen basiert neben der Vermittlung von Lehrkräften aus Deutschland auch auf der ständigen Fortbildung der einheimischen Lehrkräfte. Dies stellt für die aus Deutschland stammenden Lehrkräfte eine von zahlreichen weiteren wichtigen Aufgaben neben ihrer eigenen Unterrichts- und pädagogischen Tätigkeit dar Das Erstellen von schriftlichen Abiturprüfungen gehört ebenfalls zur regelhaften Arbeit einer Lehrkraft im Ausland. Das Arbeiten und Leben im Ausland ist herausfordernd, und es wird ein hohes Maß an Belastbarkeit, fachlicher und pädagogischer sowie organisatorischer Kompetenz erwartet. Darüber hinaus kann dies die Übernahme von Stellen mit besonderer Funktion bei unveränderter Besoldung bedeuten. Lehrkräfte übernehmen eine aktive, gestalterische Rolle im Schulalltag und bei pädagogischen Konzepten, sodass die Impulse und die Mitgestaltung der Lehrkräfte die hohen Qualitätsstandards deutscher Abschlüsse im Ausland sichern und einen nachhaltigen kulturellen Austausch ermöglichen. Des Weiteren sind deutsche Schulen im Ausland nicht nur Bildungseinrichtungen, sondern sie sind auch der Raum, der die deutsche Kultur und das deutsche Leben widerspiegelt. So gehören zur Tätigkeit der Lehrkraft auch die Organisation und Durchführung von saisonalen Festen und Aktivitäten wie sie in Deutschland üblich sind, (Weihnachtsmarkt, Flohmarkt, Public Viewings im schulischen Kontext bei sportlichen Großereignissen) sowie Aktivitäten und Projekttage rund um aktuelle gesellschaftspolitische und kulturelle Themen Deutschlands (Tag der Einheit, Besuche von deutschen Gästen).
Die Arbeit im Auslandsschulwesen erfordert deutlich mehr Engagement und Aufwand als im deutschen Bildungssystem. Zunächst ist es wichtig, alle verfügbaren Online-Informationen gründlich zur Kenntnis zu nehmen, um einen ersten Überblick über die Anforderungen und Möglichkeiten, die das Auslandsschulwesen bietet, zu erhalten.
Wenn Sie Interesse am Auslandsschuldienst haben, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin in der SKB bei Frau Simone Udert, um den Ablauf des Bewerbungs- Freistellungs- und Beurlaubungsverfahrens zu besprechen und grundsätzlich Rahmenbedingungen sowie individuelle Fragen zum Auslandsschulwesen zu klären. Zur Vorbereitung des Gesprächs lesen Sie bitte folgende Broschüre und informieren sich auf der Seite der ZfA und der KMK KMK Auslandsschulen.
Als Lehrkraft ins Ausland - Bewerbungs-Info, ZfA (pdf, 1.1 MB) Weitere Informationen und Eindrücke über das Leben und Arbeiten an deutschen Schulen im Ausland finden Sie auf den Homepages der Schulen.
Bei Interesse an Schulleitungs- und Fachberatungsstellen verabreden Sie bitte ebenfalls zunächst einen Beratungstermin. Beachten Sie hierzu die jeweiligen Ausschreibungen, die Sie in der Rubrik "Informationsschreiben" finden.
Gerne können Sie sich jederzeit mit Ihren Fragen an uns wenden.
Simone Udert und Karmela Rosnau
E-Mail: hb-auslandsschulwesen@bildung.bremen.de
Telefon: 0421-361 27616 und 10 753
Die 13 offiziellen Europäischen Schulen (ES) an 9 Standorten in 6 Ländern (Belgien, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Spanien) mit knapp 27.000 Schülerinnen und Schülern werden gemeinsam von den EU-Mitgliedsstaaten als Einrichtungen öffentlichen Rechts getragen. Deutsche Lehrkräfte können im Rahmen der schulischen Arbeit im Ausland für bis zu neun Jahre zum Dienst an einer ES beurlaubt werden. Das Arbeitsfeld ist - insbesondere aufgrund der verschiedenen Sprachsektionen - international und multikulturell geprägt. Die Lehrtätigkeit erfolgt gemäß dem Statut der Europäischen Schulen. Das Deputat (100%) beträgt 25,5 Zeitstunden für Lehrkräfte im Primarbereich und 21 Unterrichtseinheiten für Lehrkräfte im Sekundarbereich.
Ausführliche Informationen über das Europäische Schulsystem finden sich unter www.eursc.eu .
Jährlich werden über die Bewerberdatei des Bundesverwaltungsamtes, Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (www.auslandsschulwesen.de) zwischen 30 und 45 Lehrkräfte für den Primar- und Sekundarbereich an die ES vermittelt.
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Tätigkeit an einer Europäischen Schule erfüllt die Bewerberin/der Bewerber, wenn sie/er die für die Anstellung laufbahnrechtlich vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt und sich im innerdeutschen Schuldienst mindesten drei Jahre bewährt hat. Es wird überdurchschnittliches persönliches Engagement, hohe Motivation für einen Auslandseinsatz, Erfahrung im Umgang mit IT, Smartboard, Tablet sowie hohe interkulturelle Kompetenz und Interesse an der Landeskultur des Einsatzlandes erwartet. Gute Fremdsprachenkenntnisse in einer Fremdsprache (Englisch, Französisch) sind erforderlich. Die Bewerberin/der Bewerber verpflichtet sich zusätzlich, Grundkenntnisse in der jeweiligen Landessprache zu erwerben.
