Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt die Rechte von Menschen, die von Benachteiligungen und Diskriminierungen betroffen sind. Das AGG definiert Diskriminierung als Benachteiligung aufgrund von rassistischen Gründen oder von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Betroffene können rechtliche Schritte einleiten, um gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen vorzugehen.
Innerbetriebliche Beschwerdestelle nach dem AGG
Man kann sich zwecks Einlegung einer Beschwerde an die Innerbetriebliche Beschwerdestelle nach dem AGG bei der Senatorin für Kinder und Bildung wenden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ermöglicht allen Bediensteten einschließlich Auszubildenden, Bewerber*innen, ehemalige Beschäftigte sowie Honorarkräfte, Ehrenamtliche und Freiwillige sich zu beschweren. Die Beschwerde ist zu prüfen und das Ergebnis der beschwerdeführenden Person mitzuteilen.
Informationen und Hinweise zum Ablauf des Beschwerdeverfahrens können dem Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 01/2019 (pdf, 250 KB) und den FAQs (pdf, 121.4 KB) entnommen werden.
Kontakt zur Innerbetrieblichen Beschwerdestelle nach dem AGG:
Senatorin für Kinder und Bildung
Interne Beschwerdestelle nach dem AGG
Ann Rindfleisch
Rembertiring 8-12
28195 Bremen
Telefon: 0421/361-54779
AGGBeschwerdestelle@bildung.bremen.de