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Häufige Fragen zum Pilotprojekt Arbeitszeiterfassung

Kachel, auf der steht: Häufige Fragen

Die Einführung einer digitalen Arbeitszeiterfassung wirft verständlicherweise viele Fragen auf. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen rund um Datenschutz und Datensicherheit, den Umgang mit erfassten Arbeitszeiten sowie die Rollen und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten.

Wir informieren darüber, welche Aufgaben der Schulleitung zukommen, wie Interessensvertretungen eingebunden sind und wie die Arbeitszeiterfassung begleitet und evaluiert wird. Außerdem erhalten Sie Klarheit zu Themen wie Arbeitszeitgestaltung, Pausen- und Ruhezeiten sowie zur Nutzung der digitalen Zeiterfassung im schulischen Alltag.

Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, Sicherheit zu geben und offene Fragen verständlich zu beantworten.

Ja, unverändert, 1:1-Übernahme ins Jahresarbeitszeitmodell

1.820,4 Stunden bei Vollzeit. Diese Zahl geht von einer 41 Stunden Woche aus.

222 Arbeitstage. Diese Zahl gilt explizit für das Schuljahr 26/27 und muss jedes Jahr individuell berechnet werden.

41 Stunden

Ja, da es sich um ein Jahresarbeitszeitkonto handelt. Parallel wird in der Pilotphase eine neue Teilzeitrichtlinie, angepasst an die Anforderungen des Jahresarbeitszeitmodells, erprobt.

Von Montag bis Freitag. Feiertage sind grundsätzlich dienstfrei.

Ja, ohne Zulagenanspruch.

Ja, 6:00–20:00 Uhr (freiwillige Abweichung möglich).

Max. 10 Stunden (in der Regel), inkl. Pausen max. 13 Stunden (in Ausnahmefällen).

30 bzw. 45 Minuten je nach Arbeitszeit.

11 Stunden täglich, 35 Stunden wöchentlich (jeweils zusammenhängend).

Durchschnittlich max. 48 Stunden (4-Monats-Zeitraum).

Der Ausgleich ist innerhalb des Folgejahres vorgesehen.

Nein, nur auf Anordnung,

In diesem Fall sind frühzeitige Gespräche vorgesehen.

Digital über eine App (Pilotversion) auf dienstlichen iPads.

Ja, rollenspezifische Kategorien.

Ja auf aggregierte Daten - als Überblick zur Unterstützung.

30 Tage (Schwerbehinderte +5).

In den Schulferien (außer Präsenztage).

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.

Ein detailliertes Rollenkonzept wird gerade vorbereitet.

Arbeitszeitdaten werden laut Gesetz 2 Jahre aufbewahrt. Eine längere Aufbewahrung ist nur im Falle eines laufenden Verfahrens vorgesehen.

Eine Nachtragung ist innerhalb eines noch festzulegenden Zeitraums problemlos möglich.

Konkrete Teilzeitregelungen sind gerade in der Abstimmung der Projektgruppe. Grundsätzlich wird die Teilzeitquote in Prozent dann auf die Jahresarbeitszeit angewendet.

Ja, da es rechtlich unumstritten ist, dass auch Lehrkräfte ihre Arbeitszeit erfassen müssen.