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Häufige Fragen zum Thema ganztägige Betreuung und Ganztagsschule (Stand 24.11.2025)

  • Ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusteht.
  • Der Rechtsanspruch bedeutet, dass Kinder der ersten Klasse an fünf Tagen pro Woche bis zu acht Stunden am Tag betreut und gefördert werden können. Ein Rechtsanspruch ist keine Pflicht, vielmehr soll er garantieren, dass Familien das Angebot in Anspruch nehmen können, das sie wünschen und brauchen.
  • Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (§ 24 Abs. 4 SGB VIII) geregelt und gilt auch in den Ferien bis auf eine Schließzeit von vier Wochen. Die Ferienbetreuung ist kostenpflichtig.
  • Eine Anmeldung für die ganztägige Betreuung ist erforderlich.
  • Auch kostenpflichtige Hortangebote erfüllen den Rechtsanspruch.
  • Sie können wählen, ob Sie einen Antrag auf Wechsel an eine Ganztagsschule stellen oder ob Sie einen Hortplatz wünschen.
  • Hort: Sie melden Ihr Kind in einem Hort an. Die Anmeldung dafür läuft über das Kita Portal (https://kitaportal.bremen.de). Der Hort wird zunächst alle Schüler:innen mit Rechtsanspruch und Betreuungsbedarf aufnehmen. Bei der Vergabe von Hortplätzen gilt das Aufnahmeortsgesetz - BremAOG.
  • Wechsel an Ganztagsschule: Sie können einen Antrag auf Wechsel an eine Ganztagsschule stellen. Sollte es an Ihrer gewählten Ganztagsschule keinen Platz geben, wird nach einem anderen Ganztagsplatz (andere Ganztagsschule oder kostenpflichtiges Hortangebot) gesucht. Dieser ist unter Umständen weiter als 2,5 km entfernt. Bei der Vergabe von Plätzen an Ganztagsschulen gilt die Aufnahmeverordnung.
  • Bei einem Antrag auf Schulwechsel müssen Sie Ihre Berufstätigkeit oder Ausbildung nachweisen.
  • Melden Sie Ihr Kind an der Anmeldeschule an und melden Sie Ihr Kind dort für den Ganztag an. Für alle Kinder, die für den Ganztag im ersten Jahrgang angemeldet sind, ist die ganztägige Betreuung gesichert.
  • Kinder der ersten Klasse, die auf eine offene Ganztagsschule gehen, werden eine Absage im Hort bekommen.
  • In einer Ganztagschule zahlen Eltern nur für das Mittagessen gemäß Kostenverordnung der Bildungsverwaltung (BiKostV). An gebundenen Ganztagsschulen kostet das Mittagessen 45 €. An offenen Ganztagsschulen kostet das Mittagessen 60 €. Für Bezieher:innen von Leistungen für Bildung und Teilhabe ist das Mittagessen gebührenfrei.
  • Die Elternbeiträge für einen Hortplatz sind im Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen geregelt. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom jährlichen Einkommen der Familie und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.