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Wie reiche ich Anliegen und Beschwerden ein?

Beschwerden haben zunächst dort zu beginnen, wo sie auftreten. Erst wenn auf dieser Ebene keine Lösung gefunden wird, sind andere Ebenen einzubeziehen.
Das sieht in der Regel an allen Schulen gleich aus.

  1. Schüler*innen/Schüler*innenvertretungen/Eltern wenden sich zuerst an die betroffene Lehrperson (evt. mit Klassenlehrer*in/Tutor*in).
  2. Wenn das Problem nicht gelöst wird: Schüler*innen/Schüler*innenvertretung/Eltern wenden sich an Vertrauenslehrer*in (evt. Fachlehrer*in, Klassenlehrer*in, Tutor*in).
  3. Wenn zuvor keine Abhilfe der Beschwerde möglich war: Schüler*innen/Schüler*innenvertretung/Eltern wenden sich an Schulleitung (evt. Fachlehrer*in, Klassenlehrer*in, Tutor*in).
  4. Sofern der Konflikt innerschulisch nicht gelöst werden kann: Schüler*innen/Schüler*innenvertretung/Eltern wenden sich an Schulaufsicht (evt. mit Fachlehrer*in, Klassenlehrer*in, Vertrauenslehrer*in, Abteilungsleitung, ggf. Schulleitung).

Auch steht Ihnen ein umfängliches Unterstützungssystem der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) zur Verfügung.

Die ReBUZ Bremen sind der Senatorin für Kinder und Bildung unmittelbar nachgeordnete schulbezogene Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen der Stadtgemeinde Bremen für die Bereiche: Beratung, Diagnostik, Prävention, Schulunterstützende Maßnahmen, Koordinierung, Kooperation, Netzwerkarbeit und Intervention bei Gewaltvorkommnissen, Krisen und Notfällen
Weitere Informationen: Startseite - Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Bremen

Hier finden Sie auch die Karte mit den Zuständigkeitsbereichen und die Kontaktadressen und Ansprechpartner in Deiner/Ihrer Region. Sollten Sie weitere Fragen oder Unterstützungsbedarf haben, steht Ihnen die Bürgerbeauftragte gerne zur Verfügung.