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Häufige Fragen zum Pilotprojekt Arbeitszeiterfassung

Kachel, auf der steht: Häufige Fragen

Die Einführung einer digitalen Arbeitszeiterfassung wirft verständlicherweise viele Fragen auf. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um Datenschutz und Datensicherheit, den Umgang mit erfassten Arbeitszeiten sowie die Rollen und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten.

Wir informieren darüber, welche Aufgaben der Schulleitung zukommen, wie Interessensvertretungen eingebunden sind und wie die Arbeitszeiterfassung begleitet und evaluiert wird. Außerdem erhalten Sie Klarheit zu Themen wie Arbeitszeitgestaltung, Pausen- und Ruhezeiten sowie zur Nutzung der digitalen Zeiterfassung im schulischen Alltag.

Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, Sicherheit zu geben und offene Fragen verständlich zu beantworten.

Bleibt das Deputat bestehen?

Ja, unverändert, 1:1-Übernahme ins Jahresarbeitszeitmodell

Wie hoch ist die Jahresarbeitszeit?

1.820,4 Stunden bei Vollzeit. Diese Zahl geht von einer 41 Stunden Woche aus.

Wie viele Arbeitstage gibt es?

222 Arbeitstage. Diese Zahl gilt explizit für das Schuljahr 26/27 und muss jedes Jahr individuell berechnet werden.

Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit?

41 Stunden

Gibt es das Modell auch für Teilzeit?

Ja, da es sich um ein Jahresarbeitszeitkonto handelt. Parallel wird in der Pilotphase eine neue Teilzeitrichtlinie, angepasst an die Anforderungen des Jahresarbeitszeitmodells, erprobt.

An welchen Tagen wird die Zeit erfasst?

Von Montag bis Freitag. Feiertage sind grundsätzlich dienstfrei.

Kann freiwillig am Wochenende gearbeitet werden?

Ja, ohne Zulagenanspruch.

Gibt es Rahmenzeiten für die tägliche Arbeit?

Ja, 6:00–20:00 Uhr (freiwillige Abweichung möglich).

Wie lang darf ein Arbeitstag maximal sein?

Max. 10 Stunden (in der Regel), inkl. Pausen max. 13 Stunden (in Ausnahmefällen).

Welche Pausenregelungen gelten?

30 bzw. 45 Minuten je nach Arbeitszeit.

Welche Ruhezeiten müssen eingehalten werden?

11 Stunden täglich, 35 Stunden wöchentlich (jeweils zusammenhängend).

Wie hoch darf die Wochenarbeitszeit maximal sein?

Durchschnittlich max. 48 Stunden (4-Monats-Zeitraum).

Was passiert bei Über- oder Unterarbeit?

Der Ausgleich ist innerhalb des Folgejahres vorgesehen.

Ist Mehrarbeit jederzeit möglich?

Nein, nur auf Anordnung,

Wie wird mit größeren Abweichungen umgegangen?

In diesem Fall sind frühzeitige Gespräche vorgesehen.

Wie wird die Arbeitszeit erfasst?

Digital über eine App (Pilotversion) auf dienstlichen iPads.

Erfolgt die Erfassung nach Tätigkeitsarten?

Ja, rollenspezifische Kategorien.

Hat die Schulleitung Zugriff auf Auswertungen?

Ja auf aggregierte Daten - als Überblick zur Unterstützung.

Wie viele Urlaubstage gibt es?

30 Tage (Schwerbehinderte +5).

Wann kann Urlaub genommen werden?

In den Schulferien (außer Präsenztage).

Ist Freizeitausgleich möglich?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.

Wer sieht konkret welche Daten?

Ein detailliertes Rollenkonzept wird gerade vorbereitet.

Wie lange werden Daten gespeichert?

Arbeitszeitdaten werden laut Gesetz 2 Jahre aufbewahrt. Eine längere Aufbewahrung ist nur im Falle eines laufenden Verfahrens vorgesehen.

Was passiert, wenn ich Zeiten vergesse einzutragen?

Eine Nachtragung ist innerhalb eines noch festzulegenden Zeitraums problemlos möglich.

Wie wird Teilzeit konkret berechnet?

Konkrete Teilzeitregelungen sind gerade in der Abstimmung der Projektgruppe. Grundsätzlich wird die Teilzeitquote in Prozent dann auf die Jahresarbeitszeit angewendet.

Ist eine flächendeckende Einführung geplant?

Ja, da es rechtlich unumstritten ist, dass auch Lehrkräfte ihre Arbeitszeit erfassen müssen.

Grauer Hintergrund und Hand mit roten Streifen · Cottonbro