Sie sind hier:

Informationen für Sozialarbeiter:innen

Allgemein

Wenn Sie die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter:in anstreben, müssen Sie im Anschluss an Ihr Studium ein einjähriges Berufspraktikum – auch Anerkennungsjahr genannt – absolvieren. Alle Informationen und notwendigen Unterlagen hierfür finden Sie auf diesen Seiten.

Grundsätzlich sind die Voraussetzungen, um das Berufspraktikum zu beginnen:

  • abgeschlossenes Studium Sozialarbeit bzw.
  • absehbares Erreichen des Studienabschlusses,
  • Zusage einer Praxisstelle

Das Berufspraktikum – auch Anerkennungsjahr genannt – bildet im Anschluss an das überwiegend theoretische Studium den praktischen Teil auf dem Weg zum/zur staatlich anerkannten Sozialarbeiter:in. Für die Zeit des Berufspraktikums werden Sie sozialversicherungspflichtig angestellt und gemäß des Tarifs TV-L Prakt vergütet.

Das insgesamt 12-monatige Berufspraktikum umfasst

  • einen neunmonatigen Einsatz in einer von Ihnen ausgewählten Einrichtung. Diese muss von der Senatorin für Kinder und Bildung als Praxisstelle anerkannt sein,
  • einen dreimonatiges – ggf. integriertes – Sozialverwaltungspraktikum,
  • die Teilnahme an den Praxisbegleitenden Ausbildungsveranstaltungen,
  • die Teilnahme an dem Kolloquium der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter:in.

Wenn Sie bereits in Bereichen der Sozialarbeit gearbeitet haben, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Anrechnung (docx, 74.7 KB) dieser Praxiszeiten auf die zwölf Monate des Berufspraktikums zu stellen.

Ziel, Inhalte und Verfahren werden durch dir Ordnung zur staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter bestimmt.

Das Berufspraktikum – auch Anerkennungsjahr genannt – wird von einer Praxisstelle begleitet. In dieser Praxisstelle arbeiten Sie während Ihres Berufspraktikums und werden dort von einer erfahrenen Fachkraft angeleitet. Die Praxisstelle muss von der Senatorin für Kinder und Bildung anerkannt sein. (Wenn Sie eine Einrichtung als Praxisstelle anerkennen lassen wollen, klicken Sie bitte hier.)

Ihre Praxisstelle suchen Sie sich eigenständig. Wenn Sie eine Einrichtung gefunden haben, melden Sie sich zum Berufspraktikum.

Sie haben die Zusage einer Praxisstelle und möchten sich für das Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) als Sozialarbeiter:in anmelden? Wunderbar! Das Formular „Meldung zum Berufspraktikum“ finden Sie hier (pdf, 300.6 KB). Bitte füllen Sie das Formular online aus und senden Sie es an: antrag@kinder.bremen.de

Wichtig: Wenn Sie eine Praxisstelle gefunden haben, teilen Sie uns diese bitte so früh wie möglich mit, spätestens jedoch zwei Monate vor Antritt des Berufspraktikums.

Alle Personen, deren Anmeldung zum Berufspraktikum rechtzeitig bei uns eingegangen ist, werden in Praxisbegleitende Ausbildungsveranstaltungen eingeteilt. Sie erhalten von der Senatorin für Kinder und Bildung sowohl per Mail als auch schriftlich eine Einladung zu Ihrem ersten Großgruppentreffen. Von Rückfragen und Anrufen diesbezüglich bitten wir Sie freundlich abzusehen.

Die Praxisbegleitenden Ausbildungsveranstaltungen (auch „PAV-Gruppen“ oder „Großgruppen“ genannt) treffen sich während des Berufspraktikums ca. einmal pro Monat. Durch sie werden die Fachkräfte im Berufspraktikum (FiB) in ihrem professionellen Lernprozess begleitet. Sie dienen der theoretischen Reflexion von Praxiserfahrungen, der Einübung von mündlicher wie schriftlicher Darstellung fachlicher Zusammenhänge, der Vertiefung fachlicher Erkenntnisse und Fähigkeiten, der Ergänzung fachlicher Informationen sowie dem ausbildungsplanübergreifenden Erfahrungsaustausch.

Die praxisbegleitenden Ausbildungsveranstaltungen finden während des Berufspraktikums an höchstens 38 Tagen statt, davon mindestens zwölf Tage unter Leitung der Gruppenberaterin oder des Gruppenberaters. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Bei dem ASF-Lernportal handelt es sich um [folgt noch]

Über das ASF-Lernportal werden [folgt noch]

Sie können über das ASF-Lernportal Kontakt mit Ihrer Fachberatung aufnehmen oder die nächsten Termine Ihrer praxisbegleitenden Ausbildungsveranstaltungen einsehen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Sie hier Ihre persönlichen Daten aktualisieren.

Im Rahmen der Erfassung Ihrer Meldung zum Berufspraktikum wird von der Senatorin für Kinder rund Bildung ein Zugang zum ASF-Portal für Sie angelegt und mit Ihrer Email-Adresse (die Sie bei der Meldung zum Berufspraktikum angeben) verknüpft.

Link zum Leitfaden sowie Link zum ASF-Portal.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, bereits geleistete Berufspraxis auf das Berufspraktikum anzurechnen.

Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin bevor Sie den Antrag auf Anrechnung stellen.

Sie haben an einer Hochschule/Fachhochschule/Universität im Ausland einen Abschluss in einer sozialpädagogischen Ausrichtung erworben? Dann besteht die Möglichkeit, dass dieser Abschluss nach einer Einzelfallprüfung einem deutschen Abschluss als staatlich geprüfte:r Sozialarbeiter:in gleichgestellt wird.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses Sozialarbeiter:in erfolgt nach den Bestimmungen des Bremischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes.

Wenn Sie eine Gleichstellung anstreben, stellen Sie einen Antrag auf Gleichstellung. Für die Bearbeitung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Urkunde/Zeugnis über akademische Qualifikation
  • Falls vorhanden Curriculum
  • Ausweispapiere
  • Lebenslauf
  • alle relevanten Nachweise über die akademische Qualifikation im Original ggf. mit deutscher Übersetzung