Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Bundesland Bremen arbeiten, haben in einem Zeitraum von zwei Jahren grundsätzlich Anspruch auf zehn Tage Bildungszeit. Diese Zeit steht für die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung zur Verfügung, die nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt ist. Das Arbeitsentgelt wird für die Dauer der Bildungszeitveranstaltung fortgezahlt.
Bildungszeit beantragen – so geht’s:
Auf der Webseite www.bildungszeit.bremen.de finden Sie weitere Informationen zur Bildungszeit, beispielsweise
Erklärvideo Bildungszeit (mp4, 23.3 MB)
Damit Ihre Weiterbildungsveranstaltung als Bildungszeitveranstaltung in Bremen anerkannt werden kann, müssen Sie bei dem Senator für Kinder und Bildung einen Antrag (pdf, 159.1 KB) stellen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Kontakt:
bildungszeit@bildung.bremen.de
Angebote gemeinnütziger Veranstalter/-innen in Deutschland, Gewerkschaften und DGB Bildungswerk:
Frau Manon Hüring, Telefon 0421 361-96875
Angebote gewinnorientierter Veranstalter/-innen, Veranstalter/-innen mit Sitz im Ausland und Volkshochschulen:
Frau Laura Nolte, Telefon 0421 361-15934
Postanschrift:
Der Senator für Kinder und Bildung
Referat 23
Rembertiring 8-12
28195 Bremen