Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Sommerferien stehen bevor – für viele Familien eine besondere Zeit. Wir wissen, dass Ur- laubsplanungen oft herausfordernd sind. Zugleich ist es uns wichtig, gemeinsam mit Ihnen auf die verlässliche Einhaltung der Schulpflicht Ihres Kindes zu achten.
Bitte beachten Sie daher: Die Schulpflicht gilt an allen regulären Schultagen – auch unmittel- bar vor und nach den Ferien. Eine Genehmigung zum vorzeitigen Beginn der Ferien oder zur Verlängerung der Ferien wird grundsätzlich nicht erteilt. Dies gilt für alle Schulferien und ganz besonders für die Sommerferien.
Die Schulen sind aufgefordert, die Fehlzeiten an Schultagen direkt vor oder nach den Ferien besonders sorgfältig zu prüfen. Bei Krankheit besteht zunächst die Pflicht der Eltern und Er- ziehungsberechtigten, die Schule unverzüglich zu informieren und das Fehlen nachvollziehbar zu entschuldigen.
Die Schule kann im Einzelfall weitere Nachweise verlangen, insbesondere wenn eine Begründung nicht ausreichend plausibel erscheint, Fehlzeiten länger andauern oder wiederholt auftreten.
Beurlaubungen im zeitlichen Zusammenhang mit Ferien kommen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen in Betracht. Über entsprechende Anträge entscheidet die Schule.
Keine anerkannten Ausnahmegründe sind insbesondere:
Reisen sind bitte so zu planen, dass der Unterrichtsbesuch Ihres Kindes nicht beeinträchtigt wird. Bleibt Ihr Kind ohne ausreichende Entschuldigung dem Unterricht fern, kann dies als Verstoß gegen die Schulpflicht gewertet werden. In solchen Fällen kann eine Prüfung als Ordnungswidrigkeit erfolgen.
Uns ist klar, dass Interessenkonflikte entstehen können, wenn Familien beispielsweise in unterschiedlichen Bundesländern kaum Überschneidungen in den Ferienzeiten haben oder wenn ein Teil der Familie im Ausland lebt. Die Einhaltung der Schulpflicht ist jedoch wichtig, weil Lernen Kontinuität braucht und gemeinsame Regeln für Fairness sorgen. Wir bitten Sie daher, Ihre Reiseplanungen so vorzunehmen, dass Ihr Kind an allen regulären Schultagen am Unterricht teilnehmen kann.
Sofern Sie im Einzelfall bei besonderer Begründung eine Beurlaubung der Schule erhalten haben sollten, müssen Sie diese bitte bei der Ab- bzw. Anreise zwingend bei sich führen, da wir uns in Abstimmung mit der Innenbehörde stichprobenartige Kontrollen in den Wochen vor und nach den Ferien insbesondere am Bahnhof und am Flughafen vorbehalten.
Sofern es um die Klärung eines besonders begründbaren Ausnahmefalles geht, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Schule Ihres Kindes.
Mit freundlichen Grüßen
Mark Rackles
Senator
Den Originalbrief finden Sier hier (pdf, 289.9 KB).
Here you can find the senator's letter in other languages.