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Hinweise zu witterungsbedingten Unterrichtsausfällen

Foto von der Weser im Winter

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

im Zusammenhang mit Entscheidungen über einen möglichen Unterrichtsausfall aufgrund der Wetterlage erreichen den Senator für Kinder und Bildung regelmäßig Rückmeldungen und Anfragen von Eltern und Schüler:innen.

Eisregen, plötzliche Straßenglätte, Schneechaos oder ein verheerendes Orkantief - alles Fälle, die eine schnelle Entscheidung über einen Unterrichtsausfall an den Schulen in Bremen erforderlich machen können.
Zu den Unwetterereignissen zählen:

  • (extrem) heftiger Starkregen,
  • schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen,
  • schwere bis extreme Gewitter evtl., mit extremen Orkanböen/Starkregen,
  • (extrem) starker Schneefall evtl., mit Verwehungen,
  • Glatteis.

Auf Grundlage der Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) erhält der Senator für Kinder und Bildung unmittelbar Meldungen, ob extreme Witterungsverhältnisse (Unwetter) für das Bundesland Bremen vorliegen. In diesen Fällen entscheidet das Krisenmanagement beim Senator für Kinder und Bildung, ob das Ruhen des Unterrichts in Präsenz angekündigt werden soll. Betrifft das Unwetter das gesamte Bundesland Bremen, kann der Senator für Kinder und Bildung über ein landesweites Ruhen des Unterrichts in Präsenz entscheiden. Schülerinnen und Schüler verbleiben bei einem angeordneten Ruhen des Präsenzbetriebes zu ihrem eigenen Schutz zu Hause und nehmen am Distanzunterricht teil oder erledigen ersatzweise Aufgaben.
Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über das Ruhen des Präsenzbetriebs nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen oder auf eine Betreuung angewiesen sind, ist immer eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen zu gewährleisten. Alle Lehrkräfte haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten.

Der Unterschied zwischen den getroffenen Entscheidungen für den 04.02. und 05.02. liegt an den jeweils ausgesprochenen Warnungen des DWD, auf dessen Basis die Entscheidung unter sorgfältiger Abwägung getroffen wurde. Extreme Wetterlagen stellen für alle die es betrifft, immer eine enorme Herausforderung dar und es kann immer nur eine einheitliche Entscheidung für das gesamte Stadtgebiet oder Bundesland verbreitet werden. Daher muss die Krisengruppe immer sorgfältig und verantwortungsvoll abwägen, ob die Wetter- und Straßenverhältnisse nur in einzelnen Teilen des Stadtgebietes oder dem gesamten Bundesland einen Unterrichtsausfall erforderlich machen.

Entsprechende Meldungen über einen Unterrichtsausfall für das Bundesland Bremen werden auf der Internetseite des Senators für Kinder und Bildung (www.bildung.bremen.de) und in den sozialen Medien gesendet. Erfolgen keine Ansagen, finden sowohl der Unterricht als auch die Schülerbeförderung statt.

Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse ohne Anordnung des Ruhens des Unterrichts in Präsenz entscheiden die Eltern immer im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist. In diesen Fällen handelt es sich bei dem Schulversäumnis um entschuldigte Fehlzeiten.

Hinweise für Erziehungsberechtigte bei extremen Wetterlagen (pdf, 213.7 KB)