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Nachträgliche Zuerkennung von Schulabschlüssen

aufgrund einer Berufsausbildung

Nachträgliche Zuerkennung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen (Einfache Berufsbildungsreife, Erweiterte Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss) auf Zeugnissen berufsbildender Schulen

Es ist möglich, die nachträgliche Zuerkennung von Schulabschlüssen aufgrund einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung zu prüfen.

Bei nicht abgeschlossener Schulbildung an einer allgemeinbildenden Schule oder abgeschlossener Schulbildung an einem Förderzentrum und erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung beim Berufsbildungswerk Bremen ist die Prüfung der nachträglichen Zuerkennung eines Schulabschlusses ebenfalls möglich.

Benötigte Unterlagen

  • Original des Abschlusszeugnisses/Zeugnisses der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule/Förderzentrum
  • Original des Abschlusszeugnisses der berufsbildenden Schule
  • Original des Zeugnisses über die erfolgreich abgelegte praktische Prüfung (Kammerprüfung)
  • Nachweis über Teilnahme an fünf Jahren Englischunterricht (bei Beantragung der Erweiterten Berufsbildungsreife ErwBBR und des Mittleren Schulabschlusses MSA)
  • Identitätsnachweis (bei Abholung der Urkunde)

Die benötigten Unterlagen können zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular (Antrag auf nachträgliche Zuerkennung von allgemeinbildenden Abschlüssen nach Abschluss einer Berufsausbildung (pdf, 49.6 KB)) zunächst als Kopien per E-Mail übermittelt werden. Die Originale sind bei Abholung der Urkunde vorzulegen.

Kontakt

Dominik Schmidt
dominik.schmidt@bildung.bremen.de

Es muss mindestens ein bremischer Abschluss nachgewiesen werden. Falls alle Abschlüsse in einem anderen Bundesland erworben wurden, ist das dortige Kultusministerium zuständig.