Das Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren entspricht dem für Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) im Auslandsschulwesen. Eine Bewerbung erfordert die Zustimmung des Dienstherrn und die entsprechende Freistellung der Lehrkraft für den Auslandsschuldienst und muss zunächst immer auf dem Dienstweg über die Schulleitung und die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion beim Ministerium für Bildung eingereicht werden.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen (zu finden auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes, Zentralstelle für das Auslandsschulwesen: www.auslandsschulwesen.de:
Für das Schuljahr 2026/2027 werden Erzieherinnen und Erzieher, Grundschullehrkräfte sowie Sekundarschullehrkräfte gesucht.
Interessierte (m/w/d) erhalten weitere Informationen zur Stellensituation und zum Auswahlverfahren von
Sybille Maiwald, deutsche Inspektorin für den Primarbereich der ES
Staatsministerium für Unterricht und Kultus:
Sybille.Maiwald@stmuk.bayern.de
Karen Pölk, deutsche Inspektorin für den Sekundarbereich der ES:
Karen.Poelk@kmk.org
Um Sie und Ihre Daten zu erfassen und einen Abgleich mit Ihren Daten in der Lehreridentdatenbank (LID) zu vollziehen bewerben Sie sich bitte ein Jahr vor Ihrer Rückkehr über das Karriereportal der Senatorin für Kinder und Bildung Stellenangebote bei karriere.bildung.de .
Sofern die von Ihnen proaktiv kontaktierte Schule einen Bedarf besitzt und Ihnen eine Planstelle anbieten kann, wird die Unterrichtsversorgung durch die Schulleitung kontaktiert und Ihre „systemische“ (Wieder)Einstellung in das bremische Schulsystem vollzogen. Hierbei handelt es sich um eine Reaktivierung in der LID und verwaltungsrechtlich um eine Versetzung, da Sie beamtenrechtlich für Ihren Auslandsschuldienst beurlaubt wurden und eine Planstelle an einer anderen Schule besitzen. Sofern Sie an Ihrer bisherige Stammschule zurückkehren, ist kein zusätzlicher Versetzungsantrag zu stellen.
Besser verständlich ist dieses Verfahren vielleicht in der folgenden Formulierung:
Um Ihre Reaktivierung für eine Lehrerstelle als Fachlehrkraft in Bremen zu bearbeiten, ist eine Online-Bewerbung über das Karriereportal erforderlich (Stellenangebote bei karriere.bildung.de). Durch diesen Schritt werden Ihre Daten erfasst und mit den Informationen in der Lehreridentdatenbank (LID) vergleichen.
Sollte die von Ihnen kontaktierte Schule eine passende Stelle für Sie haben, wird die Schulleitung die zuständigen Mitarbeitenden für Unterrichtsversorgung bei der Senatorin für Kinder und Bildung informieren. Diese werden Ihre Rückkehr in das Bremer Schulsystem einleiten. Da Sie sich während Ihres Auslandsschuldienstes in einer Beurlaubung befanden und bereits eine Planstelle in Bremen besitzen, handelt es sich hierbei um eine Reaktivierung in der LID und bei einer neuen Schule zusätzlich verwaltungsrechtlich um eine Versetzung.
Die Schritte in Kurzform dargestellt:
Die Prüfung ist negativ (keine freie Planstelle an der Wunschschule oder Stammschule).
a) Variante A: Sie bewerben sich proaktiv an einer anderen Schule (Prozess fängt wieder bei 1. an)
b) Variante B: Sie beauftragen die Unterrichtsversorgung, eine Schule zu suchen und die Unterrichtsversorgung übernimmt die Kontaktaufnahme und begleitet Sie bei diesem Prozess
Bitte beachten Sie
Es gibt keine Garantie für die Zuweisung an eine bestimmte Schule.
Die Unterrichtsversorgung trifft diese Entscheidung anhand der Fächerbedarfe an den jeweiligen Schulen. Es gibt keine Möglichkeit für Sie, im Vorfeld freie Stellen bei der Unterrichtsversorgung einzusehen. Bitte nehmen Sie deswegen ca. ein Jahr vor Ihrer Rückkehr Kontakt mit uns und der Unterrichtsversorgung im oben beschriebenen Verfahren auf. So können wir Sie rund um die Rückkehr beraten.
Bei personalrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Fragen rund um Ihre Rückkehr wenden Sie sich bitte direkt an das Postfach uv-personal@bildung.bremen.de.
Bitte setzen Sie uns in cc.
Rückkehr mit dem Wunsch, eine Funktionsstelle zu übernehmen
Möchten Sie zu Ihrer Rückkehr nach Bremen eine Funktionsstelle wahrnehmen, bewerben Sie sich bitte auf diese konkrete Stelle in einem ordentlichen Verfahren. Die dienstliche Beurteilung die Sie hierfür benötigen, wird bei Ihrer Schulleitung im Ausland durch das KMK-Sekretariat beauftragt. Das KMK Sekretariat wiederum erhält den Auftrag aus Bremen von uns. Bitte nehmen Sie deswegen rechtzeitig Kontakt mit uns auf. Wir veranlassen dann das Erstellen Ihrer DB. Bitte fragen Sie Ihre Schulleitung nicht persönlich danach.
Stellenausschreibungen für Funktionsstellen finden sie hier: Stellenangebote bei karriere.bildung.de
Gerne können Sie sich jederzeit mit Ihren Fragen an uns wenden.
Karmela Rosnau und Simone Udert
(Auslandsschulwesen)
i.A. (Frau) Simone Udert und Karmela Rosnau
Freie Hansestadt Bremen, Senatorin für Kinder und Bildung
Referat 20 - Qualitätsentwicklung und Standardsicherung, Rembertiring 8-12, 28195 Bremen
Telefon: 0421-361 27616 und 10 753
E-Mail: hb-auslandsschulwesen@bildung.bremen.de